Das Unkenntlichmachen der Gesichter des Fahrpersonals ist absolut unnötig
Jep, Panoramafreiheit § 54 und Recht am eigenen Bild § 78 UrhG. Mehrere Fahrer dürften da geltendes Recht nicht kennen, denn in letzter Zeit häufen sich wieder die Drohungen mit dem Anwalt 
Und ich glaube es gibt sogar die Direktionsverfügung, dass man sich in Ausübung seiner Arbeit gar nicht gegen das fotografieren wehren darf.
Das einzige, was man als Fotograf machen sollte, wenn ein Bediensteter nicht zu 100% nach Dienstvorschrift handelt, dann eventuell so fotografieren, dass man ihn ncht erkennt. Z.B: Stellen einer Weiche per Hand, ohne das sich der Fahrer vorher die Sicherheitsweste angezogen hat.
Anders schuat es aus, wenn ein grober Sicherheitsverstoß vorliegt. Dann kann man sehr wohl ein Foto machen, wo der Mitarbeiter erkennbar ist. Aber trotzdem sollte man solche Foto's dann nur für das eigene Archiv und für eine eventuelle Meldung bei seinem Arbeitgeber verwenden und dieses nicht ins Internet stellen.