@HLS: Du wirst in Österreich kein Einsatzfahrzeug nur mit Folgetonhorn sehen, entweder Blaulicht allein oder beides. In 60 Jahren habe ich einmal eine Funkstreife nur mit Folgetonhorn gesehen. Vor der Schnellbahnstation Landstraße, er stand in der Masse der Fahrgäste, die in den J-Wagen einstiegen und hat statt des Blaulichtschalters den Suchscheinwerferschalter erwischt. Erst als ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe und er auf Blaulicht umschaltete hat er Chancen gehabt, wegzukommen.
Wenn ein Einsatzfahrzeug über eine ungeregelte Kreuzung nur mit Blaulicht brettert und ein an sich bevorrangtes Fahrzeug abschießt, geht der Lenker des Einsatzfahrzeuges "mit der Leich". Da gab es ein Urteil, vorausgehend war eine Weisung, dass in der Nacht nicht mit Folgetonhorn gefahren werden solle, der Richter hat dann gesagt: Entweder vorsichtig über die Kreuzung fahren oder des Nachts trotzdem Folgetonhorn und hat den Fahrer verurteilt.
Zu den Unterschieden in der StVO Österreich-Deutschland (ich bin immer wieder in Deutschland unterwegs und hab mich deswegen auch sehr intensiv mit der Deutschen StVO beschäftigt)
Die Deutsche StVO ist viel autofahrerfreundlicher als die Österreichische und auch die Behörden agieren noch autofahrerfreundlicher als der Wiener Magistrat. So gibt es in Deutschland wesentlich weniger Zebrastreifen als in Österreich und bei abgeschalteter Ampel hat der Fußgänger das Nachsehen, die sogenannten Fußgängerfurten, die dort markiert sind, gelten bei abgeschalteter Ampel nicht.
Hannes