§ 28 Abs. 2 StVO gibts eh.
Ja, aber die "grüne" Meinung ist halt, dass er erst zur Seite fahren muss, wenn die Fahrbahn wieder ausreichend breit ist. Parklücken, Einfahrten, Einmündungen etc. zählen da nicht, drum fahren überzeugte Radler oft vier oder fünf Haltestellen vor der Bim her. Ein beliebtes Spiel ist auch vor der Tramway herzugeigeln, sie wo es ein bissl breiter ist großzügig vorbeizulassen, um sie bei der nächsten Haltestelle wieder zu überholen (über das Kap fahren, am Gehsteig oder einfach links vorbei), auf dass das Spiel von vorne beginne.
Das kann sich auch über längere Strecken dehnen, bis ihm halt die Luft ausgeht!
