Autor Thema: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017  (Gelesen 779249 mal)

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1320 am: 16. Juli 2016, 23:09:29 »
Dem Fertigunszustand nach ist das 787.
Schaut eher nach einer Testfahrt aus, weil der Zug Richtung Siemens-Werk gefahren wird.
Er war auch wieder Richtung Siemens unterwegs. Was mir noch dazu einfällt, dass diese "Retourfahrt" von einem Posten(Vorgeher) gesichert wurde, der speziell den nahegelegenen Zebrastreifen absperrte.
Ich sagr dazu nur - Fahrt am falschen Gleis über 35m
Ähm: Ich nehme an,daß Du weißt,daß es zur Firma Siemens nur eingleisig geht?!
Somit gibt es auch kein Fahren am falschen Gleis!

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1321 am: 16. Juli 2016, 23:17:53 »
Ähm: Ich nehme an,daß Du weißt,daß es zur Firma Siemens nur eingleisig geht?!
Somit gibt es auch kein Fahren am falschen Gleis!

Eine Rückwärtsfahrt von mehr als 35 m ist per definitionem eine Fahrt am falschen Gleis.
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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1322 am: 17. Juli 2016, 02:32:35 »

Eine Rückwärtsfahrt von mehr als 35 m ist per definitionem eine Fahrt am falschen Gleis.
Nicht, wenn das Gleis für beide Richtungen bestimmt ist, sonst könntest du keine Züge einziehen lassen*! Und das Gleis in der Leberstraße gehört sowieso der Fa. Siemens und ist kein Teil des Wiener Straßenbahnnetzes. Zudem gilt als Rückwärtsfahrt nur eine Fahrt, wo ein Zug zurückschiebt, der Fahrer sich aber nicht auf dem in Fahrtrichtung gesehen vorderen Fahrerplatz befindet (z.B. Rangierfahrschalter).




*) Gleiches würde auch für eingleisige Strecken gelten, aber die gibt es in Wien ja derzeit nicht.
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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1323 am: 17. Juli 2016, 09:42:15 »

Eine Rückwärtsfahrt von mehr als 35 m ist per definitionem eine Fahrt am falschen Gleis.
Nicht, wenn das Gleis für beide Richtungen bestimmt ist, sonst könntest du keine Züge einziehen lassen*!

Genau aus diesem Grund gibt es ja die Regel: "Auf Bahnhofsgrund ist Rückwärtsfahren auf unbestimmte Länge erlaubt."

Zudem gilt als Rückwärtsfahrt nur eine Fahrt, wo ein Zug zurückschiebt, der Fahrer sich aber nicht auf dem in Fahrtrichtung gesehen vorderen Fahrerplatz befindet (z.B. Rangierfahrschalter).

Nein, das stimmt nicht. Die Wahl des Fahrerplatzes ist nicht maßgeblich, ob eine Rückwärtsfahrt eine Rückwärtsfahrt ist. Es darf lediglich bei einer Rückwärtsfahrt (d. h. weniger als 35 m) der Wechsel des Fahrerplatzes unterbleiben, wenn genügend Personal zur Deckung vorhanden ist. Auf Bahnhofsgrund ist demnach Rückwärtsfahren vom vorderen Fahrerplatz auf unbegrenzte Länge erlaubt.
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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1324 am: 17. Juli 2016, 11:00:33 »

Eine Rückwärtsfahrt von mehr als 35 m ist per definitionem eine Fahrt am falschen Gleis.
Nicht, wenn das Gleis für beide Richtungen bestimmt ist, sonst könntest du keine Züge einziehen lassen*! Und das Gleis in der Leberstraße gehört sowieso der Fa. Siemens und ist kein Teil des Wiener Straßenbahnnetzes. Zudem gilt als Rückwärtsfahrt nur eine Fahrt, wo ein Zug zurückschiebt, der Fahrer sich aber nicht auf dem in Fahrtrichtung gesehen vorderen Fahrerplatz befindet (z.B. Rangierfahrschalter).





*) Gleiches würde auch für eingleisige Strecken gelten, aber die gibt es in Wien ja derzeit nicht.

Wenn ich mich richtig erinnere, hängt an der Einmündung in der Geiselbergstraße ein "Fahrverbot"  Schild am Querdraht. Dachte eigentlich, dass da gar nichts fahren darf, oder nur in Ausnahmefällen?! ???

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1325 am: 17. Juli 2016, 11:03:35 »
War schon länger nicht mehr dort. Hängt nicht neben dem Fahrverbot das Signal außergewöhnliche Bestimmungen?

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1326 am: 17. Juli 2016, 11:14:58 »


Wenn ich mich richtig erinnere, hängt an der Einmündung in der Geiselbergstraße ein "Fahrverbot"  Schild am Querdraht. Dachte eigentlich, dass da gar nichts fahren darf, oder nur in Ausnahmefällen?! ???
Dieses Schild hat aber dieser Ulf nie gesehn. Weiteres darf, da ja dieses Gleis der Siemens gehört, von ihnen dort hin und her gefahren werden, wie sie möchten.


Was anderes diesbezüglich, weil es ja eindeutig ein Betriebsgleis ist.
1. Ist die Siemens in dem Falle an die DV/SV-Strab gebunden?
2. Bauchen die Verschieber eine Fahrberechtigung und wie wird diese aufrechterhalten?
3. Zählt dieses Gleisstück unter anderem sogar als "Bahnhofsgrund"?
4. Müssen solche Erprobungs-/Testfahrten angemeldet und genehmigt werden und wenn ja von wem?
"Grüß Gott"

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1327 am: 17. Juli 2016, 23:13:48 »
Auf Bahnhofsgrund ist demnach Rückwärtsfahren vom vorderen Fahrerplatz auf unbegrenzte Länge erlaubt.

... oder bis ein E2 im Weg steht.
So war es wohl auch möglich, dass der B1 733 vor dessen Auslieferung rückwärts am Testgleis unsanft durch den E2 4060 gebremst wurde, der dort nach Neulack abgestellt stand. Da wurde ja auch vom vorderen Fahrerplatz rückwärts gefahren.

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1328 am: 17. Juli 2016, 23:18:32 »
Unbegrenzt heißt noch lange nicht ungedeckt.
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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1329 am: 18. Juli 2016, 01:25:30 »
Auf einem Gleis, das für die Benützung in beiden Richtungen vorgesehen ist, gibt es keine Fahrt auf falschem Gleis, weil es ja nie gegen die übliche Richtung benutzt wird!
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Hawk

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1330 am: 18. Juli 2016, 20:05:47 »
Kann passieren!

Ist wahrscheinlich unter stress passiert!  ;)
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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1331 am: 19. Juli 2016, 07:19:32 »
Vor einigen Jahren durften wir auf besagtem Gleis im Rahmen einer Sonderfahrt mit einem M bis zum Lidl fahren.

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1332 am: 19. Juli 2016, 10:54:42 »
Vor einigen Jahren durften wir auf besagtem Gleis im Rahmen einer Sonderfahrt mit einem M bis zum Lidl fahren.
Das Fahrverbot für alle Fahrzeuge darf ja klarerweise von entsprechender Stelle aufgehoben werden. Sonst wären ja auch keine Überstellungsfahrten ins Siemenswerk machbar.
"Grüß Gott"

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1333 am: 19. Juli 2016, 12:00:11 »
Irgendwo in den tiefen des Forums gab es dieses Bild von damals 2 Zügen am Siemensgleis schon

h 3004

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Re: Auslieferung ULF A1/B1 bis 2017
« Antwort #1334 am: 19. Juli 2016, 12:24:22 »
Das dürfte die 9. Sonderfahrt des VEF am 21.3.64 gewesen sein: HP 6069 + k7 1500 + gr 7158. Der 2. (zitierte)  Zug war: HR 6152 + l3 1713 +sz 7202. (Quelle: Heft: Die 100 Sonderfahrten des VEF).