Autor Thema: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle  (Gelesen 81821 mal)

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Rodauner

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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #90 am: 20. Dezember 2014, 12:41:21 »
Für den 18er Richtung Erdberg, gleichzeitig für 1/62/WLB Richtung Oper. Weiters für Letztgenannte in die Gegenrichtung. Entspricht der Haupt- oder Grundfahrrichtung (einer der beiden Begriffe wird in der USTRAB-Schule verwendet). Springt nur auf "Halt", wenn sich ein 18er Richtung Burggasse der Hst. Kliebergasse nähert. FR Erdberg für den 18er bleibt aber auch dann immer "Frei". Bei Begegnung zweier 18er gilt natürlich die Links-(bzw. Konflikt-)weichenregel.

hema

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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #91 am: 20. Dezember 2014, 20:52:10 »
OK, und was bedeutet das bei Betrieb der Anlage 2? Speziell in der Kliebergasse, wo in FR 1/62/WLB die Signale grundsätzlich auf "frei" stehen. Könnte man dann, wenn die entsprechenden Bedingungen zutreffen, Die Haltestellen durchfahren? Fällt mir schwer zu glauben!
Bei der Kliebergasse und am Matzleinsdorfer Platz musst du auf jeden Fall anhalten, da im Normalfall Rot leuchtet (Anlage 1). Läuft die Anlage 2 als Behelfssignal*, musst du wegen des ausgefallenen roten Hauptsignals auch anhalten und darfst dann bei frei zeigender Anlage 2 weiter fahren.

Springt bei langsamer Annäherung das Rot der Anlage 1 rechtzeitig vor dem Anhalten auf Grün-Grün, Gelb-Grün oder Gelb-Gelb könntest du, technisch und rechtlich gesehen, sogar "durchfahren".  ;)




*) Die Anlage 2 ist ein von den gezeigten Signalbildern her den üblichen Straßenbahnlichtsignalen gleich schauendes Behelfssignal. Einziger "Schönheitsfehler", sie müsste von einer den Verkehrsablauf überwachenden Person gesteuert werden (was manchmal der Fall ist) und nicht zeitgeschaltet von einem Automaten (was meist der Fall ist). Fahrsignale, also die üblichen Signale der Oberfläche, dürfen bei signalgedecktem Betrieb ja nicht eingesetzt werden!
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Klingelfee

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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #92 am: 21. Dezember 2014, 08:09:14 »
Dann würde ich als WL halt eine Dienstanweisung schreiben, dass in den Haltestellen Matzleinsdorferplatz und Kliebergasse egal bei welchen Signalbild immer kurzzeitig anzuhalten ist.

Ich bin nur gespannt, wie diese Regelung dann bei Doppelhaltestellen geregelt wird. Denn man muss immer auf Höhe des sicherheitshalt anhalten. Und wenn ich in einer doppelhaltestelle hinten den Fahrgastwechsel ermöglicht hatte, dann darf ich nach der bestehenden Vorschrift, die vordere Haltestelle durchfahren, wie das dann beim Sicherheitshalt ist, weis ich nicht. Gilt das in diesem Fall auch für die hintere Haltestelle?

Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

13er

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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #93 am: 21. Dezember 2014, 08:20:48 »
Und wenn ich in einer doppelhaltestelle hinten den Fahrgastwechsel ermöglicht hatte, dann darf ich nach der bestehenden Vorschrift, die vordere Haltestelle durchfahren, wie das dann beim Sicherheitshalt ist, weis ich nicht. Gilt das in diesem Fall auch für die hintere Haltestelle?
Das sehe ich auch als Problem an, wie hema schon geschrieben hat: Derzeit hat ein Sicherheitshalt eine eindeutige Message - du musst auf jeden Fall stehenbleiben. Voraussichtlich wird das in Zukunft verwässert. Nie eine gute Idee, denn der Name Sicherheitshalt weist ja auf die Funktion hin.

Wobei ich hier den viel radikaleren Weg gegangen wäre: Einfach alle Sicherheitshaltestellen abschaffen und zu Bedarfshaltestellen machen. Heutzutage ist alles, wo es gefährlich sein könnte, mit Ampeln geregelt. Außerdem gibt es zu normalen Tageszeiten kaum Haltestellen, die durchfahren werden, da fast immer jemand ein- und aussteigen möchte. Die Sicherheitshaltestellen sind ein Relikt aus viel früheren Zeiten.
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Hubi

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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #94 am: 21. Dezember 2014, 08:50:57 »
Zitat
Wobei ich hier den viel radikaleren Weg gegangen wäre: Einfach alle Sicherheitshaltestellen abschaffen und zu Bedarfshaltestellen machen. Heutzutage ist alles, wo es gefährlich sein könnte, mit Ampeln geregelt. Außerdem gibt es zu normalen Tageszeiten kaum Haltestellen, die durchfahren werden, da fast immer jemand ein- und aussteigen möchte. Die Sicherheitshaltestellen sind ein Relikt aus viel früheren Zeiten.

Im Prinzip hat man ja genau das gemacht, Sicherheitshaltestellen und Bedarfshaltestellen gibt es, in dieser Definition, zukünftig nicht mehr, sondern nur mehr Haltestellen.
An Konfliktpunkten (Kreuzungen) hängt man halt das Sicherheitshalt hin!

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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #95 am: 21. Dezember 2014, 10:03:20 »
An Konfliktpunkten (Kreuzungen) hängt man halt das Sicherheitshalt hin!

Und das ist völlig unnötig, da die Kreuzungen im Normalfall ohnehin geregelt sind und selbst bei ungeregelten Kreuzungen die Vorschriften ganz eindeutig festlegen, wer wann wo warum Vorrang hat.

Gültige Vorschriften mittels Dienstaufträgen zu verwässern, verändern, umzudeuten etc. ist sowieso eine grobe Unsitte, die eigentlich abgestellt gehört.
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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #96 am: 21. Dezember 2014, 12:35:51 »
Ich sehe das Ganze auch ein wenig kritisch, so hängt z.B. in der HST Baumgarten, FR Ring/Wbhf, das Sicherheitshalt genau dort, wo auch das Haltestellenschild ist, normal müßte man dort erstmal anhalten, ohne Freigabe, dann vorziehen bis zur Weiche und da erst die Freigabe geben. Wenn man es sogar ganz streng nach Vorschrift/Dienstauftrag macht, müßte dort jeder Fahrer anfunken und die Weiterfahrterlaubnis einholen und erst dann vor zur Weichenspitze ziehen.
Ähnlich ist es am Joachimsthalerplatz.
Dagegen ganz anders in der 10/44er Haltestelle in Dornbach, dort hängt das Sicherheitshalt nur in der Mitte und da bin ich mir nicht sicher, ob es für den 10er auch gelten würde, da es vom Fahrer aus gesehen, links hängt.
Wiederum ein anderer Fall ist in der Reinlgasse, FR Baumgarten/Dornbach, dort hängt eins aber jeweils in die Gegenrichtung nicht.  ???
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #97 am: 21. Dezember 2014, 15:01:06 »

Dagegen ganz anders in der 10/44er Haltestelle in Dornbach, dort hängt das Sicherheitshalt nur in der Mitte und da bin ich mir nicht sicher, ob es für den 10er auch gelten würde, da es vom Fahrer aus gesehen, links hängt.

Der Sicherheitshalt würde eigentlich nur für das linke Gleis gelten, genauso, wie das Strab-Signal nur für das rechte! Dass das naturgemäß Schulbüro, Kontrolle und andere "höhere Tiere" nicht so sehen, ist eine andere Baustelle.  ;)




An Konfliktpunkten (Kreuzungen) hängt man halt das Sicherheitshalt hin!

Und das ist völlig unnötig, da die Kreuzungen im Normalfall ohnehin geregelt sind und selbst bei ungeregelten Kreuzungen die Vorschriften ganz eindeutig festlegen, wer wann wo warum Vorrang hat.

Gültige Vorschriften mittels Dienstaufträgen zu verwässern, verändern, umzudeuten etc. ist sowieso eine grobe Unsitte, die eigentlich abgestellt gehört.
Völlig richting! Nur sag das mal den Kompliziertdenkern bei den WiLi.  :-[
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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #98 am: 21. Dezember 2014, 16:40:21 »
Gültige Vorschriften mittels Dienstaufträgen zu verwässern, verändern, umzudeuten etc. ist sowieso eine grobe Unsitte, die eigentlich abgestellt gehört.
Unsitte ist ein sehr sanfter Begriff. Eigentlich ist das ja gesetzeswidrig.
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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #99 am: 21. Dezember 2014, 21:38:54 »
Ich sehe das Ganze auch ein wenig kritisch, so hängt z.B. in der HST Baumgarten, FR Ring/Wbhf, das Sicherheitshalt genau dort, wo auch das Haltestellenschild ist, normal müßte man dort erstmal anhalten, ohne Freigabe, dann vorziehen bis zur Weiche und da erst die Freigabe geben.

Bis hierher ist es richtig.

Wenn man es sogar ganz streng nach Vorschrift/Dienstauftrag macht, müßte dort jeder Fahrer anfunken und die Weiterfahrterlaubnis einholen und erst dann vor zur Weichenspitze ziehen.

So eine Vorschrift gibt es nicht und gab es nie.
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Rodauner

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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #100 am: 21. Dezember 2014, 21:43:22 »
Springt bei langsamer Annäherung das Rot der Anlage 1 rechtzeitig vor dem Anhalten auf Grün-Grün, Gelb-Grün oder Gelb-Gelb könntest du, technisch und rechtlich gesehen, sogar "durchfahren".  ;)
In der mir vorliegenden "Bedienungsanleitung für die Unterpflasterstrecke" (gültig ab Okt. 2004) auf Seite 10 ist folgendes nachzulesen:
"Anhalten in den Haltestellen: Der Fahrer eines als erster in die Doppelhaltestelle einfahrenden Zuges hat bis zur Haltelinie vorzufahren und vor dieser anzuhalten.(....)
Und weiter unten:
"Befahren von Haltestellen der Ustrab durch Arbeits- und Sonderzüge: In den Sicherheitshaltestellen (sic!) vor Kreuzungsbereichen haben alle Züge (...) anzuhalten und sich bezüglich Weichenbetätigung und Signalbeobachtung wie Tourenzüge zu verhalten."

Demnach ist ein Durchfahren in der von Dir geschilderten Situation m.M.n. schlicht verboten! Per 1.1.2015 (oder wann auch immer die neue Vorschrift in Kraft tritt) müssen dort also entweder die Tafeln "Sicherheitshalt" angebracht werden (wie unter gleichen Gegebenheiten an der Oberfläche), oder es kommt eine neue, in diesem Punkt überarbeitete Anweisung für die Ustrab heraus.

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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #101 am: 21. Dezember 2014, 21:48:05 »
Solange dort Sicherheitshaltestellen sind, muss jeder Zug in der Haltestelle zum Stillstand gebracht werden. Wenn aber ein Zug aus der zweiten Haltestelle der Doppelhaltestelle wegfährt und entsprechend langsam unterwegs ist, muss er vor dem inzwischen einen Fahrbegriff zeigenden Signal nicht mehr anhalten.
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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #102 am: 21. Dezember 2014, 21:53:21 »

Demnach ist ein Durchfahren in der von Dir geschilderten Situation m.M.n. schlicht verboten!
Es ging bei der Diskussion darum, wie es an diesen Stellen nach Auflassung der Sicherheitshaltestellen (theoretisch) laufen könnte! Wie es jetzt ist, ist eh allen klar.


Den Rest, also dass es dort keiner Taferln bedarf, sowie dass sie bei genauer Gesetzesbefolgung dort gar nicht montiert werden dürfen, hast du offenbar leider nicht verstanden!  :-[





Wenn aber ein Zug aus der zweiten Haltestelle der Doppelhaltestelle wegfährt und entsprechend langsam unterwegs ist, muss er vor dem inzwischen einen Fahrbegriff zeigenden Signal nicht mehr anhalten.
Es wurde aber in einigen Wiederholungsschulen die Meinung verbreitet, man muss auf jeden Fall noch einmal anhalten und auch die Türfreigabe einschalten!  ::)
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Rodauner

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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #103 am: 21. Dezember 2014, 22:04:17 »
Es wurde aber in einigen Wiederholungsschulen die Meinung verbreitet, man muss auf jeden Fall noch einmal anhalten und auch die Türfreigabe einschalten!  ::)
Nicht nur das. So steht es auch in der von mir erwähnten "Bedienungsanleitung für die Ustrab" aus 2004.

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Re: Und es gibt sie immer noch: Die Sicherheitshaltestelle
« Antwort #104 am: 21. Dezember 2014, 22:25:10 »
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Weil sie davon ausgehen, dass das Ausfahrsignal in Haltestellen mit Kreuzungsbereich immer Rot zeigt, wenn sich der hintere Zug nähert. Und wenn Rot ist, muss man natürlich neuerlich die Freigabe einschalten. Der Fall, dass das Signal vor dem Anhalten schon auf einen Freibegriff springt, kommt halt in den Lehrbehelfen leider nicht vor.
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