Autor Thema: Neue Mariahilfer Straße  (Gelesen 850401 mal)

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Linie 41

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #285 am: 17. August 2013, 21:48:00 »
Gilt eine IG-L-Beschränkung eigentlich für die Straßenbahn? Für Elektroautos ist sie nämlich m. W. gültig.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #286 am: 17. August 2013, 21:53:29 »
Gilt eine IG-L-Beschränkung eigentlich für die Straßenbahn?
Das war ja der Grund, warum man die ganzen 60er-Taferln aufgestellt hat.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

hema

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #287 am: 17. August 2013, 22:22:41 »
Gilt eine IG-L-Beschränkung eigentlich für die Straßenbahn? Für Elektroautos ist sie nämlich m. W. gültig.
Gilt sie für Radfahrer?


Das Gesetz an sich würde Elektroautos sicher nicht einschränken, aber auch Fahrer von E-Autos müssen sich an die StVO halten. Und die Schilder sind eben gemäß der StVO aufgestellt. Gleiches gilt für die Straßenbahn, soweit sie sich im StVO-Bereich bewegt.
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Linie 41

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #288 am: 17. August 2013, 23:00:24 »
Die Geschwindigkeitsübertretung wird aber nicht nach StVO bestraft, sondern nach IG-L.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

haidi

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #289 am: 17. August 2013, 23:06:42 »
Gilt eine IG-L-Beschränkung eigentlich für die Straßenbahn? Für Elektroautos ist sie nämlich m. W. gültig.
Gilt sie für Radfahrer?
Sie gilt für "Verkehr" - nicht für Straßenverkehr, motorisierter Verkehr, Schienenverkehr, sondern für Verkehr, sollte daher eigentlich auch für die  Eisenbahn gelten, für Fußgänger gilt sie auch.

Die Geschwindigkeitsübertretung wird aber nicht nach StVO bestraft, sondern nach IG-L.

Kommt drauf an, wo die Übertretung begangen wurde. Die Geschwindigkeitsbeschränkung nach der Wiener Veordnung zu IG-Luft gilt:
Zitat
§ 4. (1) Im Sanierungsgebiet gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind Autobahnen und Autostraßen.
(2) Die Geschwindigkeitsbeschränkung gemäß Abs. 1 gilt nicht, wenn nach anderen Rechtsvorschriften eine niedrigere oder dieselbe Höchstgeschwindigkeit angeordnet ist.

Fahre ich im Ortsgebiet 70 zahle ich nach StVO, zahle ich im Gemeindegebiet außerhalb des Ortsgebietes 70 zahle ich nach IG-Luft, nicht aber nach StVO

Hannes
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hema

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #290 am: 18. August 2013, 00:17:36 »
Die Geschwindigkeitsübertretung wird aber nicht nach StVO bestraft, sondern nach IG-L.
Gibt es im IG-Luft überhaupt einen Strafkatalog und Richtlinien wer kassieren darf?




Sie gilt für "Verkehr" . . . .
. . . . mit Fahrzeugen mit Verbrennungskraftmaschinen-Antrieb. Für die sind dann entsprechende Beschränkungen festzulegen.
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haidi

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #291 am: 18. August 2013, 01:05:49 »
IG-L spricht von Kraftfahrzeuge im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 1 KFG 1967 oder für bestimmte Gruppen von Fahrzeugen.

Im KFG findet sich dazu:
Kraftfahrzeug ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Fahrzeug, das durch technisch freigemachte Energie angetrieben wird und nicht an Gleise gebunden ist, auch wenn seine Antriebsenergie Oberleitungen entnommen wird

Und die Verordnung Wien spricht nur von Verkehr und beschreibt in keinster Weise die Fahrzeuge, die der Geschwindigkeitsbeschränkung unterworfen sind, somit gilt sie eben für alle Fahrzeuge im Sinne § 2 Abs. 1 Z 1 KFG und nicht nur von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren.

Hannes
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hema

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #292 am: 18. August 2013, 01:24:11 »
Also zumindest nicht für Fahrräder und Straßenbahnen!  ;)
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Linie 41

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #293 am: 18. August 2013, 09:53:03 »
Sie gilt für "Verkehr" - nicht für Straßenverkehr, motorisierter Verkehr, Schienenverkehr, sondern für Verkehr, sollte daher eigentlich auch für die  Eisenbahn gelten, für Fußgänger gilt sie auch.
Und Usain Bolt sch... auch auf das iG-L. ;D 8)
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haidi

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #294 am: 18. August 2013, 10:03:41 »
Also zumindest nicht für Fahrräder und Straßenbahnen!  ;)
Schdiiimd - Da muss man sich doch glatt durch 3 Gesetze lesen und ist sich nicht sicher, ob man nicht noch ein viertes übersehen hat.
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darkweasel

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #295 am: 18. August 2013, 11:05:41 »
Sie gilt für "Verkehr" - nicht für Straßenverkehr, motorisierter Verkehr, Schienenverkehr, sondern für Verkehr, sollte daher eigentlich auch für die  Eisenbahn gelten, für Fußgänger gilt sie auch.
Und Usain Bolt sch... auch auf das iG-L. ;D 8)
Wie ist das eigentlich mit Tieren? In Salzburg sind ja vor einiger Zeit Geparde aus dem Zoo entlaufen, haben die dort eine IG-L-Beschränkung? ;D

raifort1

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #296 am: 18. August 2013, 11:20:39 »
und für die Fiaker?  und wenn die Rößer durch gehen?

Klingelfee

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #297 am: 18. August 2013, 11:35:47 »
und für die Fiaker?  und wenn die Rößer durch gehen?

Könnten wir wieder zum eigentlichen Thema zurückkehren.

Frage, da ich derzeit nicht in Wien bin. Wie schaut es eigentlich heute dort aus?
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

13er

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #298 am: 18. August 2013, 18:37:46 »
Frage, da ich derzeit nicht in Wien bin. Wie schaut es eigentlich heute dort aus?
Am späten Vormittag: Völlig friedlich, ruhig, entspannt.

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Hier wurde noch nachgebessert, indem auf der rechten Seite geklärt wurde, dass hier nur Radfahrer durchfahren dürfen:

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Wenige Autos haben die FuZo "übersehen". Sie waren die einzigen, die in einem ungebührlichen Tempo die Straße befuhren. Alle anderen - inklusive Radfahrer - waren sehr diszipliniert und zu keinem Zeitpunkt hatte ich ein ungutes Gefühl.

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Auch der Busfahrer wirkte sehr entspannt und hat mir nach dem Foto freundlich zugewunken :)

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Blick zurück:

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Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Linie 41

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Re: Neue Mariahilfer Straße
« Antwort #299 am: 18. August 2013, 18:53:53 »
Auch der Busfahrer wirkte sehr entspannt und hat mir nach dem Foto freundlich zugewunken :)
Das war dann mit Sicherheit der erste Busfahrer der Dir freundlich zuwinkt. ;D
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