Autor Thema: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755  (Gelesen 106263 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9627
Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #135 am: 22. Februar 2013, 17:42:32 »
Eine Frage dazu. Dürfen diese Züge eigentlich am Bahnhofsgrund hin und her verschoben werden oder dürfen sie ab dem Zulassungsentzug nicht mehr bewegt werden?
Warum soll man sie auf Bahnhofsgrund (Privatgrund!) nicht bewegen dürfen? Ich dürfte auf meinen Privatgrundstücken (so ich denn welche hätte...) auch mit nicht zugelassenen Autos fahren.
Nur ist eben eine Bahnhofsgrund scheinbar kein Privatgrund, denn wenn das so wäre, hätte man die Mitarbeiter, in den Pickerlbezirken, nicht zwingen können, am Bahnhofsgrund, ein Bahnhofspickerl zu kaufen.
Ich habe aber auch früher immer geglaubt es wäre Privatgrund, bis eben diese Regelung kam. In den Bahnhöfen, wo kein Parkpickerl ist, ist auch die Benutzung der Parkplätze am Bahnhofsgrund gratis. Deshalb habe ich diese, vielleicht doof klingende, Frage überhaubt gestellt.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36892
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #136 am: 22. Februar 2013, 17:45:13 »
Nur ist eben eine Bahnhofsgrund scheinbar kein Privatgrund, denn wenn das so wäre, hätte man die Mitarbeiter, in den Pickerlbezirken, nicht zwingen können, am Bahnhofsgrund, ein Bahnhofspickerl zu kaufen.
Wieso? Ich kann mit meinem Privatgrundstück machen, was ich will, also beispielsweise festlegen, dass das Abstellen von Fremdfahrzeugen nur gegen Gebühr gestattet ist oder dass das Betreten nur mit gelber Warnweste und rosa Zylinder erfolgen darf. Das ist nichts anderes als die Ausübung des Hausrechts.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Ferry

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 12179
Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #137 am: 22. Februar 2013, 17:46:09 »
Eine Frage dazu. Dürfen diese Züge eigentlich am Bahnhofsgrund hin und her verschoben werden oder dürfen sie ab dem Zulassungsentzug nicht mehr bewegt werden?
Warum soll man sie auf Bahnhofsgrund (Privatgrund!) nicht bewegen dürfen? Ich dürfte auf meinen Privatgrundstücken (so ich denn welche hätte...) auch mit nicht zugelassenen Autos fahren.
Sogar mit nicht zugelassenen Straßenbahnen!   :))
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

E2

  • Gast
Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #138 am: 22. Februar 2013, 17:59:05 »
Warum soll man sie auf Bahnhofsgrund (Privatgrund!) nicht bewegen dürfen? Ich dürfte auf meinen Privatgrundstücken (so ich denn welche hätte...) auch mit nicht zugelassenen Autos fahren.
Sogar mit nicht zugelassenen Straßenbahnen!   :))

Und sogar mit E2  :fp: :bh:

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9627
Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #139 am: 22. Februar 2013, 18:07:29 »
Nur ist eben eine Bahnhofsgrund scheinbar kein Privatgrund, denn wenn das so wäre, hätte man die Mitarbeiter, in den Pickerlbezirken, nicht zwingen können, am Bahnhofsgrund, ein Bahnhofspickerl zu kaufen.
Wieso? Ich kann mit meinem Privatgrundstück machen, was ich will, also beispielsweise festlegen, dass das Abstellen von Fremdfahrzeugen nur gegen Gebühr gestattet ist oder dass das Betreten nur mit gelber Warnweste und rosa Zylinder erfolgen darf. Das ist nichts anderes als die Ausübung des Hausrechts.
Nochmal es muß nur in den Pickerlbezirken am Bahnhofsgrund gezahlt werden also z.B. Hls, Rdh, Brg und diese Anordnung kam scheinbar eben nicht von den WL, sondern aus der Politik. In Speis, Fav, Sim, Flo darf ja sehr wohl auch unentgeldlich geparkt werden und für mein Verständnis eben auch zum umherfahren mit Fahrzeugen ohne Zulassung.
Auf was ich aber speziell hinaus wollte, speziell bei den unzugelassenden Fahrzeugen, was ist wenn mit denen ein Unfall passiert, sei es am Bahnhofsgrund oder am Übergang vom Bahnhof- zum offentlichem Grund? Da ist ja Hernals eben sehr speziell mit der Halle 1 & 2 wenn man von der einen zur anderen Halle fahren muß, bleibt es nicht aus, über öffentlichem Grund zu fahren.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36892
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #140 am: 22. Februar 2013, 18:19:30 »
Nur ist eben eine Bahnhofsgrund scheinbar kein Privatgrund, denn wenn das so wäre, hätte man die Mitarbeiter, in den Pickerlbezirken, nicht zwingen können, am Bahnhofsgrund, ein Bahnhofspickerl zu kaufen.
Wieso? Ich kann mit meinem Privatgrundstück machen, was ich will, also beispielsweise festlegen, dass das Abstellen von Fremdfahrzeugen nur gegen Gebühr gestattet ist oder dass das Betreten nur mit gelber Warnweste und rosa Zylinder erfolgen darf. Das ist nichts anderes als die Ausübung des Hausrechts.
Nochmal es muß nur in den Pickerlbezirken am Bahnhofsgrund gezahlt werden also z.B. Hls, Rdh, Brg und diese Anordnung kam scheinbar eben nicht von den WL, sondern aus der Politik. In Speis, Fav, Sim, Flo darf ja sehr wohl auch unentgeldlich geparkt werden und für mein Verständnis eben auch zum umherfahren mit Fahrzeugen ohne Zulassung.
Ich darf auf meinem Grund auch verfügen, dass in unterschiedlichen Ecken unterschiedlich viel zu entrichten ist oder dass das Betreten durch den Vordereingang nur mit Warnweste, durch den Hintereingang aber ohne Warnweste und dafür mit geschulterter Weichenkrücke zu geschehen hat. Was ist dir an dem Terminus "Hausrecht" unklar?

Ein Parkplatz auf Firmengrund gilt als Sachbezug und ist zu versteuern. Genau diese Steuer wird von den WL bei den Bediensteten eingehoben und an die Finanz weitergeleitet.

Auf was ich aber speziell hinaus wollte, speziell bei den unzugelassenden Fahrzeugen, was ist wenn mit denen ein Unfall passiert, sei es am Bahnhofsgrund oder am Übergang vom Bahnhof- zum offentlichem Grund? Da ist ja Hernals eben sehr speziell mit der Halle 1 & 2 wenn man von der einen zur anderen Halle fahren muß, bleibt es nicht aus, über öffentlichem Grund zu fahren.
Diese Fahrt über öffentlichen Grund darf mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug selbstverständlich nicht erfolgen. Man müsste also nach meinem Verständnis für jede solche Verschubfahrt eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15713
Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #141 am: 22. Februar 2013, 18:21:43 »
Nur ist eben eine Bahnhofsgrund scheinbar kein Privatgrund, denn wenn das so wäre, hätte man die Mitarbeiter, in den Pickerlbezirken, nicht zwingen können, am Bahnhofsgrund, ein Bahnhofspickerl zu kaufen.
Wieso? Ich kann mit meinem Privatgrundstück machen, was ich will, also beispielsweise festlegen, dass das Abstellen von Fremdfahrzeugen nur gegen Gebühr gestattet ist oder dass das Betreten nur mit gelber Warnweste und rosa Zylinder erfolgen darf. Das ist nichts anderes als die Ausübung des Hausrechts.
Nochmal es muß nur in den Pickerlbezirken am Bahnhofsgrund gezahlt werden also z.B. Hls, Rdh, Brg und diese Anordnung kam scheinbar eben nicht von den WL, sondern aus der Politik. In Speis, Fav, Sim, Flo darf ja sehr wohl auch unentgeldlich geparkt werden und für mein Verständnis eben auch zum umherfahren mit Fahrzeugen ohne Zulassung.
Auf was ich aber speziell hinaus wollte, speziell bei den unzugelassenden Fahrzeugen, was ist wenn mit denen ein Unfall passiert, sei es am Bahnhofsgrund oder am Übergang vom Bahnhof- zum offentlichem Grund? Da ist ja Hernals eben sehr speziell mit der Halle 1 & 2 wenn man von der einen zur anderen Halle fahren muß, bleibt es nicht aus, über öffentlichem Grund zu fahren.

Die sind rechtlich genau so abgesichert, wie ein Auto mit blauen Nummerntafel. Und ausserdem gilt die fehlende Zulassung NUR FÜR DEN FAHRGASTBETRIEB. Sonst könnte man ja auch nie Testfahrten auf öffentlicher Fläche durchführen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15337
Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #142 am: 22. Februar 2013, 18:33:06 »
Wenn die Zulassung aus Arbeitnehmer-Schutzgründen zurückgenommen wurde, kann es auch am Bahnhofsgrund zu Problemen kommen. Wenn es um die Türe geht, sollte es genügen, die Türe am Schließen zu hindern.

Zum BAhnhofspickerl: In Pickerlbezirken ist ein gratis-Firmenparkplatz ein geldwerter Vorteil in der Höhe von ca. 40 Euro/Monat, der zu versteuern ist. Als Unternehmer kassier ich das Geld lieber als es dem Finanzamt zukommen zu lassen.

Frage: Was kostet das Bahnhofspickerl?

Hannes
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9627
Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #143 am: 22. Februar 2013, 18:42:13 »
Frage: Was kostet das Bahnhofspickerl?

Hannes
Kann ich dir leider gar nicht beantworten, weil ich weder das eine noch das andere Pickerl habe. Ich glaube aber irgendwas um die 15€/Monat. Ich weiß nur, dass man es nicht direkt zahlen muß, sondern es direkt vom Gehalt einbehalten wird. Wie gesagt genaueres weiß ich darüber eben nicht.

Vielleicht kann hema oder Klingelfee das mal erklären.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16463
Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #144 am: 22. Februar 2013, 19:00:00 »

Frage: Was kostet das Bahnhofspickerl?

Hannes
Das kommt drauf an, wieviel du verdienst, also wieviel Steuer du zahlen musst (Steuersatz). Für "Normalverdiener " bewegt sich das so um die 8 bis 10 Euro im Monat. Der fiktive Wert des Sachbezuges "Parken auf Firmengrund im Pickerlbezirk" wird vom Finanzamt, glaube ich, mit 23 oder 24 Euro angenommen. Für einen persönlich reservierten Gratis-Firmenparkplatz zahlt man viel mehr Steuer, nicht nur in Pickerlbezirken, sondern allgemein!



Mit den Jung-ULFs kannst du im Netz spazieren fahren, soviel du willst, nur nicht im Fahrgastverkehr. Da muss nur der §40-Mann dafür gradstehen, also es im Rahmen seiner Befugnisse erlauben. Sonst könnten diverse Neubau-Museumsfahrzeuge ja auch nicht rumkurven!
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15713
Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #145 am: 22. Februar 2013, 19:02:15 »
Frage: Was kostet das Bahnhofspickerl?

Hannes
Kann ich dir leider gar nicht beantworten, weil ich weder das eine noch das andere Pickerl habe. Ich glaube aber irgendwas um die 15€/Monat. Ich weiß nur, dass man es nicht direkt zahlen muß, sondern es direkt vom Gehalt einbehalten wird. Wie gesagt genaueres weiß ich darüber eben nicht.

Vielleicht kann hema oder Klingelfee das mal erklären.

Was ich jetzt weis, ist das Parkpickerl ein Sachbezug im Gegenwert von 17,-€. Das bedeutet, dass sich die Lohnsteuerbemessungsgrundlage um 17,-€ pro Monat erhöht.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

E2

  • Gast
Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #146 am: 22. Februar 2013, 19:18:23 »
Der fiktive Wert des Sachbezuges "Parken auf Firmengrund im Pickerlbezirk" wird vom Finanzamt, glaube ich, mit 23 oder 24 Euro angenommen.

Was hat das Parken auf Privatgrund, auch wenn "geldwerter Vorteil" und somit steuerpflichtig damit zu tun, ob rundherum Parkpickerlpflicht herrscht.

Übertrieben is das ja so, wenn Betonplatten zwischen den Schienen liegen, kostet das Ticket 2 Euro, is asphaltiert, nur 1,99.

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9627
Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #147 am: 22. Februar 2013, 19:27:53 »
Der fiktive Wert des Sachbezuges "Parken auf Firmengrund im Pickerlbezirk" wird vom Finanzamt, glaube ich, mit 23 oder 24 Euro angenommen.

Was hat das Parken auf Privatgrund, auch wenn "geldwerter Vorteil" und somit steuerpflichtig damit zu tun, ob rundherum Parkpickerlpflicht herrscht.

Übertrieben is das ja so, wenn Betonplatten zwischen den Schienen liegen, kostet das Ticket 2 Euro, is asphaltiert, nur 1,99.
Keine Ahnung, es ist jedenfals so, dass nur dort auch fürs Bahnhofspickerl gezahlt werden muß, wo auch das Parkpickerl gilt, einzige Ausnahme bildet der Bhf.Gtl, dort wird einheitlich, mit Hls, das Parkpickerl bezahlt. Man zahlt also in folgenden Bahnhöfen fürs Parken, alle anderen sind gratis: Hls, Gtl, Brg & Rdh. Für Otg gibts kein Bahnhofspickerl, weil alle Stellflächen auf öffentlichem Grund liegen und somit dort die Parkraumbewirtschaftung gänzlich gilt.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16463
Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #148 am: 22. Februar 2013, 20:02:34 »

Was hat das Parken auf Privatgrund, auch wenn "geldwerter Vorteil" und somit steuerpflichtig damit zu tun, ob rundherum Parkpickerlpflicht herrscht.
Solange es draußen und drinnen gratis ist, ist es ja kein Geldwerter Vorteil. Aber debattier' das mit der Finanz!  ;)


Eigentlich sollte ja auch keine Steuer zahlen (müssen), wer ein Pickerl hat und zusätzlich eine Einstellgenehmigung am Bahnhofsgrund, für den fällt ja wohl das Argument der Finanzer weg!?  ???
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15337
Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #149 am: 22. Februar 2013, 22:38:19 »
Der fiktive Wert des Sachbezuges "Parken auf Firmengrund im Pickerlbezirk" wird vom Finanzamt, glaube ich, mit 23 oder 24 Euro angenommen.
Was hat das Parken auf Privatgrund, auch wenn "geldwerter Vorteil" und somit steuerpflichtig damit zu tun, ob rundherum Parkpickerlpflicht herrscht.
Übertrieben is das ja so, wenn Betonplatten zwischen den Schienen liegen, kostet das Ticket 2 Euro, is asphaltiert, nur 1,99.

Weil GAragenplätze in Pickerlbezirken üblicherweise teurer sind als in anderen Bezirken

2007 war es noch so, dass der geldwerte Vorteil in Pickerlbezirken 40, in anderen Bezirken 10 Euro - was gegenüber einer Garage in beiden Fällen eh günstig ist.

Hannes
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.