Und das in der heutigen Zeit eine gedruckte Version rausgeschmissenes Geld ist, daran denkt keiner. Denn sicher mehr als 75% alle Mitarbeiter hätten die Info gerne in digitaler Form, da man dies ggf. auch am Handy abspeichern kann um im Anlassfall dort nachschauen zu können. Daher finde ich das mit dem USB-Stick gar nicht so schlecht.
Ich bin sehr PC-Affin, aber eine gedruckte Version eines Handbuches (so ich überhaupt eines brauche) ist mir wichtig. Ohne dem bekomme ich keine Übersicht, Nachschlagen ohne genau zu wissen, was ich suche (ja, das passiert durchaus auch) bzw. ohne den Suchbegriff einigermaßen zu wissen ist etwas für die gedruckte Version, etwas genau nachzuschauen, dafür ist die elektronische Version das Mittel der Wahl - Suchbegriff eingeben, Seite angezeigt und lesen.
Zum schnellen Querlesen ist das Papier auch besser.
Da bräuchte man, deiner Meinung nach, auch Gesetze, div. Verlautbarungen und so vieles mehr nicht mehr gedruckt auflegen. Kann ja jeder im Internet oder am Smartphone nachschauen!
Laut Arzneimittelgesetz ist der verpflichtende Veröffentlichung der Zulassungsdaten, der Gebrauchs- und Fachinformation und - wenn ich mich noch richtig erinnere - bestimmter Studien durch elektronische Form im Internet Genüge getan.
Das BGBl gilt AFAIK auch durch die Veröffentlichung im RIS als veröffentlicht.