Nur ist eben eine Bahnhofsgrund scheinbar kein Privatgrund, denn wenn das so wäre, hätte man die Mitarbeiter, in den Pickerlbezirken, nicht zwingen können, am Bahnhofsgrund, ein Bahnhofspickerl zu kaufen.
Wieso? Ich kann mit meinem Privatgrundstück machen, was ich will, also beispielsweise festlegen, dass das Abstellen von Fremdfahrzeugen nur gegen Gebühr gestattet ist oder dass das Betreten nur mit gelber Warnweste und rosa Zylinder erfolgen darf. Das ist nichts anderes als die Ausübung des Hausrechts.
Nochmal es muß nur in den Pickerlbezirken am Bahnhofsgrund gezahlt werden also z.B. Hls, Rdh, Brg und diese Anordnung kam scheinbar eben nicht von den WL, sondern aus der Politik. In Speis, Fav, Sim, Flo darf ja sehr wohl auch unentgeldlich geparkt werden und für mein Verständnis eben auch zum umherfahren mit Fahrzeugen ohne Zulassung.
Auf was ich aber speziell hinaus wollte, speziell bei den unzugelassenden Fahrzeugen, was ist wenn mit denen ein Unfall passiert, sei es am Bahnhofsgrund oder am Übergang vom Bahnhof- zum offentlichem Grund? Da ist ja Hernals eben sehr speziell mit der Halle 1 & 2 wenn man von der einen zur anderen Halle fahren muß, bleibt es nicht aus, über öffentlichem Grund zu fahren.