Autor Thema: 7.12.2013: Fahrgast reißt Tür auf  (Gelesen 7155 mal)

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phil1296

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7.12.2013: Fahrgast reißt Tür auf
« am: 07. Dezember 2013, 19:03:28 »
Um etwa 18:00 Uhr kurz nach der Haltestelle Troststraße Richtung Oberlaa (Linie 67): während der Fahrt reißt ein Verrückter die Tür eines E2 auf, die Bim macht eine Vollbremsung, der Mann steigt aus. Dann kommt der Fahrer ,plärrt die verwunderten anderen Fahrgäste bei der offenen Tür an, die den Mann beschreiben. Der Fahrer rennt diesen dann hinterher und fragt was das sollte:' Er wollte aussteigen.' Dann ist er weitergefahren. Quelle: Bekannte

Was passiert eigentlich wenn die Tür während der Fahrt geöffnet wird, macht der Zug eine automatische Notbremsung? Und was hat der Fahrer in solch einem Fall zu tun?
Lieber 67er nach Oberlaa, ich werde dich vermissen!

martin8721

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Re: 7.12.2013: Fahrgast reißt Tür auf
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2013, 19:18:32 »
Was passiert eigentlich wenn die Tür während der Fahrt geöffnet wird, macht der Zug eine automatische Notbremsung? Und was hat der Fahrer in solch einem Fall zu tun?

Der Zug bremst sich nicht automatisch ein.
Der Fahrer bekommt am Fahrerplatz das Notsignal (optisch und akustisch) und hat eine Notbremsung durchzuführen, d.h. Steuerhebel ganz zurückziehen (=maximale generatorische Bremse, mit Sand und Schienenbremse).
Danach muss er im Wagen eine Umfrage machen, ob jemand gestürzt ist und sich verletzt hat, via Funk die Betriebsleitstelle in Kenntnis setzen und am Fahrerplatz die 2. Speicherebene des Fahrtenschreibers aktivieren.
Wie er von offizieller Seite mit dem Bösewicht umzugehen hat, der die Tür aufgerissen hat, weiß ich nicht.  ;)

95B

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Re: 7.12.2013: Fahrgast reißt Tür auf
« Antwort #2 am: 07. Dezember 2013, 19:21:18 »
Was passiert eigentlich wenn die Tür während der Fahrt geöffnet wird, macht der Zug eine automatische Notbremsung?

Nein. Der Fahrstrom wird abgeschaltet, wenn die Fahrmotoren an Spannung liegen (Fernauslösung des Überstromschalters), die Türkontrolllampe leuchtet auf und das Notsignal wird eingeschaltet. Aufgrund des Notsignals muss der Fahrer jedoch eine Notbremsung einleiten.

Und was hat der Fahrer in solch einem Fall zu tun?
Zunächst muss er einmal den Grund für die Auslösung des Notsignals finden, es könnte ja prinzipiell auch eine schadhafte Abrissleitung sein oder ein kaputter Endlageschalter einer Tür oder aber auch ein Fehler in der Türsteuerung an sich.

Dass der Fahrer demjenigen, der die Tür aufgerissen hat, hinterherläuft, halte ich für eine ganz schlechte Idee, das kann mitunter auch zu einem tätlichen Angriff des Ausgestiegenen auf den Fahrer führen. Besser: Überzeugen, dass sich durch die Notbremsung niemand verletzt hat, Tür schließen, Fahrt fortsetzen.

@martin8721: Wieso BI und 2. Speicherebene? Wenn sich niemand verletzt hat, ist es ja kein Verkehrsunfall.
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Re: 7.12.2013: Fahrgast reißt Tür auf
« Antwort #3 am: 07. Dezember 2013, 20:03:35 »
@martin8721: Wieso BI und 2. Speicherebene? Wenn sich niemand verletzt hat, ist es ja kein Verkehrsunfall.

Weil dies lt. Betriebsvorschrift vorgesehen ist. Und auch wenn sich bei der Umfrage niemand als verletzt meldet. Es könnte sich ja noch jemand später verletzt melden.

Bezüglich des Verhalten gegenüber des Verursacher der Notbremsung. Lt. Dienstvorschrift sind die Personalien des Verursacher zu erheben. Manchmal ist es für die eigene Gesundheit besser, ihn ziehen zu lassen, als ihn zu stellen.
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Nightshift

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Re: 7.12.2013: Fahrgast reißt Tür auf
« Antwort #4 am: 07. Dezember 2013, 20:06:24 »

Besser: Überzeugen, dass sich durch die Notbremsung niemand verletzt hat, Tür schließen, Fahrt fortsetzen.


Und ausserdem Umsicht machen ob jemand unter/hinter/neben dem Zug liegt...macht vor allem in der Ustrab viel Spass.

95B

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Re: 7.12.2013: Fahrgast reißt Tür auf
« Antwort #5 am: 07. Dezember 2013, 20:50:20 »
Bitte um Angabe der entsprechenden Quelle, ich kann hierzu in den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen nichts finden. Die Funkstreife (Darec-Tausch!) hätte viel zu tun, wenn jeder Fahrer nach jeder Notbremsung auf die zweite Speicherebene umschaltet, weil ja etwas passieren hätten können...

Im aktuellen Lehrbehelf steht unter "Verständigung der Betriebsinspektion", dass sie in diesen Fällen zu verständigen sei:

a) Wenn fremde Hilfe zur Befreiung bzw. sofortige, ärztliche Hilfe für verunfallte oder erkrankte Fahrgäste, Bedienstete oder sonstige Verkehrsteilnehmer benötigt wird.
b) Wenn zur Behebung von Unfällen, Störungen, technischen Mängeln an Fahrbetriebsmitteln usw. Einsatzfahrzeuge benötigt werden.
c) Ereignisse, welche die Betriebssicherheit oder die Regelmäßigkeit des Betriebsablaufes gefährden oder öffentliches Aufsehen erregen.
d) Wenn von anderen Verkehrsteilnehmern um Anforderung von Einsatzfahrzeugen gebeten wird.
e) Nach dem Ertönen der akustischen Alarmanlage.


All das liegt bei einer aufgerissenen Tür aber nicht vor.
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hema

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Re: 7.12.2013: Fahrgast reißt Tür auf
« Antwort #6 am: 07. Dezember 2013, 20:52:05 »
@martin8721: Wieso BI und 2. Speicherebene? Wenn sich niemand verletzt hat, ist es ja kein Verkehrsunfall.

Weil dies lt. Betriebsvorschrift vorgesehen ist.
Welcher?
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Klingelfee

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Re: 7.12.2013: Fahrgast reißt Tür auf
« Antwort #7 am: 07. Dezember 2013, 21:49:47 »
Bitte um Angabe der entsprechenden Quelle, ich kann hierzu in den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen nichts finden. Die Funkstreife (Darec-Tausch!) hätte viel zu tun, wenn jeder Fahrer nach jeder Notbremsung auf die zweite Speicherebene umschaltet, weil ja etwas passieren hätten können...

Im aktuellen Lehrbehelf steht unter "Verständigung der Betriebsinspektion", dass sie in diesen Fällen zu verständigen sei:

a) Wenn fremde Hilfe zur Befreiung bzw. sofortige, ärztliche Hilfe für verunfallte oder erkrankte Fahrgäste, Bedienstete oder sonstige Verkehrsteilnehmer benötigt wird.
b) Wenn zur Behebung von Unfällen, Störungen, technischen Mängeln an Fahrbetriebsmitteln usw. Einsatzfahrzeuge benötigt werden.
c) Ereignisse, welche die Betriebssicherheit oder die Regelmäßigkeit des Betriebsablaufes gefährden oder öffentliches Aufsehen erregen.
d) Wenn von anderen Verkehrsteilnehmern um Anforderung von Einsatzfahrzeugen gebeten wird.
e) Nach dem Ertönen der akustischen Alarmanlage.


All das liegt bei einer aufgerissenen Tür aber nicht vor.

Und eine Notbremsung, weil jemand die Türe aufgerissen hat, kann unter Punkt C fallen. Und es gibt sehr wohl Fahrbedienstete, die nachdem sie eine Notbremsung wegen Dritten bis zum Stillstand gemacht haben, sehr wohl anfunken und auf die 2. Speicherebene schalten. Andere gehen nicht einmal nachschauen. Fakt ist jedoch, wenn ich mich absichern will, dass ich beim Vorfall alles richtig gemacht habe, dann schalte ich um. Egal, was die Vorschrift sagt.
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Re: 7.12.2013: Fahrgast reißt Tür auf
« Antwort #8 am: 08. Dezember 2013, 03:01:25 »
Auf jedes Auftreten des Notsignals ist mit einer Notbremsung zu reagieren. Heute ist das durchaus sinnvoll, weil ein Notsignal entweder das gewaltsame Öffnen einer Türe oder eine schlimme Störung einer Wageneinrichtung bedeutet. Früher gab es ein Notsignal aus diversesten Gründen und Notbremsungen wurden eigentlich nur durchgeführt, wenn sich eine tatsächliche Gefahrensituaton abzeichnete. Zum Glück! Denn sonst wäre es täglich zu tausend Notbremsungen gekiommen und da eigentlich für jede eine Meldung zu legen gewesen wäre, wären die Kanzleien im Papier erstickt.


Das Entnehmen der Farbscheibe war nur nach Unfällen vorgesehen, genauso wie heute das Umschalten auf die 2. Speicherebene*.




*) Eigentlich ein Unding in der heutigen Zeit, auch andere Betriebe zeichnen den Fahrtverlauf auf und da dauert es einige tausend Kilometer, ehe die alten Daten überschrieben werden und nicht kaum zwei! Ist ein ähnliches Problem wie mit den klitzekleinen Speicherkarten der Fahrgastinformation in den Fahrzeugen.
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Linie 41

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Re: 7.12.2013: Fahrgast reißt Tür auf
« Antwort #9 am: 08. Dezember 2013, 06:03:28 »
@hema: Kochen geht eben nicht sofort!
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

Klingelfee

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Re: 7.12.2013: Fahrgast reißt Tür auf
« Antwort #10 am: 08. Dezember 2013, 07:00:53 »
Auf jedes Auftreten des Notsignals ist mit einer Notbremsung zu reagieren. Heute ist das durchaus sinnvoll, weil ein Notsignal entweder das gewaltsame Öffnen einer Türe oder eine schlimme Störung einer Wageneinrichtung bedeutet. Früher gab es ein Notsignal aus diversesten Gründen und Notbremsungen wurden eigentlich nur durchgeführt, wenn sich eine tatsächliche Gefahrensituaton abzeichnete. Zum Glück! Denn sonst wäre es täglich zu tausend Notbremsungen gekiommen und da eigentlich für jede eine Meldung zu legen gewesen wäre, wären die Kanzleien im Papier erstickt.


Das Entnehmen der Farbscheibe war nur nach Unfällen vorgesehen, genauso wie heute das Umschalten auf die 2. Speicherebene*.




*) Eigentlich ein Unding in der heutigen Zeit, auch andere Betriebe zeichnen den Fahrtverlauf auf und da dauert es einige tausend Kilometer, ehe die alten Daten überschrieben werden und nicht kaum zwei! Ist ein ähnliches Problem wie mit den klitzekleinen Speicherkarten der Fahrgastinformation in den Fahrzeugen.

Dann frage jedoch mich jedoch, wieso man sogar bei den digitalen Tachographen nach einem Unfall spätestens 24 Stunden nach dem Vorfall die Tachowerte auslesen muss, da sie sonst überschrieben werden. Das überschreiben der Daten ist weniger ein Wegeproblem, sondern ein Zeitproblem.

Und dann hast du ganz richtig geschrieben. Die Firmen machen Aufzeichnungen über den Fahrtverlauf. Nicht aber über die Aktionen, die ein Fahrer während der Fahrt macht. Ich bin mir nämlich gar nicht sicher, ob dies lt. Datenschutz überhaupt erlaubt ist.
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haidi

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Re: 7.12.2013: Fahrgast reißt Tür auf
« Antwort #11 am: 08. Dezember 2013, 11:26:57 »
Auf jedes Auftreten des Notsignals ist mit einer Notbremsung zu reagieren. Heute ist das durchaus sinnvoll, weil ein Notsignal entweder das gewaltsame Öffnen einer Türe oder eine schlimme Störung einer Wageneinrichtung bedeutet. Früher gab es ein Notsignal aus diversesten Gründen und Notbremsungen wurden eigentlich nur durchgeführt, wenn sich eine tatsächliche Gefahrensituaton abzeichnete.

Zu Zeiten des Schaffnerbetriebes gab es während der Fahrt doch 2 Anhaltesignale:
2-maliges LÄuten mit der Schaffnerglocke -> normales Stehen bleiben
mehrmaliges Läuten mit der Schaffnerglock war das Notsignal.
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Re: 7.12.2013: Fahrgast reißt Tür auf
« Antwort #12 am: 08. Dezember 2013, 11:36:54 »
Die automatisch wirkende elektrische Wageneinrichtung kennt allerdings nur das Notsignal.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: 7.12.2013: Fahrgast reißt Tür auf
« Antwort #13 am: 08. Dezember 2013, 11:50:06 »
Auf jedes Auftreten des Notsignals ist mit einer Notbremsung zu reagieren. Heute ist das durchaus sinnvoll, weil ein Notsignal entweder das gewaltsame Öffnen einer Türe oder eine schlimme Störung einer Wageneinrichtung bedeutet. Früher gab es ein Notsignal aus diversesten Gründen und Notbremsungen wurden eigentlich nur durchgeführt, wenn sich eine tatsächliche Gefahrensituaton abzeichnete.

Zu Zeiten des Schaffnerbetriebes gab es während der Fahrt doch 2 Anhaltesignale:
2-maliges LÄuten mit der Schaffnerglocke -> normales Stehen bleiben
mehrmaliges Läuten mit der Schaffnerglock war das Notsignal.
2-malig= Aufhebung der Abfertigung - wenn noch eine(r) ein oder aussteigt
3x - Nothalt
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, "Stangln" die fast nicht zu erkennen sind im Bild der Stadt

hema

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Re: 7.12.2013: Fahrgast reißt Tür auf
« Antwort #14 am: 08. Dezember 2013, 12:08:53 »

Dann frage jedoch mich jedoch, wieso man sogar bei den digitalen Tachographen nach einem Unfall spätestens 24 Stunden nach dem Vorfall die Tachowerte auslesen muss, da sie sonst überschrieben werden. Das überschreiben der Daten ist weniger ein Wegeproblem, sondern ein Zeitproblem.
Überschrieben werden (alte) Daten, sobald der Speicher voll ist und der reicht in Wien eben nur knapp zwei Kilometer. Drum muss ja auch auf die zweite Ebene umgeschaltet werden, da kann man wieder knapp zwei Kilometer aufzeichnen. Kommt es vor dem Tauschen zu einem zweiten Unfall, kann man sich aussuchen, ob ein Zug bis zum Tausch am Vorfallsort stehen bleibt oder ob eine Ebene überschrieben wird. Drum passt ja auch ein Funkwagen möflichst bald einen Zug an einer Haltestelle ab, sobald dieser auf Ebene 2 fährt und erneuert die Speicherkarte.


Zitat
Und dann hast du ganz richtig geschrieben. Die Firmen machen Aufzeichnungen über den Fahrtverlauf. Nicht aber über die Aktionen, die ein Fahrer während der Fahrt macht. Ich bin mir nämlich gar nicht sicher, ob dies lt. Datenschutz überhaupt erlaubt ist.
Aufgezeichnet werden fahrtspezifische Werte, wie Zeit, Weg, Geschwindigkeit, Blinker, Schienenbremse usw. Keine arbeitsrechtlichen Details wie bein Kfz-Schwerverkehr.
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