Autor Thema: 25.10.2013: Gleisschaden Favoritenstraße  (Gelesen 9879 mal)

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Re: 25.10.2013: Gleisschaden Favoritenstraße
« Antwort #30 am: 27. Oktober 2013, 15:07:17 »
Nichts anderes habe ich nicht behauptet! Was ich fragte, wurde es auch gemacht?
Kann ich mir nicht vorstellen.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

hema

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Re: 25.10.2013: Gleisschaden Favoritenstraße
« Antwort #31 am: 27. Oktober 2013, 15:19:21 »

Dann hättest Du das "da er sich an der Zugspitze befindet" weglassen sollen. Das erweckte den Eindruck einer Ausnahme. ;)
Zitat
DV-Strab, Anlage 1 § 31 Abs. 1.5

Auf selbständigem Gleiskörper, eigenem Bahnkörper oder wenn sich der Fahrer an der Zugspitze be-
findet bzw. wenn die Strecke durch Posten gesichert ist, darf die Geschwindigkeit höchstens 20 km/h
betragen.
Wer kann wohl mit 20 km/h gehen!?  :o  ;D


Bisschen verwirrend geschrieben das Ganze. Es heißt die Fahrten sind "grundsätzlich" durch Vorausgehen durch den Zugführer und Warnen anderer Verkehrsteilnehmer zu sichern (Abs. 1.3). Ist die Strecke aber durch Posten gesichert und/oder der Fahrer befindet sich an der Zugspitze, nimmt der Zugführer gem . Absatz 1.4 den Schaffnerplatz am Triebwagen ein (geht also nicht voraus).


Man muss bedenken, dass die Vorschriften noch aus der Schafnerzeit stammen!
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Linie 41

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Re: 25.10.2013: Gleisschaden Favoritenstraße
« Antwort #32 am: 27. Oktober 2013, 15:47:22 »
Ups... die Anlage 1 habe ich völlig vergessen.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

Klingelfee

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Re: 25.10.2013: Gleisschaden Favoritenstraße
« Antwort #33 am: 27. Oktober 2013, 17:36:37 »
Die Fahrt auf falschem Gleis ist nach DV-Strab §31 immer durch Vorgehen zu sichern!

Lies es genau, Zum Vorgehen braucht nur dann jemand, wenn der Fahrer NICHT an der Zugspitze ist oder der Zug auf öffentlicher Verkehrsfläche befindet. Und das ist am Alten Landgut nicht der Fall. Einzig die Kreuzung mit dem Bus gesichert werden. Du kannst bezüglich Fahrt am falschen Gelis das Alte Landgut mit einem Bahnhofsgrund vergleichen. Da muss auch nur jemand vorgehen, solange der Zug auf öffentlicher Verkehrsfläche befindet, oder diese kreuzt.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

hema

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Re: 25.10.2013: Gleisschaden Favoritenstraße
« Antwort #34 am: 27. Oktober 2013, 18:15:00 »
Wer wirklich genau liest, stellt fest, dass auch auf straßenbündigen Gleiskörpern niemand vorausgehen muss, wenn der Fahrer an der Zugspitze ist. Obwohl zusätzliche Sicherung oft recht geschickt ist, soweit es um Gleise in der Fahrbahn oder unübersichtliche Querungen geht!
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phil1296

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Re: 25.10.2013: Gleisschaden Favoritenstraße
« Antwort #35 am: 05. November 2013, 18:15:47 »
Jetzt wurde eine 15km/h Beschränkung aufgestellt.
Lieber 67er nach Oberlaa, ich werde dich vermissen!