Das nennt sich nicht Beamtenbüokratie, sondern um Betriebsvorschrift. Wird ein Gleis für dne Fahrbetrieb gesperrt, dann MUSS dieses signalisiert werden. Und da ist der Zeitraum egal.
Erste Alternativmöglichkeit: Man verwendet kein Erinnerungssignal am Querdraht, sondern ein Streckensignal "Halt".
Zweite Alternativmöglichkeit: Man sperrt das Gleis gar nicht, sondern ordnet nur an, dass innerhalb eines gewissen Zeitraums keine Zugfahrten erfolgen sollen. Im Störungsfall (Rohrbruch, Gleisschaden) lässt man ja auch nicht die Züge einen Stapel bilden, bis der Ruthmannsteiger kommt, um das Blechtaferl aufzuhängen. Die Weiche kann man ja trotzdem abschalten und verkeilen.