Tja. Stellen wir uns mal vor: Tramfahrer macht seit 14h Dienst. Ist grundsätzlich nicht müde und auch recht aufmerksam. Plötzlich ein Unfall weil Autofahrer schneidet. In der Tramway kommt eine alte Frau zu Sturz (ist ja nichts ungewöhnliches). Polizeiliche Aufnahme da Unfall mit Personenschaden. VUK kommt drauf das Fahrer viel zu lang am Bock. Resultat: Strafe für das Unternehmen und Strafe für den Fahrer, Teilschuld am Unfall selbst und Schadenersatz gegenüber der alten Dame.
Das ist ein voller Blödsinn. Die Übermüdung muss unfallkausal sein und da ist es (für die allfällige Unfallschuld bzw. Mitschuld) egal ob das nach 1 Stunde Dienst ist oder nach 15! Alles andere sind Fragen der Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetze sowie der Kollektivverträge, betrieblicher Regelungen und ev. weiterer arbeitsrechtlicher Bestimmungen. Mit einem Verkehrsunfall hat das rechtlich überhaupt nichts zu tun. Ein gewiefter Anwalt kann natürlich versuchen jedes Argument ins treffen zu führen, auch den Konflikt mit der Ehefrau, private Sorgen mit dem Hausbau, den Fremdenhass des Fahrers und . . . und . . . und . . .
Probieren kann man alles, entscheiden tut sowieso der Richter im Rahmen der Gesetze und seines Ermessensspielraumes.
Maßgebend für diese Einschränkungen ist einzig allein das VAI - das Verkehrsarbeitsinspektorat

Auch der Arbeitsinspektor muss sich an die geltenden Gesetze halten und kann nicht von sich aus Einschränkungen vorschreiben! Hat er auch garantiert nicht gemacht.
Die Beschränkungen im Busbetreib gegenüber früher ergeben sich aus den gültigen Lenkzeitgesetzen für Arbeitnehmer im Kfz-Schwerverkehr.