Autor Thema: Silvesternachtverkehr 2012  (Gelesen 44137 mal)

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HLS

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Re: Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #120 am: 03. Januar 2013, 22:11:29 »
Oh nee, das ist eine gute alte Deutsche Abkürzung, auch wenn sie über die Jahre das "K" verloren hat.
Schöne Grüße vom Sachsen :)
Gg, kleiner Scherz am Rande: du weißt schon, wie das mit den Sachsen und Bayern war und dem daraus resultierendem schwersten Fehler der deutschen Menschheitsgeschichte.  :)) >:D
Nun wieder zurück zum Thema, ich habe Unterlagen der Fuerwehr zwischen 1995 und 2007 und überall dort stand, wenn man statt RTW, NAW... und wie sie alle hießen, Sanka.
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hema

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Re: Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #121 am: 03. Januar 2013, 22:11:33 »
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Vento66

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Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #122 am: 03. Januar 2013, 22:29:44 »
Aus dem Fehler entstand ja diese Abkürzung. BtW hieß es im Osten bis 1989 so :)

5er

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Re: Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #123 am: 03. Januar 2013, 22:33:32 »
Zitat
Ich finde es sowieso ein Wahnsinn, wer in Österreich alles berechtigt ist ein Blaulicht zu führen. Selbst ein popliger Bereitschaftsarzt mit seinem privat Auto.
Und wieso sollte der Bereitschaftsarzt kein Blaulicht führen sollen? Immerhin geht es bei ihm immerhin um medizinische Hilfeleistung, ganz im Gegenteil zur Funkstreife der WL. Und sein Privatauto ist eben auch gleichzeitig sein Dienstauto.

... Vorrang ergibt sich nur aus Blaulicht+Folgesignal...
Irrtum, im Gegensatz zu Deutschland reicht lt. der österreichischen StVO Blaulicht oder Folgetonhorn, das ist keinesfalls eine Wiener Ausnahme. An der Fahrweise mancher Einsatzfahrer gibts aber tatsächliches einiges auszusetzen.

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Re: Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #124 am: 03. Januar 2013, 22:54:27 »
An der Fahrweise mancher Einsatzfahrer gibts aber tatsächliches einiges auszusetzen.
Und so kann es ausgehen, wenn man eine Straßenbahn links überholt, noch dazu in einem Rechtsbogen! 21. Juli 2006, Margaretengürtel/Gumpendorfer Gürtel.

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Re: Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #125 am: 03. Januar 2013, 23:07:46 »

Irrtum, im Gegensatz zu Deutschland reicht lt. der österreichischen StVO Blaulicht oder Folgetonhorn, das ist keinesfalls eine Wiener Ausnahme. An der Fahrweise mancher Einsatzfahrer gibts aber tatsächliches einiges auszusetzen.
Und genau das ist der größte scheiß! Denn nur optisch und akustisch besteht eine 99% Wahrnehmungschance. Wenn z.B ein Blinder eine Straße überquert und angefahren wird, gehört das einzig und allein dem Einsatzfahrer, ebenso ein Taubstummer, wenn nur akustisch gewarnt wurde.
Diesbezüglich ist Österreich definitiv hinterweltlich, denn es sagt doch schon der gesunde Menschenverstand, dass ich so ein Schwachsinn, nicht in ein Gesetzestext packen kann, wenn er doch einen Teil seiner eigenen Bevölkerung damit schlechter stellt (mit der Auslegung könnte eventuell sogar das Grundgesetz beansprucht werden) und Gesetze dürfen die Grundrechte nur bedingt einschränken, in dem Fall aber sicher nicht.

Und Wetten, wenn genau so ein Unfall passiert, ist das Gesetz innerhalb von wenigen Wochen geändert. Selbst als "normal" Bürger, wenn ich ihn optisch nicht wahrnehme und es zum Unfall kommt, bekommt der Einsatzfahrer zumindestens eine erhöhte Teilschuld. Und wenns ganz hart kommt, kann man auch mal den EuGH damit beanspruchen.
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Re: Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #126 am: 04. Januar 2013, 01:13:05 »
Wozu soll ein Einsatzfahrzeug ständig mit Folgtonhorn fahren? Bringt außer Lärmerregung gar nichts. Nur wenn erhöhte Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer erreicht werden soll, hat ein Horn auch Sinn. Und den Verkehr gefährden oder Sachen beschädigen darf ein Einsatz-Lenker sowieso nicht, also sollte er größtmögliche Aufmerksamkeit und Vorsicht walten lassen, weil er nach einem allfälligen Unfall unter Umständen einiges erklären muss!


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Re: Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #127 am: 04. Januar 2013, 01:31:43 »
Wozu soll ein Einsatzfahrzeug ständig mit Folgtonhorn fahren? Bringt außer Lärmerregung gar nichts. Nur wenn erhöhte Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer erreicht werden soll, hat ein Horn auch Sinn. Und den Verkehr gefährden oder Sachen beschädigen darf ein Einsatz-Lenker sowieso nicht, also sollte er größtmögliche Aufmerksamkeit und Vorsicht walten lassen, weil er nach einem allfälligen Unfall unter Umständen einiges erklären muss!
Er gefährdet aber andere, wenn er fahrlässig von ausgeht, dass ein jeder ihn mit dem Blaulicht auch wahr nimmt. Erklärungen habe ich ja bereits dazu abgegeben.

Merke: Nicht alles, was in Deutschland vorgeschrieben ist oder praktiziert wird, ist auch (wirklich) klug und besser!  ;)
Auf einer einsamen Landstraße wird das auch in Deutschland nicht gemacht, in einer Großstadt/Innenstadt/Ort/Dorf aber sehr wohl, weil da praktisch immer eine erhöhtes Gefahrenpotential besteht, somit Blaulicht+Folgeton.
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Re: Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #128 am: 04. Januar 2013, 01:55:03 »

Er gefährdet aber andere, wenn er fahrlässig von ausgeht, dass ein jeder ihn mit dem Blaulicht auch wahr nimmt. Erklärungen habe ich ja bereits dazu abgegeben.
Das ist Unsinn. Ein Einsatzfahrer muss sich prinzipiell genauso umsichtig verhalten und alle Verkehrsregeln einhalten, wie jeder andere auch. Seine besonderen Rechte beruhen darauf, dass sie ihm die anderen Verkehrsteilnehmer lassen müssen! Erst wenn er erkennt, dass sie das auch tun, darf er sie in Anspruch nehmen. Einfach mit Blaulicht und Horn durch eine Gasse rauschen, ohne Rücksicht auf Verluste, geht nicht. Du kannst ja als Verkehrsteilnehmer einem Einsatzfahrzeug erst (sinnvoll) Platz machen oder seinen Vorrang einräumen, wenn du erkennst von wo es kommt und was es beabsichtigt. Erfordert halt von beiden Seiten Umsicht und Hirn!  ;)


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haidi

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Re: Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #129 am: 04. Januar 2013, 02:11:43 »
@HLS: Du wirst in Österreich kein Einsatzfahrzeug nur mit Folgetonhorn sehen, entweder Blaulicht allein oder beides. In 60 Jahren habe ich einmal eine Funkstreife nur mit Folgetonhorn gesehen. Vor der Schnellbahnstation Landstraße, er stand in der Masse der Fahrgäste, die in den J-Wagen einstiegen und hat statt des Blaulichtschalters den Suchscheinwerferschalter erwischt. Erst als ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe und er auf Blaulicht umschaltete hat er Chancen gehabt, wegzukommen.
Wenn ein Einsatzfahrzeug über eine ungeregelte Kreuzung nur mit Blaulicht brettert und ein an sich bevorrangtes Fahrzeug abschießt, geht der Lenker des Einsatzfahrzeuges "mit der Leich". Da gab es ein Urteil, vorausgehend war eine Weisung, dass in der Nacht nicht mit Folgetonhorn gefahren werden solle, der Richter hat dann gesagt: Entweder vorsichtig über die Kreuzung fahren oder des Nachts trotzdem Folgetonhorn und hat den Fahrer verurteilt.

Zu den Unterschieden in der StVO Österreich-Deutschland (ich bin immer wieder in Deutschland unterwegs und hab mich deswegen auch sehr intensiv mit der Deutschen StVO beschäftigt)
Die Deutsche StVO ist viel autofahrerfreundlicher als die Österreichische und auch die Behörden agieren noch autofahrerfreundlicher als der Wiener Magistrat. So gibt es in Deutschland wesentlich weniger Zebrastreifen als in Österreich und bei abgeschalteter Ampel hat der Fußgänger das Nachsehen, die sogenannten Fußgängerfurten, die dort markiert sind, gelten bei abgeschalteter Ampel nicht.

Hannes
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HLS

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Re: Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #130 am: 04. Januar 2013, 13:34:09 »

Die Deutsche StVO ist viel autofahrerfreundlicher als die Österreichische und auch die Behörden agieren noch autofahrerfreundlicher als der Wiener Magistrat. So gibt es in Deutschland wesentlich weniger Zebrastreifen als in Österreich und bei abgeschalteter Ampel hat der Fußgänger das Nachsehen, die sogenannten Fußgängerfurten, die dort markiert sind, gelten bei abgeschalteter Ampel nicht.

Hannes
Da stimme ich dir zu, dass geht mir in D auch ziemlich auf die Nerven. In einigen Gemeinden, hat man sich so beholfen, dass man entweder ein zusätzliches Schild "Fußgängerüberweg" aufgestellt hat, somit galt er auch bei abgeschalteter/ausgefallener Ampel und in anderen hat mein eine, auf blinken geschaltete so programmiert, dass ein Fußgänger sie mittels Druckknopf aktivieren konnte.
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Re: Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #131 am: 04. Januar 2013, 16:00:40 »

Die Deutsche StVO ist viel autofahrerfreundlicher als die Österreichische und auch die Behörden agieren noch autofahrerfreundlicher als der Wiener Magistrat. So gibt es in Deutschland wesentlich weniger Zebrastreifen als in Österreich und bei abgeschalteter Ampel hat der Fußgänger das Nachsehen, die sogenannten Fußgängerfurten, die dort markiert sind, gelten bei abgeschalteter Ampel nicht.

Hannes
Da stimme ich dir zu, dass geht mir in D auch ziemlich auf die Nerven. In einigen Gemeinden, hat man sich so beholfen, dass man entweder ein zusätzliches Schild "Fußgängerüberweg" aufgestellt hat, somit galt er auch bei abgeschalteter/ausgefallener Ampel

Oh Herr, vergib den Gemeindedienern, denn sie wissen nicht, was sie tun - das kann man in vielen Fällen nur sagen, wenn Verkehrszeichen aufgestellt werden.
Ein Schild "Fußgängerüberweg" ist a) nicht notwendig und "erzeugt" b) keinen Fugängerüberweg. Nur die Bodenmarkierung (Zebrastreifen) macht einen Fußgängerüberweg, das Schild weist nur darauf hin. Fußgängerfurten haben keine Zebrastreifenmarkierung, sondern unterbrochene Linien am Rand.

Andere Beispiele (damit du siehst, dass es in Österreich nicht besser ist): Tafel 30 km/h und am Ende der (nicht-)Beschränkung: Tafel 30 km/h mit Zusatztafel "Ende"
Tafel "Wohnstraße" direkt am Fahrbahnrand der Querstraße aufgestellt, 1.50 m Höhe und vom Querverkehr nicht zu sehen......

Hannes
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Re: Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #132 am: 05. Januar 2013, 19:01:12 »
Er gefährdet aber andere, wenn er fahrlässig von ausgeht, dass ein jeder ihn mit dem Blaulicht auch wahr nimmt. Erklärungen habe ich ja bereits dazu abgegeben.
Das ist Unsinn. Ein Einsatzfahrer muss sich prinzipiell genauso umsichtig verhalten und alle Verkehrsregeln einhalten, wie jeder andere auch.
Nein, leider ist es kein Unsinn. Nach jüngerer Judikatur handelt der Fahrer des Einsatzfahrzeugs fahrlässig, wenn er das Folgetonhorn insbesondere bei Tageslicht nicht verwendet, weil das blaue Blinklicht für die anderen Verkehrsteilnehmer schlechter wahrnehmbar ist bzw. meist zu spät. Und grundsätzlich hat der Einsatzfahrer immer eine 50 bis 75% Teilschuld, wenn ein Unfall aufgrund seiner Einsatzfahrt geschieht. Die Konsequenz dürfte jene von HLS beschriebene sein: Blaulicht+Folgetonhorn von der Wache bis zum Einsatzort.
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

hema

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Re: Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #133 am: 05. Januar 2013, 19:44:45 »

Nein, leider ist es kein Unsinn.
Du willst mich nicht verstehen. Blaulicht (und Horn) machen ein Fahrzeug erst zum Einsatzfahrzeug, sonst ist es ein ganz normaler Verkehrteilnehmer. Aber seine Vorrechte kann ein Einsatzlenker erst in Anspruch nehmen, wenn die anderen Lenker ihm diese lassen (wozu sie allerdings verpflichtet sind). Erzwingen darf er nichts und den Vorrang überlassen kann ihm nur, wer ihn und seine Absichten erkennt. Drum habe ich auf den Beitrag von HLS mit "Unsinn" reagiert, weil er es so dargestellt hat, wie wenn es reichen würde, Blaulicht und Horn einzuschalten um dann ungeschaut und unbehindert durch die Gegend zu brettern können. Das Folgetonhorn bringt ihm zwar mehr Aufmerksamkeit, aber nicht mehr Rechte als ein Blaulicht allein.
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Re: Silvesternachtverkehr 2012
« Antwort #134 am: 06. Januar 2013, 02:55:41 »

Du willst mich nicht verstehen. Blaulicht (und Horn) machen ein Fahrzeug erst zum Einsatzfahrzeug, sonst ist es ein ganz normaler Verkehrteilnehmer. Aber seine Vorrechte kann ein Einsatzlenker erst in Anspruch nehmen, wenn die anderen Lenker ihm diese lassen (wozu sie allerdings verpflichtet sind). Erzwingen darf er nichts und den Vorrang überlassen kann ihm nur, wer ihn und seine Absichten erkennt. Drum habe ich auf den Beitrag von HLS mit "Unsinn" reagiert, weil er es so dargestellt hat, wie wenn es reichen würde, Blaulicht und Horn einzuschalten um dann ungeschaut und unbehindert durch die Gegend zu brettern können. Das Folgetonhorn bringt ihm zwar mehr Aufmerksamkeit, aber nicht mehr Rechte als ein Blaulicht allein.
Dann hast du aber meinen Beitrag falsch verstanden. Ich sagte, nur mit Blaulich+Folgeton, hat man das Recht, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen(bei Rot in Kreuzungen einfahren, gegen die Einbahn, höhere Geschwindigkeit...etc), wird nur eines eingeschalten, ergeben sich keine Sonderrechte.  :lamp:
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