Das hatten wir jetzt doch wirklich schon 100x... sag mir einen Grund warum die Fahrspur nicht Teil der Fußgängerzone sein sollte.
§76a definiert eine Fuzo für "Straßenstellen oder Gebiete" (und nicht für "Teile der Straße", es geht also um eine Stelle *längs* der Straße und nicht um einen Teil des Querschnitts). Somit ist die Straße immer über die gesamte Breite Fußgängerzone, und in einer solchen dürfen Fußgänger auch die Fahrbahn (und zwar die ganze, egal welche Fahrstreifen darauf markiert sind!) benutzen.
Edit: ja, ich weiß es geistert das Gerücht herum, dass die Fuzo nur auf den Gehsteigen gelten würde. Aber das ist a) nicht iSd StVO, b) nicht so beschildert und c) wäre es auch völlig unsinnig, da die Gehsteige ja per se "Fuzo" sind.
Wurde mir aber mehrfach von verschiedenen Seiten bestätigt dass das genau so ist - Strasse in der Mitte,
Fahrbahn, nicht Straße. Straße ist das ganze zwischen den Häusern.
Fussgängerzone rechts und links. Dass das dann nicht praktikabel beschilderbar ist, ist eine andere Geschichte.
Nicht nur das, sondern wie gesagt auch zutiefst unsinnig. Wozu soll man auf einem Gehsteig eine Fuzo verordnen? Dort ist sowieso kein Fahrzeugverkehr erlaubt (außer bei Einfahrten, da ändert eine Fuzo aber auch nix).
Und es wäre nicht die einzige Fussgängerzone die nur auf dem Gehsteig gilt. Siehe auch z.B. vor dem Parlament - auch das ist eine Fussgängerzone die nicht den gesamten Strassenquerschnitt umfasst.
Genau so unsinnig, da dort der Fahrbahnrand ebenfalls durch die Bodengestaltung eindeutig erkennbar ist. Korrekt wäre dort wohl eher das Zeichen "gemischter Geh- und Radweg (Ausgenommen Zufahrt)". (Wobei die Zufahrt sich aufgrund der Gehsteigkanten inzwischen ohnehin recht holprig gestaltet - ich weiß jetzt gar nicht, ob es zum Ring hin überhaupt noch abgeschrägte Kanten gibt, und entlang der Radroute wird's neben den Ampeln recht eng - und wenn überhaupt eh nur mir Polizeibegleitung stattfinden, wo Schilder dann sowieso egal sind. Bzw. könnte man die Parlamentsrampe aufgrund der Bodengestaltung auch einfach als Einfahrt interpretieren, die keine weitere Beschilderung erfordert.)
Wo der zweite Teil von "Straßenstellen oder Gebiete" zutrifft ist z.B. am Praterstern (das ist aber auch eher Platz als Straße). Dort gibt es für den Fahrzeugverkehr vorgesehene Flächen, die nicht durch Randsteine oder Markierungen von einem Gehsteig abgetrennt sind (womit selbiger gar nicht vorhanden ist, da er sich ja erst aus der Abtrennung definiert). Ohne Fuzo-Tafeln wäre das ein klassischer Shared Space ohne spezielle Bevorzugung von Fußgängern. Mit Tafeln muss sich der KFZ-Verkehr den Fußgängern unterordnen und es ist praktischerweise auch automatisch nur mehr bestimmter Fahrzeugverkehr überhaupt erlaubt.