Ein B-ULF darf mit zwei versperrten Türen weiterfahren!
Auch wenn es zwei hintereinander sind?
Da gehen die Meinungen auseinander. Laut Vorschrift ist jedes Fahrzeug ab zwei schadhaften Türen ein Sonderzug, laut Bedienungsanleitung ein B erst ab drei Türen. Egal welche, auch wenn es die letzten zwei sind. Es gibt aber auch Ansichten, wenn es zwei nebeneinanderlegende Türen sind, wäre es ein Sonderzug oder wen die Tür 1 gestört ist usw. Und genauso chaotisch wird auch gehandelt. Einmal so, einmal so.

Würde man Züge mit Türstörungen umgehend tauschen, so wie früher, wären diese Sachen überhaupt kein Thema. Allerdings kommen Türstörungen heute viel seltener vor als früher und häufig wäre die Tür nicht unbehebbar gestört, sondern der Fahrer weiß halt nicht, wie er den Fehler beseitigt (oder er will gar nicht).
Da echte (!)Türstörungen eigentlich nicht so häufig sind, sollte in der HVZ jeder Zug mit einer gestörten Türe als Sonderzug einziehen, da dadurch die Störung für die gesamte Linie geringer ist, als dadurch, dass so ein Zug alle anderen fürchterlich aufhält und meist einige Fahrtkürzungn in Folge verursacht! Bei geringem Fahrgastaufkommen ist eine fehlende Tür nicht so tragisch, bei zwei sollte er umgehend eingezogen werden (das kommt eh sehr selten vor).