Segway = Fahrrad. Glaube mir.
Schon möglich, dass sich das ein Jurist aus den Fingern gesogen hat. Aber dann müsste es auch die für Fahrräder vorgeschriebene Ausrüstung haben und vor allem die Räder hintereinander. Ein Einrad ist ja auch kein Fahrrad. Kinderräder auch nicht, obwohl sie genauso ausschauen können, das sind zwar Fahrzeuge, aber Spielzeuge. Nichtausgerüstete Rennräder sind rechtlich gesehen auch keine Fahrräder, sondern Sportgeräte! Natürlich wird es genug Leute geben, da das anders sehen, das ist immer so, sonst könnte es ja auch nicht zu unverständlichen Urteilen und abstrusesten Entscheidungen der Höchstgerichte kommen.
Auch ein Elektro-Rad, bei dem man nicht mittreten muss, sondern das allein mit der Kraft des E-Motors bewegt werden kann, ist kein Fahrrad, sondern ein anmeldepflichtiges Mofa. Zumindest, soweit es über 25 km/h erreichen kann (letzteres glaube ich, habe ich aber jetzt nicht überprüft!).
Ich glaube, das stammt alles aus der Erkenntnis, dass Segways hinsichtlich der Möglichkeit Radwege benützen zu dürfen, Fahrrädern
gleichzusetzen sind, das gilt übrigens in diesem Punkt auch für Inline-Skates. Ob das auch in anderen Bundesländern gilt, weiß ich nicht. Bei diesen Ausnahmen und Sonderregelungen lässt die StVO den Ländern oft großen Spielraum.
Heut komm ich nimma dazu, ich stell dir morgen die rechtliche Beurteilung rein.
Eine (oder sicher mehrere) Beurteilung wird sich wohl finden lassen, die gibt es für alles und jedes, oft in widersprüchlichster Form und samt Gutachten. Such' lieber eine Gesetzesgrundlage!
Edit: Und JEDES Fahrzeug mit mehr als 400 W ist anzumelden, sprich Kennzeichen, Haftpflicht...
Das Beispiel mit dem Radsportler wurde eh schon gebracht, aber jeder halbwegs kräftige Radfahrer oder Inline-Skater bringt locker 400 Watt! Und Motordroschken (10 km/h), Motorkulis usw. sind auch nicht angemeldet, obwohl die sicher nicht unter 1,5 PS haben! Auch jeder Fiaker und sonstige Pferdewagen werden von mehr als 400 Watt angetrieben, Gabelstapler etc. natürlich auch. Was ist weiters mit Elektro-Rollstühlen oder diesen anderen komischen Elektrofahrzeugen? Wären all diese Fahrzeuge anzumeldende Kraftfahrzeuge müssten sie sich im Kraftfahrgesetz wiederfinden!
Mit dem Fahrrad oder E-Fahrrad darfst du sogar ohne Anmeldung und ohne Führerschein über 50 km/h fahren, bergab erreichst du sogar 70 und mehr (in meiner Jugend habe ich am Grünen Berg 75 geschafft, da gab es dort das Radar noch nicht
)!