Autor Thema: U-Bahn-Unfälle und Politik  (Gelesen 7305 mal)

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U-Bahn-Unfälle und Politik
« am: 25. September 2012, 12:16:28 »
Antrag auf Bescheid gemäß Auskunfstpflichtgesetz 1987, 15.02.2012 11:07 

GLB - Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - KMSfB
Elterleinplatz 6/ 2. Stock, 1170 Wien, Tel.: 01/ 407 69 36 Fax: 01/ 407 69 36-13



An die
Bundesanstalt für Verkehr Wien, am 07.02.2012

Trauzlgasse 1
A-1210 Wien


Betreff: Antrag auf Bescheid gemäß Auskunfstpflichtgesetz 1987


Sehr geehrte Damen /Herren!

Wir übermittelten Ihnen per 01.12.2011 in Form einer E-Mail bzw. per Einschreiben schriftlich, eine Anfrage gemäß Auskunftspflichtgesetz 1987, mit folgendem Inhalt:

Der Betriebsrat der Fraktion GLB - Wiener Linien ersucht um schriftliche Information gemäß Auskunftspflichtgesetz 1987 über folgende Punkte:
1. Warum scheint der U-Bahnunfall der Linie U2 in der Wendeanlage der Station Stadion mit der Zahl: BMVIT-795.133-II/BAV/UUB/SCH/2009 vom 18. Februar 2009 nicht mehr in der Homepage der Bundesanstalt für Verkehr unter laufende Untersuchungen bzw. abgeschlossene Untersuchungen auf und welche Ursache gibt es bzw. wer ist dafür verantwortlich?

2. Warum wurde diese Untersuchung bis dato noch nicht abgeschlossen und welcher Ursache liegt vor bzw. wer ist der Verursacher, dass diese Untersuchung bis heute nicht abgeschlossen werden konnte?

3. Wann wird die Untersuchung dieses Unfalles abgeschlossen sein und der Abschlussbericht öffentlich zur Einsicht auf Ihrer Homepage abrufbar sein?

4. Am 10.07.2010 gab es ebenfalls in der Station Stadion (Wendeanlage) einen Unfall mit einem U-Bahnzug der Linie U2 mit einem Prellbock, wo auch erheblicher Sachschaden und Personenschaden entstand. Warum wurde dieser Unfall seitens der Bundesanstalt für Verkehr nicht untersucht bzw. falls doch, warum scheint diese Untersuchung nicht auf der Homepage als laufende Untersuchung auf bzw. wenn nicht untersucht wird, auf welcher gesetzlichen Grundlage wird dieser Unfall nicht untersucht?
Gemäß Auskunftspflichtgesetz 1987 §3 hat die Behörde – Auskünfte ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsbegehrens zu erteilen. Kann aus besonderen Gründen diese Frist nicht eingehalten werden, so ist der Auskunftswerber jedenfalls zu verständigen.
Da bis zum heutigen Tage, Ihre Behörde der gesetzlichen Verpflichtung nicht nachgekommen ist, beantragt der Betriebsrat der Fraktion GLB - Wiener Linien gemäß Auskunftspflichtgesetz 1987 § 4 eine Erledigung der Anfrage
mittels BESCHEID.



Roman Böhm-Raffay e.h.
Vorsitzender GLB/GdG-KMS


...


RE: Antrag auf Bescheid gemäß Auskunfstpflichtgesetz 1987, 25.09.2012 10:51

Volksanwaltschaft
Singerstraße 17
1015 Wien
Tel.: +43 /1 / 515 05 - 0
Logo
E-Government
www.volksanwaltschaft.gv.at

[...]

Familien- oder Nachname
GLB-Gewerkschaftlicher Linksblock
Akademischer Grad

[...]

Beschwerde (Hinweis: Beilagen können auf der nächsten Seite hinzugefügt werden.)

Betreff
Verstoß gegen Auskunftspflichtgesetzt 1987,Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und des Unfalluntersuchungsgesetztes §15
Betroffene Behörde
Bundesanstalt für Verkehr
Beschwerde


Am 18.02.2009 ereignete sich im Bereich der Station Stadion Linie U2 der Wiener Linien ein Unfall mit Sachschaden und Personenschaden. Die Bundesanstalt für Verkehr (Versa) nahm die gesetzmäßge Untersuchung unter der Zahl BMVI-795.133-II/BAV/UUB/SCH/2009 auf und diese laufende Untersuchung war öffentlich auf dessen Homepage einsehbar. Auf Grund der ÜBERLANGEN UNTERSUCHUNGSDAUER stellten wir mit 01.12.2011 gemäß Auskunftspflichtgesetz 1987 eine Anfrage über die Ursache und Grund der Verfahrensdauer, da wir Anhaltspunkte über einen Verstoß der Sicherheitsbestimmungen bei den Wiener Linien hatten. Diese wurde nicht beantwortet. Eigenartiger Weise verschwanden mit Antragstellung alle öffentlich einsehbaren Unterlagen auf der Homepage der Versa über diesen Unfall - und nur diese, sonst keine!

Auf Grund der Ignoranz dieser Behörde stellten wir mit 07.02.2012 den Antrag - wie im Auskunftspflichtgesetz vorgesehen - auf Bescheid mäßige Erledigung unseres Ansuchens vom 01.12.2011. Dem wurde bis zum heutigen Tage nicht Folge geleistet!



Die Bundesanstalt für Verkehr hat daher gegen folgende Gesetze und Richtlinie verstoßen:



· Auskunftspflichtgesetz 1987



· Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates



· Unfalluntersuchungsgesetz §15 , Abs: 15 vom 31.10.2005 welches noch bei beiden Antragstellungen Rechtskraft hatte!

Eigenartiger Weise wurde dieses Gesetz mit 15.05.2012 gerade der § 15 mit folgender Ergänzung versehen, das falls kein Abschlussbericht im Zeitraum von 12 Monaten gelegt werden kann jeweils ein Zwischenbericht jährlich gelegt werden muss und dieser veröffentlich werden muss.

Diese Abänderung widerspricht aber eindeutig der Richtlinie 2004/49/EG, wo im Artikel 23 Abs. 2 klar der Abschlussbericht mit spätestens 12 Monaten gefordert wird.

Wir ersuchen die Volksanwaltschaft um Hilfestellung warum die oben genannte Behörde ihrer gesetzmäßigen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und in weiterer Folge um Unterstützung, das die angeführte Behörde ihrer Verpflichtung gemäß Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nach kommt und wie vorgesehen Unfälle und dessen Abschlussberichte mit ihren Ursachen nicht verschleiert sondern der Öffentlichkeit zugänglich macht!

Weiters ist es uns ein GROSSES Anliegen die Bediensteten der Wiener Linien vor Missachtungen der Sicherheitsbestimmungen zu schützen und die wahre Ursache des Unfalles zu ergründen, da diese den Fahrbediensteten als Schuldigen deklariert hatten, obwohl eindeutig die Annäherungsgeschwindigkeit zu hoch für diesen Streckenabschnitt gesetzt war und der Bremsweg zu kurz eingestellt war. Diese Feststellung wir dadurch untermauert das an der gleichen Stelle am 11.07.2010 mit den gleichen Anzeichen wieder ein Unfall mit den gleichen Schäden passierte.

Wir haben den Eindruck das die untersuchende Behörde in dieser Causa aus parteipolitischen Gründen (zuständige Ministerin Bures – Bgm Häupl) die Veröffentlichung des wahren Grundes zu verhindern versuchen, das dieser der Stadt Wien und der zuständigen Stadträtin Brauner politisch sehr unangenehm wäre und ein großes mediales Echo hervorrufen würde!


...

VOLKSANWALTSCHAFT
Geschäftsbereich
Dr. Peter Kostelka


Roman Böhm-Raffay
Elterleinplatz 6/3
1170 Wien

Sachlbearbeiter/-ln: Geschäftszahl: Datum: 11 Sep.2012
Dr. Martin Hiesel VA-BO-VIN/0194-A/1/2012


Betr.: Bundesanstalt für Verkehr - Nichtbearbeitung eines Antrags


Sehr geehrter Herr Böhm-Raffay!

Zu Ihrem Schreiben teile ich Ihnen mit, dass die Volksanwaltschaft aufgrund Ihrer Beschwerde betreffend die Nichtbearbeitung Ihres Antrages auf Erfassung eines Bescheides durch die Bundesanstalt für Verkehr ein Prüfungsverfahren eingeleitet hat. Ich habe mich in diesem Verfahren mit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie in Verbindung gesetzt und um Aufklärung ersucht.
Sie werden umgehend benachrichtigt. sobald der Volksanwaltschaft die notwendigen
Informationen vorliegen.
Für allfällige Rückfragen stehe Ich Ihnen telefonisch gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Für den Volksanwalt Dr. KOSTELKA:
(OR Dr. Martin Hiesel)


...

BESCHWERDE
AN DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT
WEGEN NICHTBEACHTUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTES

1. Name und Vornahme des Beschwerdeführers:

GLB – Gewerkschaftlicher Linksblock

2. Gegebenfalls vertreten durch:
–––––––––––––––––––-

3. Staatsangehörigkeit:

Österreich

4. Anschrift oder Geschäftssitz:

Elterleinplatz 6/3
A-1170 Wien

5. Telefon/Fax/E-Mail:

+431 407 69 36
Fax: +43 1 407 69 36/13
E-Mail: glb-gemeinde@inode.at

6. Tätigkeitsbereich und –ort(e):

Öffentlicher Verkehr

7. Mitgliedstaat oder öffentliche Einrichtung die nach Ansicht des Beschwerdeführers das Gemeinschaftsrecht nicht beachtet hat:

Österreich
Bundesanstalt f. Verkehr
Tranzlgasse 1
A-1210 Wien

8. Möglichst genaue Darstellung des Beschwerdegegenstandes:

Am 18.02.2009 ereignete sich im Bereich der Station Stadion Linie U2 der Wiener Linien ein Unfall mit Sachschaden und Personenschaden.
Die Bundesanstalt für Verkehr (Versa) nahm die gesetzmäßge Untersuchung unter der Zahl BMVI-795.133-II/BAV/UUB/SCH/2009 auf und diese laufende Untersuchung war öffentlich auf dessen Homepage einsehbar.

Auf Grund der ÜBERLANGEN UNTERSUCHUNGSDAUER stellten wir mit 01.12.2011 gemäß Auskunftspflichtgesetz 1987 eine Anfrage über die Ursache und Grund der Verfahrensdauer, da wir Anhaltspunkte über einen technischen Verstoß der Sicherheitsbestimmungen bei den Wiener Linien hatten.
Diese wurde nicht beantwortet. Eigenartiger Weise verschwanden mit Antragstellung alle öffentlich einsehbaren Unterlagen auf der Homepage der Versa über diesen Unfall - und nur diese, sonst keine!
Auf Grund der Ignoranz dieser Behörde stellten wir mit 07.02.2012 den Antrag - wie im Auskunftspflichtgesetz vorgesehen - auf Bescheid mäßige Erledigung unseres Ansuchens vom 01.12.2011. Dem wurde bis zum heutigen Tage nicht Folge geleistet!

Die Bundesanstalt für Verkehr hat daher gegen folgende Gesetze und Richtlinie verstoßen:

• Auskunftspflichtgesetz 1987

• Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

• Unfalluntersuchungsgesetz §15 , Abs: 15 vom 31.10.2005 welches noch bei beiden Antragstellungen Rechtskraft hatte!


Eigenartiger Weise wurde dieses Gesetz mit 15.05.2012 gerade der § 15 mit folgender Ergänzung versehen, das falls kein Abschlussbericht im Zeitraum von 12 Monaten gelegt werden kann jeweils ein Zwischenbericht jährlich gelegt werden muss und dieser veröffentlich werden muss.

Diese Abänderung widerspricht aber eindeutig der Richtlinie 2004/49/EG, wo im Artikel 23 Abs. 2 klar der Abschlussbericht mit spätestens 12 Monaten gefordert wird.
Wir ersuchen die Europäische Kommission um Hilfestellung warum die oben genannte Behörde ihrer gesetzmäßigen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und in weiterer Folge um Unterstützung, das die angeführte Behörde ihrer Verpflichtung gemäß Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nach kommt und wie vorgesehen Unfälle und dessen Abschlussberichte mit ihren Ursachen nicht verschleiert sondern der Öffentlichkeit zugänglich macht!

Weiteres ist es uns ein GROSSES Anliegen die Bediensteten der Wiener Linien vor Missachtungen der Sicherheitsbestimmungen zu schützen und die wahre Ursache des Unfalles zu ergründen, da diese den Fahrbediensteten als Schuldigen deklariert hatten, obwohl eindeutig die Annäherungsgeschwindigkeit zu hoch für diesen Streckenabschnitt gesetzt war und der Bremsweg zu kurz eingestellt war.
Diese Feststellung wir dadurch untermauert das an der gleichen Stelle am 11.07.2010 mit den gleichen Anzeichen wieder ein Unfall mit den gleichen Schäden passierte.

Wir haben den Eindruck das die untersuchende Behörde in dieser Causa aus parteipolitischen Gründen (zuständige Ministerin Bures – Bgm Häupl) die Veröffentlichung des wahren Grundes zu verhindern versucht, da dieser Bericht der Stadt Wien und der zuständigen Stadträtin Brauner politisch sehr unangenehm wäre und ein großes mediales Echo hervorrufen würde!

9. Möglichst genaue Angabe der Bestimmung(en) des Gemeinschaftsrechts an (Verträge, Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen usw), gegen die der Mitgliedstaat nach Ansicht des Beschwerdeführers verstoßen hat:
RICHTLINIE 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 95/18/EG des Rates über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen und der Richtlinie 2001/14/EG über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung ("Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit")

10. Geben Sie gegebenenfalls (möglichst mit Angabe der Referenzen) an, ob betreffende Mitgliedstaat im Zusammenhang mit dem Beschwerdegegenstand eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft hat oder erhalten könnte:
–––––––––––––––

11. Etwaige bereits unternommene Schritte bei der Kommissionsdienststellen (fügen Sie bitte nach Möglichkeit eine Kopie des Schriftwechsels bei):
–––––––––––––––-

12. Etwaige bereits unternommene Schritte bei den anderen Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft (z.B. beim Petitionsausschuß des Europäischen Parlaments, beim Europäischen Bürgerbeauftragten). Geben Sie möglichst das Aktenzeichen an, mit dem Ihr Vorgang versehen wurde:

–––––––––––––-
13. Bereits unternommene Schritte bei den einzelstaatlichen Behörden – auf zentraler, regionaler oder lokaler Ebene – (Fügen Sie nach Möglichkeit eine Kopie des Schriftwechsels bei):

Antrag gemäß Auskunftspflichtgesetz 1987



14. Administrative Schritte (z.B. Beschwerde bei der zuständigen einzelstaatlichen Verwaltungsbehörde – auf zentraler, regionaler oder lokaler Ebene – und/oder Bürgerbeauftragten des Landes oder der Region):

Volksanwaltschaft Österreich

15. Geben Sie etwaige Belege und Beweismittel an, auf die Sie Ihre Beschwerde stützen können, einschließlich der betreffenden, innerstaatlichen Rechtsvorschriften (Fügen Sie die Beweismittel gegebenenfalls als Anlage bei):

Ankündigung der Untersuchung d. Versa
Antrag gemäß Auskunfstpflichtgesetz
Beschwerde an die Volksanwaltschaft Österreich
Schreiben der Volksanwaltschaft Österreich


16. Vertraulichkeit (kreuzen Sie das zutreffende Feld an):

! „Ich ermächtige hiermit die Kommission, bei ihren Kontakten mit den Behörden des Mitgliedstaats, gegen den die Beschwerde gerichtet ist, meine Identität zu offenbaren.“

! „Ich bitte hiermit die Kommission, bei ihren Kontakten mit den Behörden des Mitgliedstaats, gegen den die Beschwerde gerichtet ist, meine Identität nicht zu offenbaren.“


17. Ort, Datum und Unterschrift des Beschwerdeführers/Vertreters:



<<<Quelle>>>

Tatra83

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Re: U-Bahn-Unfälle und Politik
« Antwort #1 am: 25. September 2012, 18:02:29 »
Definitiv eines der heißen Eisen.

Der Jahresbericht 2009 der VERSA beweist, dass man am 18.02.2009 eine Vor-Ort-Untersuchung (Stadion U) durchgeführt hat: http://versa.bmvit.gv.at/uploads/media/20100715_Jahresbericht_2009.pdf (Seite 4).

Und der Jahresbericht 2010 der VERSA (Seite 5) zählt dazu eine Weiterführende Untersuchung des Vorfalls vom 10.07.2010 (ebenso Stadion U) auf. http://versa.bmvit.gv.at/uploads/media/20111122_Jahresbericht_2010.pdf

Also war man nachweislich tätig.  ::) :o
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

E2

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Re: U-Bahn-Unfälle und Politik
« Antwort #2 am: 25. September 2012, 18:12:46 »
Es gibt noch mehr:

Störung-Rotausleuchtung, Signal fällt auf halt, gerade als der Zug es passiert, Zwingerl -> 7 Verletzte im Zug.

So geschehen 28.3.2012, in der Früh, Philabrücke Rtg Flor.

Versa = negativ.

13er

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Re: U-Bahn-Unfälle und Politik
« Antwort #3 am: 25. September 2012, 18:20:15 »
Definitiv eines der heißen Eisen.
... geschmiedet in den Klüften des Erdberges. Ein Netz, sie zu knechten ... 8)

@E2: Geht auch bei der Straßenbahn langsam ein bißchen in Richtung Sicherheitsversagen... Bremsprobleme beim ULF, verriegelte Weichen stellen sich um usw.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

E2

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Re: U-Bahn-Unfälle und Politik
« Antwort #4 am: 25. September 2012, 18:25:26 »
VERRIEGELTE Weichen die sich umstellen fällt meiner bescheidenen Meinung nach nicht mehr unter "ein bißchen....."

Na, ich wart schon mal auf so einen Fall...     ::)

Tatra83

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Re: U-Bahn-Unfälle und Politik
« Antwort #5 am: 25. September 2012, 18:26:45 »
... Bremsprobleme beim ULF ...
Das hat dir der Teufel gesagt !!!  :blank:
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

E2

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Re: U-Bahn-Unfälle und Politik
« Antwort #6 am: 25. September 2012, 18:30:28 »

95B

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Re: U-Bahn-Unfälle und Politik
« Antwort #7 am: 25. September 2012, 18:31:26 »
VERRIEGELTE Weichen die sich umstellen fällt meiner bescheidenen Meinung nach nicht mehr unter "ein bißchen....."

Na, ich wart schon mal auf so einen Fall...     ::)
Es gibt auch Weichen, die sich trotz Anforderung einer bestimmten Fahrtrichtung in die andere Fahrtrichtung stellen – gut, das ist unter normalen Umständen (sprich: unter Beachtung der Betriebsvorschriften) nichts, was unfallkausal sein darf, aber vorkommen sollte so was auch nicht.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Tatra83

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Re: U-Bahn-Unfälle und Politik
« Antwort #8 am: 25. September 2012, 21:39:53 »
Hat jemand von euch einen der VERSA-Berichte zu den Stadion-Vorfällen in 2009 und 2010 gesichert?

Edit: Na bitte, zumindest der vorläufige Bericht für den Vorfall in 2009 hat sich noch auffinden lassen  :D
Quelle: http://versa.bmvit.gv.at/uploads/media/18.02.09_Kollision_U_2_mit_Gleisabschluss_in_der_Station_Stadion.pdf
Noch ein Nachtrag: Die PDF-Dateiinfo zeigt, wer den Bericht verfasst hat...
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

HLS

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Re: U-Bahn-Unfälle und Politik
« Antwort #9 am: 25. September 2012, 23:41:11 »
VERRIEGELTE Weichen die sich umstellen fällt meiner bescheidenen Meinung nach nicht mehr unter "ein bißchen....."

Na, ich wart schon mal auf so einen Fall...     ::)
Da gibts eine Weiche, die das schon seit Jahren, immer wieder mal macht.
Die Verzweigungsweiche 10/46 am Joachimsthalerplatz FR Hietzing. Mir ist es vor ca 3Monaten passiert (hab es natürlich gemeldet) und habe dann von ältern Kollegen erfahren müssen, dass diese Weiche immer wieder dieses Problem zum Vorschein bringt.
Meist ist die Weiche Richtung 46er-Schleife verriegelt und springt mehrere Sekunden nach Stillstand des 10ers, doch für ihn.

Auch hat man, lt Teamleiter, diese Weiche mehrmals überprüfen lassen und es ist kein Fehler aufgetaucht und man konnte keine Unregelmäßigkeiten feststellen.

Anfänglich dachte man, es würde passieren wenn ein Einschub zuweit zurück gefahren wird, dass diese Weiche plötzlich verriegelt und somit auch auf der Kreuzung das Signal aufscheint, dieses konnte aber in den Versuchen nicht bestätigt werden. Was bleibt, ist eine Störung die es theoretisch nicht gibt, die aber praktisch täglich wieder auftauchen könnte.
Seit dem mir das passiert ist, habe ich immer ein komisches Gefühl da drüber zu rumpeln.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

moszkva tér

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Re: U-Bahn-Unfälle und Politik
« Antwort #10 am: 26. September 2012, 10:47:03 »
Auch hat man, lt Teamleiter, diese Weiche mehrmals überprüfen lassen und es ist kein Fehler aufgetaucht und man konnte keine Unregelmäßigkeiten feststellen.
Das ist der Vorführeffekt. Du kaufst ein Gerät im Geschäft, das nicht funktioniert. Gehst ins Geschäft zurück, um es zu reklamieren, dort funktioniert es problemlos ("Kein Umtausch, geht eh wunderbar!"). Also wieder nach Hause, und wieder funktioniert es nicht...
Wem ist das noch nicht passiert?

95B

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Re: U-Bahn-Unfälle und Politik
« Antwort #11 am: 26. September 2012, 10:56:04 »
Das ist der Vorführeffekt. Du kaufst ein Gerät im Geschäft, das nicht funktioniert. Gehst ins Geschäft zurück, um es zu reklamieren, dort funktioniert es problemlos ("Kein Umtausch, geht eh wunderbar!"). Also wieder nach Hause, und wieder funktioniert es nicht...
Wem ist das noch nicht passiert?
*aufzeig*

Wenn ich ein Gerät kaufe, ist es fast immer defekt (aber dafür dann wirklich so defekt, dass es anstandslos repariert, umgetauscht oder eingeschickt wird). :(
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Ferry

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Re: U-Bahn-Unfälle und Politik
« Antwort #12 am: 26. September 2012, 14:51:37 »
Es gibt auch Weichen, die sich trotz Anforderung einer bestimmten Fahrtrichtung in die andere Fahrtrichtung stellen – gut, das ist unter normalen Umständen (sprich: unter Beachtung der Betriebsvorschriften) nichts, was unfallkausal sein darf, aber vorkommen sollte so was auch nicht.
Da fallen mir gleich zwei solche Weichen auf Anhieb ein:
-) Die beim letzten Tramwaytag befahrene Weiche # Blindengasse/Lerchenfelder Straße, die sich - verriegelt(!) und die Ablenkung führend - beim Herannahen von alleine(!) in die Gerade gestellt hat;
-) Die Weiche # Urania/Stubenring, die sich ebenfalls - gestellt in Richtung Stubenring und verriegelt(!) - beim Herannahen von alleine(!) in die Gerade gestellt hat.

Und ich bin überzeugt, da gibt's noch mehr davon!
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

Bus

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Re: U-Bahn-Unfälle und Politik
« Antwort #13 am: 26. September 2012, 15:39:55 »
Ihr habt alle schlechte Schwingungen  ;D