Autor Thema: [PM] "ÖSTERREICH" gewinnt Kartell-Verfahren gegen "Wiener Linien"  (Gelesen 18266 mal)

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13er

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Re: [PM] "ÖSTERREICH" gewinnt Kartell-Verfahren gegen "Wiener Linien"
« Antwort #15 am: 04. Februar 2014, 22:02:08 »
Da gelten gänzlich andere Gesetze und deswegen wurden sie ja auch nach dem Kartellgesetz verurteilt.
Gesetze sind unteilbar und gelten an sich für jeden gleichermaßen!
Nein, jedes Gesetz hat ein Anwendungsgebiet, das es meist zu Beginn des Gesetzestexts definiert. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen, daher kann man Beispiele aus z.B. dem Strafrecht nicht einfach auf Unternehmen umlegen.
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haidi

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Re: [PM] "ÖSTERREICH" gewinnt Kartell-Verfahren gegen "Wiener Linien"
« Antwort #16 am: 04. Februar 2014, 23:18:39 »
Da gelten gänzlich andere Gesetze und deswegen wurden sie ja auch nach dem Kartellgesetz verurteilt.

Gesetze sind unteilbar und gelten an sich für jeden gleichermaßen! Theoretisch zumindest.  :-[
Nein, in den Gesetzen selbst kann schon festgelegt werden für wen sie gelten.
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hema

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Re: [PM] "ÖSTERREICH" gewinnt Kartell-Verfahren gegen "Wiener Linien"
« Antwort #17 am: 05. Februar 2014, 01:06:27 »
Aha, der Rewe-Konzern z.B. kann festlegen, welche Gratiszeitung in seinen Geschäften verteilt werden darf und welche nicht, die WiLi aber nicht? Komischerweise dürfen die WiLi aber bestimmen, wer Werbematerialien verteilen darf und wer nicht. Sie können auch bestimmten Leuten das Musizieren oder Verkaufen von Waren in ihren Anlagen erlauben, obwohl sie es in ihrer Hausordnung allgemein verbieten.


Rechtlich sind die WiLi außerdem kein öffentliches Unternehmen (wie etwa das Wasserwerk), sondern eine GesmbH&CoKG, wenn auch im Rahmen des Konzerns namens Wr.Stadtwerke-Holding zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt. Sie sind auch am Verkehrssektor keineswegs ein Monopolist, sondern lediglich, was Straßenbahn und U-Bahn betrifft, (derzeit) der einzige Anbieter am Wiener Markt.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

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Re: [PM] "ÖSTERREICH" gewinnt Kartell-Verfahren gegen "Wiener Linien"
« Antwort #18 am: 05. Februar 2014, 06:38:42 »
Rechtlich sind die WiLi außerdem kein öffentliches Unternehmen (wie etwa das Wasserwerk), sondern eine GesmbH&CoKG, wenn auch im Rahmen des Konzerns namens Wr.Stadtwerke-Holding zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt. Sie sind auch am Verkehrssektor keineswegs ein Monopolist, sondern lediglich, was Straßenbahn und U-Bahn betrifft, (derzeit) der einzige Anbieter am Wiener Markt.
Na dann beantrage die Kozession für eine Ubahnlinie in Wien - viel Glück
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95B

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Re: [PM] "ÖSTERREICH" gewinnt Kartell-Verfahren gegen "Wiener Linien"
« Antwort #19 am: 05. Februar 2014, 07:48:46 »
Na dann beantrage die Kozession für eine Ubahnlinie in Wien - viel Glück

Wer würde das tun? Ist doch wirtschaftlicher Selbstmord! ;D
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
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13er

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Re: [PM] "ÖSTERREICH" gewinnt Kartell-Verfahren gegen "Wiener Linien"
« Antwort #20 am: 05. Februar 2014, 08:11:28 »
Aha, der Rewe-Konzern z.B. kann festlegen, welche Gratiszeitung in seinen Geschäften verteilt werden darf und welche nicht, die WiLi aber nicht?
Rewe ist ja auch kein Monopolist :P

Wären sämtliche Lebensmittelgeschäfte in Wien von Rewe und sie würden nur die Österreich verkaufen, hätte die Heute genauso hervorragende Chancen, das rechtlich zu bekämpfen. Genau dafür gibt es das Kartellrecht. Unternehmen dürfen eben nicht alles, was du und ich dürfen.
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moszkva tér

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Re: [PM] "ÖSTERREICH" gewinnt Kartell-Verfahren gegen "Wiener Linien"
« Antwort #21 am: 05. Februar 2014, 08:17:11 »
. . . . dass hier ein durch nichts (Sachliches) begründbares Monopol aufgebrochen wird!
Wieso? Darf ich als Firma (oder Privatmensch) nicht festlegen, wer was in meinen Häusern darf und wer nicht? Fällt doch irgendwie unter Hausrecht oder Hausordnung!  ???


Wenn du Freund A erlaubst sein Klump auf deinem Grund zu lagern, kann Freund B daraus wohl keinen Rechtsanspruch auf Gleiches begründen!

Es ist ein Unterschied, ob es sich um eine private oder öffentliche Einrichtung handelt.

Beispiel:
Ich darf jedem Menschen, der mir nicht passt, den Zutritt in meine Wohnung (egal ob als Eigentümer oder Mieter) verweigern.

Habe ich aber ein Restaurant, darf ich das nicht, denn ein Restaurant ist eine öffentliche Einrichtung. Ich darf zwar bei Verstößen gegen die Hausordnung Hausverbote aussprechen (z.B. wenn jemand in meinem Lokal randaliert, darf ich ihn rausschmeißen und ihm anschließend den Eintritt verwehren), aber ich darf nicht prophelaktisch bereits Leute vom Betreten meines Lokales ausschließen. Diesbezüglich gibt es ja immer wieder Anzeigen wegen Diskriminierung, weil bestimmte Lokale z.B. Schwarze von Haus aus nicht reinlassen, obwohl objektiv kein Grund dagegen bestünde.
Was Anderes ist es natürlich, wenn schon jemand beim Einlass so wirkt, als würde er Ärger machen, z.B. schon betrunken ist und bereits vor dem Lokal randaliert hat. Dann darf ich den Einlass schon verweigern.

Die Wiener Linien sind so eine öffentliche Einrichtung und müssen also allen Menschen die Benutzung zu gleichen Bedingungen ermöglichen (also nicht jemandem sagen, du darfst nicht mitfahren, weil ich mag deine Nase nicht) und somit mMn auch allen Firmen, die auf ihrem Betriebsgelände werben oder Zeitungen verteilen wollen, dies zu gleichen Bedingungen ermöglichen. Die Bedingungen kann man natürlich festlegen, beim Personenverkehr ist das der Fahrschein, beim Zeitungsverteilen halt eine Reinigungsgebühr oder Standaufstellgebühr, aber auch diese darf nicht für Firma X höher sein als für Firma Y.

coolharry

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Re: [PM] "ÖSTERREICH" gewinnt Kartell-Verfahren gegen "Wiener Linien"
« Antwort #22 am: 05. Februar 2014, 08:17:16 »
Na dann beantrage die Kozession für eine Ubahnlinie in Wien - viel Glück

Wer würde das tun? Ist doch wirtschaftlicher Selbstmord! ;D

Er übernimmt ja nur die das fahren aber nicht die Infrastruktur. Und das Trassengeld hat sicher noch 8) keiner festgelegt.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

haidi

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Re: [PM] "ÖSTERREICH" gewinnt Kartell-Verfahren gegen "Wiener Linien"
« Antwort #23 am: 05. Februar 2014, 08:56:37 »
Beispiel:
Ich darf jedem Menschen, der mir nicht passt, den Zutritt in meine Wohnung (egal ob als Eigentümer oder Mieter) verweigern.

Habe ich aber ein Restaurant, darf ich das nicht, denn ein Restaurant ist eine öffentliche Einrichtung. Ich darf zwar bei Verstößen gegen die Hausordnung Hausverbote aussprechen (z.B. wenn jemand in meinem Lokal randaliert, darf ich ihn rausschmeißen und ihm anschließend den Eintritt verwehren), aber ich darf nicht prophelaktisch bereits Leute vom Betreten meines Lokales ausschließen. Diesbezüglich gibt es ja immer wieder Anzeigen wegen Diskriminierung, weil bestimmte Lokale z.B. Schwarze von Haus aus nicht reinlassen, obwohl objektiv kein Grund dagegen bestünde.
Was Anderes ist es natürlich, wenn schon jemand beim Einlass so wirkt, als würde er Ärger machen, z.B. schon betrunken ist und bereits vor dem Lokal randaliert hat. Dann darf ich den Einlass schon verweigern.

Schlechtes Beispiel, weil es so nicht stimmt. Als Restaurantbesitzer habe ich (im Gegensatz zu öffentlichen Verkehrsmittel) keinen Kontrahierungszwang, d.h. ich kann jedem ohne Grund den Einlass verweigern. Ich kann auch schwarzhäutigen den Einlass verweigern, nur wenn ich z.B. sage: "Neger kommen bei mir nicht rein", dann diskriminiere ich diese(n) und kann nach den Einführungsgesetzen zum Verwaltungsgesetz (gleicher Paragraph wie das Schwarzfahren) verurteilt werden und kann auch zu einer Strafzahlung an den Diskriminierten verurteilt werden.
So viel ich weiß, gilt Gleiches an sich auch für den Lebensmittelhandel, nur muss die nötige Grundversorgung für den Betroffenen sicher gestellt sein, d.h. wenn das der einzige Greißler im Ort ist, dann muss er ihm verkaufen, kann dies dann aber auf notwendige Lebensmittel einschränken und ihm z.B. den Verkauf von Getränken verweigern (Wasser aus der Leitung reicht aus für die Grundbedürfnisse).
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Ferry

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Re: [PM] "ÖSTERREICH" gewinnt Kartell-Verfahren gegen "Wiener Linien"
« Antwort #24 am: 05. Februar 2014, 09:10:09 »
Wenn dein Grund der einzige weit und breit ist, kann er das sehr wohl.
Nein, kann er auch dann nicht (bzw. kannst du gegen ihn mit einer Klage wegen Besitzstörung vorgehen). Ob jemand und was jemand auf deinem Grund und Boden lagern darf, bestimmst alleine du.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

moszkva tér

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Re: [PM] "ÖSTERREICH" gewinnt Kartell-Verfahren gegen "Wiener Linien"
« Antwort #25 am: 05. Februar 2014, 10:10:37 »
Wenn dein Grund der einzige weit und breit ist, kann er das sehr wohl.
Nein, kann er auch dann nicht (bzw. kannst du gegen ihn mit einer Klage wegen Besitzstörung vorgehen). Ob jemand und was jemand auf deinem Grund und Boden lagern darf, bestimmst alleine du.
Nur wenn dein Grund ein ausgewiesener "Lagerplatz" ist (z.B. die Self Storages), darfst du niemanden prinzipiell abweisen. Vorausgesetzt, du hast noch Platz frei.

haidi

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Re: [PM] "ÖSTERREICH" gewinnt Kartell-Verfahren gegen "Wiener Linien"
« Antwort #26 am: 05. Februar 2014, 10:27:58 »
Wenn dein Grund der einzige weit und breit ist, kann er das sehr wohl.
Nein, kann er auch dann nicht (bzw. kannst du gegen ihn mit einer Klage wegen Besitzstörung vorgehen). Ob jemand und was jemand auf deinem Grund und Boden lagern darf, bestimmst alleine du.
Nur wenn dein Grund ein ausgewiesener "Lagerplatz" ist (z.B. die Self Storages), darfst du niemanden prinzipiell abweisen. Vorausgesetzt, du hast noch Platz frei.
Die haben aber auch keinen Kontrahierungszwang, die können sich die Kunden durchaus aussuchen, er darf nur nicht sagen: Keine Neger, keine Buddhisten und keine Ungarn.
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Ferry

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Re: [PM] "ÖSTERREICH" gewinnt Kartell-Verfahren gegen "Wiener Linien"
« Antwort #27 am: 05. Februar 2014, 12:22:32 »
Nur wenn dein Grund ein ausgewiesener "Lagerplatz" ist (z.B. die Self Storages), darfst du niemanden prinzipiell abweisen. Vorausgesetzt, du hast noch Platz frei.
Das ist klar. Ich bezog mich natürlich nur auf Privatgrund, der keiner gewerblichen Nutzung unterliegt.
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Re: [PM] "ÖSTERREICH" gewinnt Kartell-Verfahren gegen "Wiener Linien"
« Antwort #28 am: 05. Februar 2014, 15:57:50 »
Die Entscheidung des OLG Wien als Kartellgericht 1. Instanz wird lt. Medienberichten von den WL angefochten. Daher nix ist fix. Aber: Kann ich als marktbeherrschendes Unternehmen sagen, ich nehme nur diese Zeitung oder andere auch. Z.B. Eine einzige Fluglinie fliegt von Wien nach Salzburg und verteilt im Flieger nur kostenlose Exemplare der Zeitung X od. Y., die anderen aber nicht. Darum geht der Streit.

schaffnerlos

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Re: [PM] "ÖSTERREICH" gewinnt Kartell-Verfahren gegen "Wiener Linien"
« Antwort #29 am: 05. Februar 2014, 16:03:16 »
Marktbeherrschend heißt für mich, dass Konsumenten keine andere Wahl oder Konkurrenten keine Chance haben. Marktbeherrschend sind die Wiener Linien in Sachen ÖV und nicht am Zeitungssektor. Und ÖSTERREICH hat sehr wohl Alternativen, seine Gratisblätter an den Leser zu bringen, Wien besteht ja nicht nur aus U-Bahn-Stationen. Daher glaube ich, dass der Einspruch sehr wohl Chancen hat durchzugehen.