Autor Thema: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755  (Gelesen 106272 mal)

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95B

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #150 am: 25. Februar 2013, 13:21:01 »
Der Entzug der Zulassung für die neuen B1 dürfte sich bemerkbar machen: Seit 12.48 Uhr kommt es auf der Linie 1 wegen Fahrzeugmangels zu unregelmäßigen Zugsfolgen und längeren Wartezeiten.
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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #151 am: 25. Februar 2013, 19:40:55 »
Das Problem mit den neuen ULFen ist, dass man von außen nicht in die Fahrerkabine kommt, wenn der Fahrer sie von innen versperrt hat. Also z.B. wenn er bewusstlos sein sollte, gibt es keinen Weg, in die Kabine zu gelangen, um Erste Hilfe zu leisten. Das könnte dann evt. doch dauern, bis dieser Mißstand behoben ist.
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Edwin

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #152 am: 25. Februar 2013, 19:44:07 »
Das Problem mit den neuen ULFen ist, dass man von außen nicht in die Fahrerkabine kommt, wenn der Fahrer sie von innen versperrt hat. Also z.B. wenn er bewusstlos sein sollte, gibt es keinen Weg, in die Kabine zu gelangen, um Erste Hilfe zu leisten. Das könnte dann evt. doch dauern, bis dieser Mißstand behoben ist.


Und das ist 7 Monate lang nicht aufgefallen, und bei der behördlichen Abnahme auch nicht. Das wird jetzt wieder mindestens 7 Monate wenn nicht länger dauern. Also wieder einmal Versager auf allen Linien ....  :fp:

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #153 am: 25. Februar 2013, 19:48:01 »
Vielleicht ist es ja sogar jemandem aufgefallen, aber bei der sonstigen Wertschätzung der Fahrer(-innen) ist es vielleicht bald wieder in Vergessenheit geraten. Kommen eh genug vom WAFF nach ;)
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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #154 am: 25. Februar 2013, 22:00:13 »
Das Problem mit den neuen ULFen ist, dass man von außen nicht in die Fahrerkabine kommt, wenn der Fahrer sie von innen versperrt hat.
Das kommt eben davon, wenn man F59-Türschlösser verbaut, anstatt handelsübliche Exemplare zu nehmen, die sich jahrzehntelang am Markt bewährt haben. >:D
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hema

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #155 am: 26. Februar 2013, 00:16:12 »

Das kommt eben davon, wenn man F59-Türschlösser verbaut, anstatt handelsübliche Exemplare zu nehmen, die sich jahrzehntelang am Markt bewährt haben. >:D
Das Problem dürfte nicht vorrangig in den verbauten Schlössern liegen, sondern in der fehlenden Möglichkeit im Notfall auf einfache Weise in die Fahrerkabine zu gelangen. Da die Polizei, Feuerwehr usw. keine ULF-Schlüssel hat, geht das bei den bisherigen Zügen binnen einer Sekunde durch Eindrücken der Sprechluke (und reingreifen). Bei den neuesten ULFs fällt das halt weg, da müsste man die Scheibe einschlagen, was für einen verletzten oder ohnmächtigen Fahrer sicher nicht ganz ungefährlich ist!


Hat man zufällig einen Kuhfuß bei der Hand, ist so eine Filigrantür natürlich kein Problem.  :D

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #156 am: 26. Februar 2013, 00:18:37 »
Das Problem dürfte nicht vorrangig in den verbauten Schlössern liegen, sondern in der fehlenden Möglichkeit im Notfall auf einfache Weise in die Fahrerkabine zu gelangen.
Da würde wieder der Blick über den Tellerrand helfen: Wie wird das in anderen Städten gelöst? Oder, gar nicht so weit entfernt: Wie wird das bei den WLB gehandhabt?
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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #157 am: 26. Februar 2013, 00:19:33 »
Das Problem dürfte nicht vorrangig in den verbauten Schlössern liegen, sondern in der fehlenden Möglichkeit im Notfall auf einfache Weise in die Fahrerkabine zu gelangen. Da die Polizei, Feuerwehr usw. keine ULF-Schlüssel hat, geht das bei den bisherigen Zügen binnen einer Sekunde durch Eindrücken der Sprechluke (und reingreifen). Bei den neuesten ULFs fällt das halt weg, da müsste man die Scheibe einschlagen, was für einen verletzten oder ohnmächtigen Fahrer sicher nicht ganz ungefährlich ist!
Die Lösung wird wohl aus einem Nothammer bestehen, der irgendwo außen angebracht wird. Man darf allerdings schon fragen, warum auch die Behörde oder der/die Gutachter das nicht rechtzeitig bemerkt haben.
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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #158 am: 26. Februar 2013, 00:50:05 »
Auch diese Lösung wäre einfach, auch ohne Umbaumaßnahmen. Einfach bei Polizei, Feuerwehr und Rettung jeweils einen Ulfschlüssel*, wie es die Reinigungsfirma hat, pro Fahrzeug hinterlegen, ebenso einen passenden 4-Kantschlüssel, dass sie eben schnell und ohne Schäden anzurichten, in den Zug und in die Kabine kommen.
Und dann bittet man, seitens der WL, die Einsatzkräfte zur kurzen Einschulung und die Sache ist erledigt. Ein weiterer Vorteil dieser Schulung und der Hinterlegung des Ulfschlüssels + Vierkants ist, dass die Einsatzkräfte genau wissen, wo sie die Möglichkeit haben in den Zug zu kommen.

*Mit diesem kann zwar der Ulf aktiviert werden aber eben nur bis auf Zentralschlüsselschalterstellung(ZSS) 1. Somit besteht auch nicht die Gefahr, dass wer "Schindluder" mit betreibt.
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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #159 am: 26. Februar 2013, 06:24:11 »
Das Problem mit den neuen ULFen ist, dass man von außen nicht in die Fahrerkabine kommt, wenn der Fahrer sie von innen versperrt hat.
Das kommt eben davon, wenn man F59-Türschlösser verbaut, anstatt handelsübliche Exemplare zu nehmen, die sich jahrzehntelang am Markt bewährt haben. >:D

Wenn es wirklich am Schloß liegt, dann frag ich mich, wie der E6 die Bewilligung bekommen hatte. Denn wenn da der Fahrer die Tür verriegelt hatte, hattest du überhaupt keine Chance die Türe zu öffnen.

Und wenn es wirklich beim Schloß liegt, dann frag ich mich, WER hat bei der Abnahme nicht geschaut. Nur dass man nach einer Woche Betrieb drauf kommt, man hat die Türschnallen nicht kontrolliert und die könntne im Gefahrfall Probleme machen find ich lustig. Interessant ist, dass es von offizieller Seite oder seitens des GLB, der bei solchen Sachen ja auch so schnell ist Sachen aufzudecken, keine Information kommt, was der wahre Grund des Abstellen ist.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #160 am: 26. Februar 2013, 08:58:35 »
Wenn es wirklich am Schloß liegt, dann frag ich mich, wie der E6 die Bewilligung bekommen hatte. Denn wenn da der Fahrer die Tür verriegelt hatte, hattest du überhaupt keine Chance die Türe zu öffnen.
Da kam man genau so hinein wie bei den älteren ULFen: Sprechluke aufdrücken, Arm durchstecken, Türriegel ziehen. Etwas mehr verrenken musste man sich halt, da der Riegel im Vergleich zur ULF-Türschnalle weiter unten angebracht war.

Interessant ist, dass es von offizieller Seite oder seitens des GLB, der bei solchen Sachen ja auch so schnell ist Sachen aufzudecken, keine Information kommt, was der wahre Grund des Abstellen ist.
Womöglich ist der Grund derart peinlich, dass sich selbst WL-Gegner nicht trauen, damit herauszurücken. :)

Zitat
Bei den neuesten ULFs fällt das halt weg, da müsste man die Scheibe einschlagen, was für einen verletzten oder ohnmächtigen Fahrer sicher nicht ganz ungefährlich ist!
Die Lösung wird wohl aus einem Nothammer bestehen, der irgendwo außen angebracht wird.
Über jeder Notsprechstelle befindet sich ein Nothammer.
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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #161 am: 26. Februar 2013, 09:49:57 »
Und warum hat man das bei den neuen ULFen nicht genauso gelöst, wie beim E6?
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #162 am: 26. Februar 2013, 10:08:29 »
Wenn es wirklich am Schloß liegt, dann frag ich mich, wie der E6 die Bewilligung bekommen hatte. Denn wenn da der Fahrer die Tür verriegelt hatte, hattest du überhaupt keine Chance die Türe zu öffnen.
Da kam man genau so hinein wie bei den älteren ULFen: Sprechluke aufdrücken, Arm durchstecken, Türriegel ziehen. Etwas mehr verrenken musste man sich halt, da der Riegel im Vergleich zur ULF-Türschnalle weiter unten angebracht war.

Vielleicht wurde denen auch irgendein Grund zugespielt, der die Schuld bei Zulassungsbehörde sieht, sprich z.B. er wurde als B1 typisiert, sollte aber als B2 typisiert werden.
Wäre also mal eine Idee dem GLB diese Frage zu stellen.
"Grüß Gott"

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« Antwort #163 am: 26. Februar 2013, 10:11:19 »
Und warum hat man das bei den neuen ULFen nicht genauso gelöst, wie beim E6?
Eine derart veraltete Technik der 1970er passt doch nicht zu einem Fahrzeug aus dem neuen Jahrtausend, das nur dank der immensen Fortschritte der Weltraumtechnik so umfassend perfektioniert werden konnte!
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Re: 4. und 5.2.2013: Zulassung der ULFe >= 755
« Antwort #164 am: 26. Februar 2013, 10:22:13 »
Und warum hat man das bei den neuen ULFen nicht genauso gelöst, wie beim E6?
Eine derart veraltete Technik der 1970er passt doch nicht zu einem Fahrzeug aus dem neuen Jahrtausend, das nur dank der immensen Fortschritte der Weltraumtechnik so umfassend perfektioniert werden konnte!
Das erinnert mich an einen alten Witz:
Die NASA hat in den 1960er-Jahren 100 Millionen Dollar für die Forschung und Entwicklung eines Kugelschreibers aufgewendet, der bei Schwerelosigkeit schreiben kann. Die Sowjetunion hingegen verwendete einfach einen Bleistift.  ;D