Autor Thema: Geschwindigkeits- und Spitzensignale  (Gelesen 22638 mal)

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Linie 41

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #15 am: 13. November 2012, 14:14:31 »
Was mich auch interessiert: Muss jetzt alles umgebaut werden?
Signalmäßig, mein ich:
In gewisser Weise wird wohl auch hier ein Bestandsschutz greifen. Aber die Vor- und Hauptsignale betreffen ja prinzipiell einmal nur signalgesicherte Strecken und nicht die Straßenbahnverkehrslichtsignalanlagen, soll heißen: Wenn dann betrifft es nur die U-Strab. Inwieweit die Stadtbahn davon betroffen ist, ist natürlich eine andere Frage. Bei der U-Bahn wird's wurscht sein, bei LZB-Betrieb ist keine Signalsicherung notwendig (oder stehen die Sachen für die U-Bahn/Stadtbahn überhaupt anderswo?).
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

E2

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #16 am: 13. November 2012, 14:30:19 »
Stimmt, hab ich zu kurz gelesen:
Fahren auf Sicht:
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Trotzdem noch eine Frage - Gibts Weichen die mit mehr als 15 km/h gegen die Spitze befahren werden dürfen?

95B

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #17 am: 13. November 2012, 14:34:44 »
Trotzdem noch eine Frage - Gibts Weichen die mit mehr als 15 km/h gegen die Spitze befahren werden dürfen?
Bei der Wiener Straßenbahn nicht.
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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #18 am: 13. November 2012, 14:50:53 »
Verwendet man einstellige Zahlen, sind es zehn Prozent, ansonst gilt der Wert der angeschrieben ist. Etwas verwirrend. Am einfachsten ist es, man setzt Geschwindigkeiten kleiner 10 einen Nuller voraus (Z.B. 05 für 5 km/h).


"05" ist 5km/h, "5" wäre 50 km/h. Ein Zehner allerdings 10 km/h. "50" ist natürlich auch 50 km/h. Zahlen kleiner 1 werden in der StrabVO nicht erwähnt.
Was soll das denn? Die ÖBB sind, so weit ich das überblicke, wenigstens konsequent und schreiben immer Prozentwerte an. 10 ist dort 100 km/h, 16 zum Beispiel 160 km/h. Die höchste vorkommende Angabe dürfte dann 23 sein. Geschwindigkeiten unter 10 km/h würde man dann konsequent als z.B. 0,5 für 5 km/h anschreiben.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

E2

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #19 am: 13. November 2012, 14:55:32 »
Was soll das denn?

Zitat Strab-VO 1999 (siehe Screenshot in Antwort 28)

Zitat
Die Kennziffern der Signale G 1, G 2 und G 4 bedeuten, daß der angegebene Wert in km/h als
Geschwindigkeit zugelassen ist; werden einstellige Kennziffern verwendet, gilt deren zehnfacher Wert als
zulässige Geschwindigkeit.

luki32

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #20 am: 13. November 2012, 15:01:22 »
Verwendet man einstellige Zahlen, sind es zehn Prozent, ansonst gilt der Wert der angeschrieben ist. Etwas verwirrend. Am einfachsten ist es, man setzt Geschwindigkeiten kleiner 10 einen Nuller voraus (Z.B. 05 für 5 km/h).


"05" ist 5km/h, "5" wäre 50 km/h. Ein Zehner allerdings 10 km/h. "50" ist natürlich auch 50 km/h. Zahlen kleiner 1 werden in der StrabVO nicht erwähnt.

Danke, das ist die Möglichkeit 5 km/h anzugeben, weil 5 heißt laut StrabVO 1999 natürlich 50 km/h.
Ich habe mich schon gefargt, wie sie laut StrabVO 5 km/h angeben wollen (einstellige Zahlen bedeuten immer ein Zehntel der Höchstgeschwindigkeit, womit natürlich die Angebe 0,5 km/h wegfällt, da nicht einstellig).

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Luki
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Linie 41

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #21 am: 13. November 2012, 15:05:12 »
Die höchste vorkommende Angabe dürfte dann 23 sein. Geschwindigkeiten unter 10 km/h würde man dann konsequent als z.B. 0,5 für 5 km/h anschreiben.
Die höchste vorkommende Angabe ist 16, zumal für Geschwindigkeiten über 160 km/h zwingend LZB oder ECTS-L2 vorgeschrieben ist und in dem Fall wird ohne Signaldeckung gefahren. Angaben unter 1 gibt es, glaube ich, bei den ÖBB nicht (da wird wohl das Gleis dann einfach gesperrt 8) ), wird aber bei sagen wir 35 km/h meines Wissens mit hochgestelltem Punkt und einem 5er angeschrieben, also 3.5 (wobei das eher so aussieht wie E2 und nicht wie E2!).

@Luki32: Ist eh alles eindeutig. Ist das Signal einstellig zählt das 10-fache, ist es mehrstellig der angeschriebene Wert. Es ist nirgendwo vermerkt, daß ein Betrieb nicht beide Varianten benutzen darf!
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #22 am: 13. November 2012, 15:06:42 »
Aber wie die Klingelfee erwähnt hat: Der Dienstauftrag sticht jedenfalls das Erinnerungssignal; es ist nur für die Fahrer verwirrend, dass sich die beiden widersprechen.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

95B

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #23 am: 13. November 2012, 15:48:43 »
Warum nicht so? ;D ;D ;D
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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #24 am: 13. November 2012, 15:57:41 »
Warum nicht so? ;D ;D ;D

Bist du sicher, dass die Wagenbeweger alle rechnen können?

95B

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #25 am: 13. November 2012, 16:04:51 »
Bist du sicher, dass die Wagenbeweger alle rechnen können?
Ob sie es anwenden können, weiß ich nicht – gelernt haben sie es jedenfalls irgendwann, so sie einen Pflichtschulabschluss haben. Bei manchen habe ich ja nicht einmal den Eindruck, dass sie wissen, was "15" oder "25" heißt. 8)
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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #26 am: 13. November 2012, 16:07:59 »
Der Dienstauftrag sticht jedenfalls das Erinnerungssignal . . . .
Kein Dienstauftrag kann ein gültiges Signal (rechtsverbindlich in der Signalvorschrift enthalten) aushebeln, aufheben oder umdeuten! Er kann nur drauf bezug nehmen.




Was soll das denn? Die ÖBB sind . . . .
Für die Straßenbahn gilt die StrabVO, für die ÖBB nicht, zumindest solange nicht, als sie keine Straßenbahn betreibt!




Was mich auch interessiert: Muss jetzt alles umgebaut werden?
Nein. Viele Dinge fallen unter das, was man gemeinhin "Bestandschutz" nennt. Solange die Behörde in solchen Punkten nicht ausdrücklich eine Anpassung an die aktuellen Bestimmungen verlangt, kann alles bleiben.


Ein Problem ist allerdings die Bestimmung in der StrabVO, dass Signale, die neu in eine Signalvorschrift aufgenommen werden, den in der StrabVO vorgegebenen in allen Punkten entsprechen müssen. Da jetzt die Signalvorschrift neu erstellt wird, müsste das also eingehalten werden, was die Weiterverwendung eigentlich unmöglich machen würde!

Als Lösung würde sich anbieten, die alte Signalvorschrift beizubehalten und nur in den erforderlichen Punkten zu adaptieren. Die klügere und absolut rechtssichere Lösung wäre aber sicher, eine neue Signalvorschrift zu erstellen, die in allen Punkten dem Gesetz entspricht, im Anhang aber (unter "bis auf Widerruf weiterhin gültig") jene alten Signale anzuführen, die unter "Bestandschutz" weiter verwendet werden sollen. Das wäre, falls gewünscht, bei fast allen derzeitigen Signalen möglich. Dezidiert verlangt wird eigentlich nur die Verwendung des Dreilicht-Spitzensignals bei Dunkelheit (gilt für alle Fahrzeuge!) und die Anwendung der Weichensignale gem. StrabVO für Weichen, die schneller als mit 15 km/h befahren werden (hamma eh net).
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #27 am: 13. November 2012, 16:16:03 »
Dezidiert verlangt wird eigentlich nur die Verwendung des Dreilicht-Spitzensignals bei Dunkelheit (gilt für alle Fahrzeuge!)
Das kann man selbst bei den E1 und E2 ganz einfach nachrüsten, wie man es bei den Utrechter E6 gemacht hat: Unterhalb der Bugschürze wurden einfach links und rechts zwei kleine Funzerln montiert.
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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #28 am: 13. November 2012, 22:27:35 »
Geschwindigkeiten unter 10 km/h würde man dann konsequent als z.B. 0,5 für 5 km/h anschreiben.

Angaben unter 1 gibt es, glaube ich, bei den ÖBB nicht

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hema

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Re: Geschwindigkeits- und Spitzensignale
« Antwort #29 am: 13. November 2012, 23:23:05 »

Das kann man selbst bei den E1 und E2 ganz einfach nachrüsten, wie man es bei den Utrechter E6 gemacht hat: Unterhalb der Bugschürze wurden einfach links und rechts zwei kleine Funzerln montiert.
Wäre aber nur eine kreative Notlösung, weil zumindest die beiden unteren Leuchten müssen Scheinwerfer sein und die obere ist im Stirnbereich (also am oberen Ende) der Front anzubringen!  ;)
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