Es wäre schon sehr spannend, was bei einer Anzeige passieren würde. Der Verstoß gegen die Betriebspflicht § 20 Abs. 1 KfLG ist IMHO eindeutig gegeben und es wird auch in § 47 Strafbestimmungen erwähnt, wie man da vorgehen muss. Eigentlich sollte hier die Behörde von selbst einschreiten; dass sie davon nichts gewusst hat, kann kaum glaubhaft gemacht werden bei einem Thema, das tagelang die Medien beherrscht.
Die Behörde könnte so eine Anzeige m.M.n. nicht einfach unter den Tisch fallen lassen, da man in der Frage durchaus im Rampenlicht steht und sich die Medien auch dafür interessieren würden, warum Betriebsräte offenbar über dem Gesetz stehen.
Besonders irr daran ist, dass der Lieferverkehr bis 13 Uhr erlaubt ist, aber der Bus bereits ab 9 Uhr nicht mehr die Stammstrecke bedient. Daher kann keinesfalls mit Gefahr für Leib und Leben oder sonstigen Gründen (polizeiliche Sperre, haha) argumentiert werden, sondern es ist eine eindeutige einseitige Streckenänderung.