Die 5 km/h kommen m.W. von einem OGH-Urteil, ich weiß aber nicht, welches.
Ich würde Schrittgeschwindigkeit als die kleinste Geschwindigkeit, die das jeweilige Verkehrsmittel bei einem durchschnittlich begabten Benutzer technisch zulässt, ohne sich selbst (und andere) zu gefährden, definieren.
Wenn man beim Radfahren mit 5 km/h beinahe schon umkippt, dann darf man eben ein bißchen schneller fahren. Die 10% Toleranz kommen ja eh noch hinzu, sodass es realistisch 7-8 km/h sein werden, bis wohin man nicht bestraft wird (ich würde auch sagen, bei 10 km/h drückt die Polizei ein Auge zu). Ich müsste glatt mal probieren, was meine langsamste Geschwindigkeit in der Ebene mit dem Rad ist. Aber 5 klingen schon sehr sehr wenig, da braucht man dann fast Stützräder
ad Anzeige: WL-Mitarbeiter haben mir geraten, die Anzeige an den Bezirk zu richten, wo die angezeigte Verwaltungsübertretung begangen wurde.