Autor Thema: Linie 40/41  (Gelesen 85556 mal)

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Linie 41

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Re: Linie 40/41
« Antwort #90 am: 01. Oktober 2016, 12:53:47 »
Endlich passiert was, weiter so!
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

Ferry

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Re: Linie 40/41
« Antwort #91 am: 03. Oktober 2016, 09:41:03 »
Auf Höhe Währinger Str. 100 wurden ein paar Parkplätze entfernt, um die Bim-Behinderungen dort zukünftig zu verhindern: http://www.skyscrapercity.com/showpost.php?p=135686532&postcount=766

Wird nicht viel bringen - das müsste man dann schon die ganze Währinger Straße durchgehend machen (was aber kaum durchsetzbar sein wird; es gibt wegen dieser kleinen Grünfläche schon ziemlichen Krach in der BV). Jetzt parken die Falschparker halt ein paar Meter weiter auf oder ab und behindern die Straßenbahn dort.

Und leichter wird es all denen, die nicht falsch parken, dadurch auch nicht gemacht. Für mich eine Alibiaktion, die Geld gekostet, aber nichts gebracht hat.  ::)
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

coolharry

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Re: Linie 40/41
« Antwort #92 am: 03. Oktober 2016, 11:58:29 »
Auf Höhe Währinger Str. 100 wurden ein paar Parkplätze entfernt, um die Bim-Behinderungen dort zukünftig zu verhindern: http://www.skyscrapercity.com/showpost.php?p=135686532&postcount=766

Wird nicht viel bringen - das müsste man dann schon die ganze Währinger Straße durchgehend machen (was aber kaum durchsetzbar sein wird; es gibt wegen dieser kleinen Grünfläche schon ziemlichen Krach in der BV). Jetzt parken die Falschparker halt ein paar Meter weiter auf oder ab und behindern die Straßenbahn dort.

Und leichter wird es all denen, die nicht falsch parken, dadurch auch nicht gemacht. Für mich eine Alibiaktion, die Geld gekostet, aber nichts gebracht hat.  ::)

Die Parkstreien auf der Währinger sind aber immer unterschiedlich breit. Es gibt ein paar Stellen wo sie sehr knapp sind und Stellen wo es eigentlich nur durch besonders dummes parken zu behinderungen kommt. Wenn man nun erstere Stellen mit sowas entschärft, ist dagegen nichts zu sagen. Bei zweiterem hilft eigentlich nur abschleppen. Vielleicht merkt s einer nach dem 5. oder 10. mal.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

95B

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Re: Linie 40/41
« Antwort #93 am: 03. Oktober 2016, 12:03:56 »
Die Parkstreien auf der Währinger sind aber immer unterschiedlich breit. Es gibt ein paar Stellen wo sie sehr knapp sind und Stellen wo es eigentlich nur durch besonders dummes parken zu behinderungen kommt. Wenn man nun erstere Stellen mit sowas entschärft, ist dagegen nichts zu sagen. Bei zweiterem hilft eigentlich nur abschleppen. Vielleicht merkt s einer nach dem 5. oder 10. mal.

Die WL könnten den Lernprozess beschleunigen, indem sie zwei oder drei betriebseigene Abschleppfahrzeuge anschaffen, die strategischerweise in GTL (37-42) und RDH (5, 9, 49) stationiert werden. Das Holenmüssen des Autos ist weitaus wirksamer als jede Geldstrafe, wenn nur die Feuerwehr zum Versetzen des Fahrzeugs anrückt.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
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60er

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Re: Linie 40/41
« Antwort #94 am: 03. Oktober 2016, 12:25:25 »
Wird nicht viel bringen - das müsste man dann schon die ganze Währinger Straße durchgehend machen (was aber kaum durchsetzbar sein wird; es gibt wegen dieser kleinen Grünfläche schon ziemlichen Krach in der BV). Jetzt parken die Falschparker halt ein paar Meter weiter auf oder ab und behindern die Straßenbahn dort.

Und leichter wird es all denen, die nicht falsch parken, dadurch auch nicht gemacht. Für mich eine Alibiaktion, die Geld gekostet, aber nichts gebracht hat.  ::)

Da die Straße nicht überall gleich schmal ist und es gewisse neuralgische Punkte gibt, wo es häufiger zu Problemen mit Falschparkern kommt, hilft das sehr wohl. In der Geßlgasse wurde der schmalste Parkplatz vor einigen Jahren weggenommen. Seither kommt es dort zwar immer noch zu Falschparkern, aber eben deutlich seltener.

Klingelfee

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Re: Linie 40/41
« Antwort #95 am: 03. Oktober 2016, 12:39:24 »
Die Parkstreien auf der Währinger sind aber immer unterschiedlich breit. Es gibt ein paar Stellen wo sie sehr knapp sind und Stellen wo es eigentlich nur durch besonders dummes parken zu behinderungen kommt. Wenn man nun erstere Stellen mit sowas entschärft, ist dagegen nichts zu sagen. Bei zweiterem hilft eigentlich nur abschleppen. Vielleicht merkt s einer nach dem 5. oder 10. mal.

Die WL könnten den Lernprozess beschleunigen, indem sie zwei oder drei betriebseigene Abschleppfahrzeuge anschaffen, die strategischerweise in GTL (37-42) und RDH (5, 9, 49) stationiert werden. Das Holenmüssen des Autos ist weitaus wirksamer als jede Geldstrafe, wenn nur die Feuerwehr zum Versetzen des Fahrzeugs anrückt.

Das wollen die WL schon lange. Nur bekommen sie dafür keine Bewilligung.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

mike1163

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Re: Linie 40/41
« Antwort #96 am: 03. Oktober 2016, 13:12:53 »
Wird nicht viel bringen
An der Stelle schon, das war nämlich wirklich so eine Spezialstelle aufgrund der Rechtskurve. Da muss man nedmal den Autofahrern einen Vorwurf machen, da hätte einfach nie ein Parkplatz sein dürfen.

W_E_St

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Re: Linie 40/41
« Antwort #97 am: 03. Oktober 2016, 16:24:06 »
Einen weiteren solchen neuralgischen Punkt gibt es innerhalb vom Schubertpark an Gleis 2, der soll ähnlich entschärft werden.  Dort habe ich als Fahrgast schon einmal zwei Falschparker innerhalb weniger Stunden erlebt! Zwei andere Problempunkte wurden sogar schon unter Kaiser Karl entschärft, beim Kutschkermarkt an Gleis 2 durch ein Halteverbot (sinnvoll) und zwischen Gürtel und Semperstraße an Gleis 2 durch Reduktion der Gehsteigbreite - in einer Einkaufsstraße ein Holler der Extraklasse!
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

18er

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Re: Linie 40/41
« Antwort #98 am: 03. Oktober 2016, 19:31:32 »
2 Punkte erachte ich als interessant:
1., kann man in ein paar Monaten sicherlich schon eine Statistik über den Rückgang der Falschparker durchführen. Bin gespannt was die sagen würde.
2., die Schmierfinken der Krone kriegen sich ob der Umbauten in Währing auf Twitter und im Blattl selbst gar nimmer ein... :fp:

mike1163

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Re: Linie 40/41
« Antwort #99 am: 03. Oktober 2016, 19:46:41 »
2., die Schmierfinken der Krone kriegen sich ob der Umbauten in Währing auf Twitter und im Blattl selbst gar nimmer ein... :fp:
Die Krone lesen in dem Bezirk eh ned so viele, insofern...

hema

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Re: Linie 40/41
« Antwort #100 am: 03. Oktober 2016, 22:17:04 »

Das wollen die WL schon lange. Nur bekommen sie dafür keine Bewilligung.
Okay, du musst es ja wissen!  ::)

Nur, warum beauftragen die WiLi dann nicht den Toman oder gleich den rathauseigenen Abschlepptrupp? Die gibt es und hoffentlich haben die auch eine Bewilligung für ihren Betrieb!
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Klingelfee

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Re: Linie 40/41
« Antwort #101 am: 03. Oktober 2016, 22:27:45 »

Das wollen die WL schon lange. Nur bekommen sie dafür keine Bewilligung.
Okay, du musst es ja wissen!  ::)

Nur, warum beauftragen die WiLi dann nicht den Toman oder gleich den rathauseigenen Abschlepptrupp? Die gibt es und hoffentlich haben die auch eine Bewilligung für ihren Betrieb!

Nur dass sie den Toman nur dann beauftragen, wenn ein Fahrzeug behindert auf dem Gelände der WL stehen. Wie es auch ein jeder Grundstückeigentümer machen darf. Und dass der Abschleppdienst der MA48 tätig werden darf, muss eine Anzeige bei der MA67 aufliegen. Und diese Anzeigen dürfen von speziell geschulten Mitarbeiter der WL ausgestellt werden
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Linie 360

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Re: Linie 40/41
« Antwort #102 am: 03. Oktober 2016, 22:33:52 »

Das wollen die WL schon lange. Nur bekommen sie dafür keine Bewilligung.
Okay, du musst es ja wissen!  ::)

Nur, warum beauftragen die WiLi dann nicht den Toman oder gleich den rathauseigenen Abschlepptrupp? Die gibt es und hoffentlich haben die auch eine Bewilligung für ihren Betrieb!

Nur dass sie den Toman nur dann beauftragen, wenn ein Fahrzeug behindert auf dem Gelände der WL stehen. Wie es auch ein jeder Grundstückeigentümer machen darf. Und dass der Abschleppdienst der MA48 tätig werden darf, muss eine Anzeige bei der MA67 aufliegen. Und diese Anzeigen dürfen von speziell geschulten Mitarbeiter der WL ausgestellt werden
Es wiehert der Amtsschimmel der sozialistischen Einheitspartei der Dr.-Michael-Häupl Stadt mal wieder ganz laut... :ugvm:

hema

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Re: Linie 40/41
« Antwort #103 am: 03. Oktober 2016, 22:43:49 »
Liebe Klingelfee, du bist hoffentlich nicht böse, wenn ich weniger auf die Weisheiten gebe, die du von deiner Mutter WiLi eingesogen hast, sondern mehr auf die Weisheiten, welche in Gesetzen stehen!


Man beachte vor allem die rot eingefärbte Passage im Absatz 3!
Zitat von: StVO
§ 89a. Entfernung von Hindernissen.

(1) Die Lenker von Fahrzeugen haben dafür zu sorgen, daß Steine oder andere Gegenstände, die
unter die Räder des Fahrzeuges gelegt worden sind, um das Abrollen zu verhindern, vor der Weiterfahrt
von der Straße entfernt werden. Kann mit einem Fahrzeug wegen einer Betriebsstörung die Fahrt nicht
fortgesetzt werden, so hat der Lenker, wenn das Fahrzeug ein Hindernis bildet, für die eheste Entfernung
des Fahrzeuges von der Fahrbahn zu sorgen.

(2) Wird durch einen Gegenstand auf der Straße, insbesondere durch ein stehendes Fahrzeug, mag es
betriebsfähig oder nicht betriebsfähig sein, durch Schutt, Baumaterial, Hausrat und dergleichen der
Verkehr beeinträchtigt, so hat die Behörde die Entfernung des Gegenstandes ohne weiteres Verfahren zu
veranlassen. Die Entfernung ist ferner ohne weiteres Verfahren zu veranlassen
a) bei einem Gegenstand, bei dem zu vermuten ist, daß sich dessen der Inhaber entledigen wollte,
sowie bei einem ohne Kennzeichentafeln abgestellten Kraftfahrzeug oder Anhänger und
b) bei einem Gegenstand (Fahrzeug, Container u. dgl.), der im Bereich eines Halte- und
Parkverbotes abgestellt ist, das aus Gründen der Sicherheit erlassen worden und durch das
Vorschriftszeichen nach § 52 Z 13b mit einer Zusatztafel „Abschleppzone“ (§ 54 Abs. 5 lit. j)
kundgemacht ist.

(2a) Eine Verkehrsbeeinträchtigung im Sinne des Abs. 2 ist insbesondere gegeben,
a) wenn Schienenfahrzeuge nicht unbehindert fahren können,
b) wenn der Lenker eines Omnibusses des Kraftfahrlinienverkehrs am Vorbeifahren oder
Wegfahren, am Zufahren zu einer Haltestelle oder zu einer Garage oder am Befahren eines
Fahrstreifens für Omnibusse gehindert ist,
c) wenn der Lenker eines sonstigen Fahrzeuges am Vorbeifahren oder Wegfahren oder am Zufahren
zu einer Ladezone oder zu einer Garagen- oder Grundstückseinfahrt gehindert ist,
d) wenn ein Fahrzeug, bei dem kein Ausweis im Sinne des § 29b Abs. 4 angebracht ist, auf einem
gemäß § 43 Abs. 1 lit. d freigehaltenen Abstellplatz abgestellt ist oder wenn der Inhaber eines
Ausweises nach § 29b Abs. 1 oder 5 am Zufahren zu einem solchen Abstellplatz gehindert ist,
e) wenn Fußgänger, insbesondere auch Personen mit Kinderwagen oder Behinderte mit Rollstuhl,
an der Benützung eines Gehsteiges, eines Gehweges oder eines Geh- und Radweges gehindert
sind,
f) wenn Radfahrer an der Benützung eines Radfahrstreifens, eines Radweges oder eines Geh- und
Radweges gehindert sind,
g) wenn ein Fahrzeug auf einem Schutzweg, auf einer Radfahrerüberfahrt oder vor einer
Behindertenrampe abgestellt ist oder
h) wenn ein Fahrzeug, das nicht ein Omnibus ist, auf einer für Omnibusse vorbehaltenen Fläche
(„Buszone“) abgestellt ist.
i) wenn der Lenker eines Taxifahrzeuges oder einer Fiakerkutsche am Zufahren zum Standplatz
gehindert ist.

(3) Im Falle der Unaufschiebbarkeit sind auch die Organe der Straßenaufsicht, des Straßenerhalters,
der Feuerwehr oder eines Kraftfahrlinien- oder Eisenbahnunternehmens berechtigt, unter den im Abs. 2
genannten Voraussetzungen die dort bezeichneten Gegenstände zu entfernen oder entfernen zu lassen.

Dies gilt insbesondere auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für unaufschiebbare
Verkehrsbeschränkungen nach § 44b Abs. 1.

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4463

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Re: Linie 40/41
« Antwort #104 am: 03. Oktober 2016, 22:45:49 »
In Währing hätte sich über die letzten Jahre ein Abschleppwagen, der ständig auf Abruf bereit steht, wohl selbst finanziert. Aber leider ist es in Wien politisch unerwünscht, die Autofahrer zur Einhaltung der StVO zu zwingen. Wäre das erwünscht, gäbe es wohl an jeder größeren Kreuzung Rotblitz-Anlagen und deutlich mehr scharfe Radarboxen.
"das korrupteste Nest auf dem weiten Erdenrund"
Mark Twain über die Wienerstadt.