Wenn ich mich richtig erinnere, hängt an der Einmündung in der Geiselbergstraße ein "Fahrverbot" Schild am Querdraht. Dachte eigentlich, dass da gar nichts fahren darf, oder nur in Ausnahmefällen?!
Dieses Schild hat aber dieser Ulf nie gesehn. Weiteres darf, da ja dieses Gleis der Siemens gehört, von ihnen dort hin und her gefahren werden, wie sie möchten.
Was anderes diesbezüglich, weil es ja eindeutig ein Betriebsgleis ist.
1. Ist die Siemens in dem Falle an die DV/SV-Strab gebunden?
2. Bauchen die Verschieber eine Fahrberechtigung und wie wird diese aufrechterhalten?
3. Zählt dieses Gleisstück unter anderem sogar als "Bahnhofsgrund"?
4. Müssen solche Erprobungs-/Testfahrten angemeldet und genehmigt werden und wenn ja von wem?