Du kannst also beim Landeshauptmann (in dem Fall die MA65) einen Verstoß der Wiener Linien gegen das KflG §20 Abs. 1 einbringen - theoretisch müssten sie das dann von Amts wegen prüfen...
Der vermutete Verstoß gegen die Betriebspflicht KflG § 20 Abs. 1 ist ja ohnehin inzwischen angezeigt.
Ah - ok! Daher vermutlich diese krude (haltestellenlose) Umleitung über die 2er-Linie...
Nein, die wurde schon davor beschlossen. Und dürfte ebenfalls nicht gesetzeskonform sein. Von der Normalstrecke abweichen darf man ja nur, wenn eine tatsächliche Behinderung vorhanden ist (Verkehrsunfall, schadhaftes Fahrzeug, Rettungseinsatz, Demo, ...), aber nicht, wenn man aus politischen Gründen das Durchfahren zu gefährlich findet. Dann müsste man wohl eher mit der Polizei sprechen, dass die Straße am Samstag für alle Fahrzeuge gesperrt wird. Aber da der Lieferverkehr bis 13 Uhr normal fährt und auch Taxis unterwegs sind bzw. sein dürfen (Radfahrer auch), gibt es keinen höheren Grund für diese Umleitungen - außer eben ein politisches Statement, das mit der Betriebspflicht defintiiv nicht vereinbar ist.