Ferry, dann scheinst du mich missverstanden zu haben. Gleistausch ist nicht Grundinstandsetzung. Ersterer ist, was es ist, der einfache Tausch des Schienenmaterials, was sicher ohne Betriebsunterbrechung gehen muss. Aber ich schließe in eine Grundinstandsetzung sowohl den Gleistausch als auch eine umfangreiche Unterbau- und Fahrleitungserneuerung mit ein. Das bedeutet eine Betriebsunterbrechung, wenn man die Arbeiten so gründlich macht, dass der Bahnkörper inkl. Fahrleitung fit für die nächsten 20-30 Jahre ist.
Das ist richtig, nur sollte das nicht aufgrund irgendwelcher "Begradigungen" von Strecken, sonder immer nur anlassbezogen - wenn der Zustand einer Trasse deren Kompletterneuerung erforderlich macht - geschehen. Und auch da ist zu unterscheiden, ob nur die Trasse saniert wird oder gleich eine Verlegung stattfinden soll, die auch eine Änderung an der Oberleitungsanlage notwendig macht. Der Fahrdrahtverschleiß dürfte nämlich um einiges geringer sein als der Verschleiß von Gleisen, daher muss die Oberleitung auf einer Strecke wesentlich seltener getauscht werden als deren Gleise *).
*) Ich weiß. wovon ich rede - ich habe von 1962 - 1984 im 3. Bezirk gewohnt, Wohnung mit Direktblick auf die Ungargasse. Ich kann mich an etliiche nächtliche Gleistäusche erinnern - diese Nächte gehörten nicht zu den Ruhigsten -, die Oberleitung aber wurde nur einmal erneuert, als die Gleistrasse um ca. einen Meter zu Straßenmitte versetzt wurde, weil das Haus vis-à-vis (jetzt ist dort ein Billa drin) abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wurde. Die Gleise verliefern dort vorher unmittelbar nebem dem Gehsteig!