Autor Thema: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755  (Gelesen 105931 mal)

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95B

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #15 am: 01. Februar 2013, 21:21:59 »
@Sicherheit: Aus Sicherheitsgründen sollten auf der Hochstrecke genau keine ULFe zum Einsatz kommen, wenn man das Ernst nimmt ;) Was macht man, wenn da oben einer zu rauchen oder brennen beginnt? Das (Rauchen) passiert ja doch recht häufig.
Da oben kann kein ULF zu rauchen beginnen, weil das Betreten des Bahnkörpers verboten ist und daher dort auch niemand eine glosende Zigarette wegwerfen kann. 8)
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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13er

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #16 am: 02. Februar 2013, 12:43:25 »
Ich würd sagen wir sollten uns überraschen lassen.
Musst du nicht, es gibt einen Dienstauftrag bezügl. der >= 755, der genau das besagt, was 95B geschrieben hat.

Mit uns kommst du sicher... zu spät.

HLS

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #17 am: 02. Februar 2013, 13:17:42 »
Ich würd sagen wir sollten uns überraschen lassen.
Musst du nicht, es gibt einen Dienstauftrag bezügl. der >= 755, der genau das besagt, was 95B geschrieben hat.
Ein DA kann auch schreiben das der Einsatz seit 4Monaten vorgesehen ist, solange keiner einen dieser B1 auf der Piste gesehn hat, bleibt es eine Spekulation.  ;)
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

E2

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #18 am: 02. Februar 2013, 13:31:23 »
Dienstauftrag, das Essentielle:

hema

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #19 am: 02. Februar 2013, 13:58:04 »
Hihi, Glas brennt ja bekanntlich besser, als eine Spanplatte! Und der technisch richtige Ausdruck für einen Türdrücker ist natürlich "Schnalle".  8)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Klingelfee

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #20 am: 02. Februar 2013, 14:24:44 »
Hihi, Glas brennt ja bekanntlich besser, als eine Spanplatte! Und der technisch richtige Ausdruck für einen Türdrücker ist natürlich "Schnalle".  8)

Nur eine Spanplatte kann ich Brandschutztechnisch anders impregnieren als Glas.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

E2

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #21 am: 02. Februar 2013, 14:28:18 »
Brennt nicht imprägniertes Glas?  8)

HLS

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #22 am: 02. Februar 2013, 14:39:11 »
Brennt nicht imprägniertes Glas?  8)
Brennen nicht, aber hast du schonmal Glassplitter abbekommen die längere Zeit hitzebeaufschlagt waren?
Ich vermute nicht, ich aber leider einmal schon und die Verletzung hat ca 8Monate gebraucht bis sie komplett verheilt war. Und es war wirklich nur ca 1x1x0,5cm Splitter, der sich aber fast 1cm in die Haut eingebrannt hat.
Somit ist mir Holz weit aus lieber, da es nicht so heiß wird wie Glas.
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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #23 am: 02. Februar 2013, 14:42:24 »
Wenn der ULF so brennt, dass es diese Scheibe zerreißt, bist du hoffentlich nicht (mehr) in der Fahrerkabine! Oder schon längst erstickt.
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E2

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #24 am: 02. Februar 2013, 14:52:23 »
Zitat
Brennen nicht, aber hast du schonmal Glassplitter abbekommen die längere Zeit hitzebeaufschlagt waren?]Brennen nicht, aber hast du schonmal Glassplitter abbekommen die längere Zeit hitzebeaufschlagt waren?


In einer Bim?

Wenn nein, sondern irgendwo im nichtöffentlichen Privatbereich is es klar, aber wenns mal die Scheibe zerreisst is auch die Holzplatte weg. Das Glas sollte wohl beschichtet sein, damit die Spannung nicht explosionsartig Energie freisetzt, oder Verbundscheiben oder oder...

haidi

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #25 am: 02. Februar 2013, 23:12:35 »
Da oben kann kein ULF zu rauchen beginnen, weil das Betreten des Bahnkörpers verboten ist und daher dort auch niemand eine glosende Zigarette wegwerfen kann. 8)

Naja - bei einer Leerfahrt kann es schon vorkommen, dass vorne ein Tschick aus dem Fenster fliegt.
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HLS

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #26 am: 03. Februar 2013, 01:51:32 »
Zitat
Brennen nicht, aber hast du schonmal Glassplitter abbekommen die längere Zeit hitzebeaufschlagt waren?]Brennen nicht, aber hast du schonmal Glassplitter abbekommen die längere Zeit hitzebeaufschlagt waren?


In einer Bim?

Wenn nein, sondern irgendwo im nichtöffentlichen Privatbereich is es klar, aber wenns mal die Scheibe zerreisst is auch die Holzplatte weg. Das Glas sollte wohl beschichtet sein, damit die Spannung nicht explosionsartig Energie freisetzt, oder Verbundscheiben oder oder...
Es war ein Feuerwehreinsatz und es hat die Frontscheibe eines PKW zerfetzt, kurz nach dem der Verletzte in Sicherheit gebracht werden konnte.

Naja beschichtete Spanplatten halten schon ziemlich lange nen Flammenwerfer aus, Glas hingegen trau ich da, speziell seit dem Vorfall, nicht ehr so recht.
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hema

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #27 am: 03. Februar 2013, 01:58:17 »

Naja beschichtete Spanplatten halten schon ziemlich lange nen Flammenwerfer aus . . . .
Bei einem allfällige ULF-Brand ist nicht ein Flammenwerfer das Problem, sondern die Giftgase, welche durch den hohen Kunststoffanteil sehr rasch zum Ersticken führen. Egal ob Glasscheibe oder Spanplatte, wenn du nicht rechtzeitig draussen bist, bist du längst hin, ehe die Trennwand auch nur irgendwie in Mitleidenschaft gezogen ist!  :o
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HLS

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #28 am: 03. Februar 2013, 02:06:23 »

Naja beschichtete Spanplatten halten schon ziemlich lange nen Flammenwerfer aus . . . .
Bei einem allfällige ULF-Brand ist nicht ein Flammenwerfer das Problem, sondern die Giftgase, welche durch den hohen Kunststoffanteil sehr rasch zum Ersticken führen. Egal ob Glasscheibe oder Spanplatte, wenn du nicht rechtzeitig draussen bist, bist du längst hin, ehe die Trennwand auch nur irgendwie in Mitleidenschaft gezogen ist!  :o
Dafür gibts ja den Selbstretter.  :P
Der Fahrer könnte ja verletzt oder eingeklemmt sein und plötzlich brennt der Zug, da fühle ich mich mit na Sperrholzplatte sicherer als eben mit Glas.

Edit: Was aber, bzgl. dieser Holzplatte wichtiger ist, ist das Sicherheitsgefühl der Fahrers und in Kombination mit der Durchsprechöffnung und der versperrbaren Kabinentür ein durchaus positives Zeichen.
Es kommt ja leider doch hin und wieder vor, das Übergriffe stattfinden, weil die Hemmschwelle immer geringer wird. Es muß aber nicht immer dabei ums Fahrpersonal gehen, sondern es können auch Auseinandersetzungen im Zug sein.
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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #29 am: 03. Februar 2013, 02:09:07 »
Bei einem allfällige ULF-Brand ist nicht ein Flammenwerfer das Problem, sondern die Giftgase, welche durch den hohen Kunststoffanteil sehr rasch zum Ersticken führen. Egal ob Glasscheibe oder Spanplatte, wenn du nicht rechtzeitig draussen bist, bist du längst hin, ehe die Trennwand auch nur irgendwie in Mitleidenschaft gezogen ist!  :o
Ich kann nur noch einmal erwähnen, wie unheimlich grauslich es damals gestunken hat, als der 635 gebrannt hat. Falls jemand von euch als Jugendlicher schon mal Kunststoff mit einem Feuerzeug zum Schmelzen gebracht und den Rauch durch die Nase eingeatmet hat, stellt es euch einfach noch um viele Größenordnungen beißender vor.

Hoffen und beten wir inständig, dass es nie in der Ustrab in einem der steigungsreichen Abschnitte zu einem ULF-Brand kommt! Wenn man aus Kaprun eines gelernt hat, dann, dass man in dem Fall bergab rennt, was die Füße hergeben und egal, was im Weg ist.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.