. . . . dass hier ein durch nichts (Sachliches) begründbares Monopol aufgebrochen wird!
Wieso? Darf ich als Firma (oder Privatmensch) nicht festlegen, wer was in meinen Häusern darf und wer nicht? Fällt doch irgendwie unter Hausrecht oder Hausordnung! 
Wenn du Freund A erlaubst sein Klump auf deinem Grund zu lagern, kann Freund B daraus wohl keinen Rechtsanspruch auf Gleiches begründen!
Es ist ein Unterschied, ob es sich um eine private oder öffentliche Einrichtung handelt.
Beispiel:
Ich darf jedem Menschen, der mir nicht passt, den Zutritt in meine Wohnung (egal ob als Eigentümer oder Mieter) verweigern.
Habe ich aber ein Restaurant, darf ich das nicht, denn ein Restaurant ist eine öffentliche Einrichtung. Ich darf zwar bei Verstößen gegen die Hausordnung Hausverbote aussprechen (z.B. wenn jemand in meinem Lokal randaliert, darf ich ihn rausschmeißen und ihm anschließend den Eintritt verwehren), aber ich darf nicht prophelaktisch bereits Leute vom Betreten meines Lokales ausschließen. Diesbezüglich gibt es ja immer wieder Anzeigen wegen Diskriminierung, weil bestimmte Lokale z.B. Schwarze von Haus aus nicht reinlassen, obwohl objektiv kein Grund dagegen bestünde.
Was Anderes ist es natürlich, wenn schon jemand beim Einlass so wirkt, als würde er Ärger machen, z.B. schon betrunken ist und bereits vor dem Lokal randaliert hat. Dann darf ich den Einlass schon verweigern.
Die Wiener Linien sind so eine öffentliche Einrichtung und müssen also allen Menschen die Benutzung zu gleichen Bedingungen ermöglichen (also nicht jemandem sagen, du darfst nicht mitfahren, weil ich mag deine Nase nicht) und somit mMn auch allen Firmen, die auf ihrem Betriebsgelände werben oder Zeitungen verteilen wollen, dies zu gleichen Bedingungen ermöglichen. Die Bedingungen kann man natürlich festlegen, beim Personenverkehr ist das der Fahrschein, beim Zeitungsverteilen halt eine Reinigungsgebühr oder Standaufstellgebühr, aber auch diese darf nicht für Firma X höher sein als für Firma Y.