Hast recht! Hab mich verschrieben.
Im Artikel steht Notstop, also nehme ich an Notbremse.
Ob Notstop, oder Notbremse ist egal. Die Auswirkung ist die Gleiche. Der Zug kann nicht fahren
Notstop
U1-U4 - LZB-Signal wird auf 0 gesetzt
U6 - Ein- und Ausfahrtsignal schalten auf Halt
Alle U-Bahn Linien - Auf der Einfahrt und auch ca 80m bis 120m nach dem Bahnsteigende beginnt ein rotes Lichtsignal zu blinken an, welches eine Notbremsung anordnet. Ausserdem wird automatisch eine Sprechverbindung zwischen Sprechstelle und Leitstelle aufgebaut und die Kamera, die den Notstopp in Visier hat in die Leitstelle eingeschaltet.
Wird auf der U1-U4 bedingt durch LZB-Signal zu einer Sollwertüberschreitung, so bekommt der Zug eine Zwangsbremsung
Die U6 wird nur dann zwangsgebremst, wenn der Zug mit der Spitze über einen durch gezogenen Notstopp scharf geschalteten Signalsperrmagnet
Notbremse = U1 - U4 Ist der Zug seit der letzten Freigabe noch nicht schneller als 40 km/h oder mehr als 80 Meter gefahren, dann wird die Druckluftbremse entlüftet udn somit der Zug eingebremst, Ist der Zug bereits schneller als 40 km/h oder ist bereits mehr als 80 Meter gefahren, dann wirkt der Notbremsgriff erst bei Türfreigabe Begründung ist, dass der Zug im Gefahrenfall noch bis in die nächste Station fahren kann Bessere unf einfacher Evakuierung im Gefahrenfall)
Was bei allen Notbremsgriffen gleich ist (U-Bahn und auch ULF) gleichzeitig mit dem ziehen des Notbremsgriffes wird automatisch eine Sprechverbindung zwischen Notsprechstelle und Fahrer aufgebaut.
In der Hoffnung den Unterschied zwischen Notstopp und Notbremse verständlich erklärt zu haben.
Klingelfee