- Woher weiß man, daß die Kurzstreckenkarte nur in geringem Ausmaß benutzt worden ist? Es gab ja keine eigenen Kurzstreckenkarten, sondern nur Halbpreiskarten, die auch für andere Zwecke verwendet worden sind.
- Nur weil eine Fahrkarte nicht häufig verwendet wird, ist es ein Grund, diese ersatzlos aufzulassen? Will man diese Leute von den öffentlichen Verkehrsmitteln fernhalten?
Vielleicht könnte man gleich den Einzelfahrschein auflassen. - Die wirklich weder effiziente noch fahrgastfreundliche Einteilung in Kurzstreckenzonen bei der Straßenbahn hätte man sicher besser lösen können. Z.B. wie bei der U-Bahn eine bestimmte Anzahl Stationen (äquivalent etwa 2 U-Bahnstationen), oder ähnlich dem VOR-Zonenplan eine Unterteilung der Kernzone mit Überlappungsbereichen (hätte man der Einfachheit halber so lösen können, daß immer zwei Subkernzonen durchfahren werden dürfen). Durch eine geringfügige Adaptierung der Markierung der mobilen Entwerter wäre das alles überhaupt kein Problem gewesen.
add 1) Weil auch bei den Kontrollen immer wieder diesbezügliche Zählungen gemacht werden
add 2) Man hätte vielleicht auf ein anderes System (Zeitraum) umstellen können
add 3) kleiner Adaptierung bei den Automaten wäre vielleicht möglich gewesen. Die Kontrolle wäre aber sicherlich aufwendiger gewesen. Denn ein guter KOntrollor braucht gar nicht auf seinenKontrollfahrschein zu schauen, der weis automatisch in welcher Kurzstrecke er sich befindet. Denn auch bei den Kurzstrecken war ein System dahinter.
So hatten die alle Linien am Ring zwischen Oper und Dr. Karl Renner Ring die Kurzstrecke 4. Alle tangentialen Linie vom Ring beginnend hatten die Kurzstrecke 1, bei der Kreuzung mit der Linie 13A, bzw 5 die 1. Kurzstreckengrenze und am Gürtel dann die 2.
Ein Wabensystem im Kurzstreckenbereich wäre mMn wäre kaum zu kontrollieren.