Autor Thema: Schwarzfahren  (Gelesen 18981 mal)

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Wagenbeweger

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Schwarzfahren
« am: 15. März 2014, 11:14:51 »
,,Ein Video, das während einer Fahrscheinkontrolle in der U-Bahn-Station Landstraße aufgenommen worden ist, sorgt seit Donnerstag für Wirbel. Es zeigt Mitarbeiter der Wiener Linien, die eine ertappte Schwarzfahrerin an der "Flucht" hindern wollen. Was bei vielen für Empörung sorgt, ist den Kontrolleuren jedoch eigentlich erlaubt"


http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/art23652,993344

Operator

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #1 am: 15. März 2014, 11:18:17 »
,,Ein Video, das während einer Fahrscheinkontrolle in der U-Bahn-Station Landstraße aufgenommen worden ist, sorgt seit Donnerstag für Wirbel. Es zeigt Mitarbeiter der Wiener Linien, die eine ertappte Schwarzfahrerin an der "Flucht" hindern wollen. Was bei vielen für Empörung sorgt, ist den Kontrolleuren jedoch eigentlich erlaubt"


http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/art23652,993344
Was sind den das für Methoden? Was kommt als nächstes? Stehn,s dann mit dem Gewehr dort? Fürchterlich. Da darf man sich über die Agression mancher "Fahrgäste" nicht wundern!

Linie 41

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #2 am: 15. März 2014, 11:24:56 »
Was bei vielen für Empörung sorgt, ist den Kontrolleuren jedoch eigentlich erlaubt"

Schwachsinn, das ist den Kontrolleuren natürlich nicht erlaubt.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

13er

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #3 am: 15. März 2014, 11:25:07 »
Was bei vielen für Empörung sorgt, ist den Kontrolleuren jedoch eigentlich erlaubt
Naja, so sicher ist das ganze nicht. Das damalige OGH-Urteil wurde natürlich (vor allem von den Verkehrsbetrieben) in die Richtung interpretiert, es gab aber auch fundierte Gegenstimmen: http://derstandard.at/3155727

Schwarzfahren ist nur eine Verwaltungsübertretung und die wiegt eben weit weniger schlimm als der Freiheitsentzug.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Linie 41

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #4 am: 15. März 2014, 11:27:09 »
@13er: In dem Artikel auf derstandard.at ging es um Polizisten – Schwarzkappler sind aber keine Polizisten und dürfen das erst recht nicht.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

13er

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #5 am: 15. März 2014, 11:29:04 »
@13er: In dem Artikel auf derstandard.at ging es um Polizisten – Schwarzkappler sind aber keine Polizisten und dürfen das erst recht nicht.
Ja, eben. Wenns nicht mal der Polizei erlaubt ist, dann erst recht nicht irgendeinem Privatmenschen (mehr sind Schwarzkappler für das Gesetz nicht).
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Linie 41

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #6 am: 15. März 2014, 11:34:46 »
Und die Festnahmeberechtigungen von Eisenbahnaufsichtsorganen sind im EisBG §30 Abs. 3 genau geregelt.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

13er

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #7 am: 15. März 2014, 11:36:01 »
Ein Fahrscheinprüfer ist kein EAO ;) Das sind z.B. Revisoren.
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Linie 41

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #8 am: 15. März 2014, 11:37:23 »
Ein Fahrscheinprüfer ist kein EAO ;) Das sind z.B. Revisoren.
Ja, aber es kann durchaus sein, daß bei der Truppe ein EAO dabei ist.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

haidi

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #9 am: 15. März 2014, 12:37:53 »
Ein Fahrscheinprüfer ist kein EAO ;) Das sind z.B. Revisoren.
Ja, aber es kann durchaus sein, daß bei der Truppe ein EAO dabei ist.
Ist aber auch egal, weil die Fahrpreishinterziehung nicht unter das Festnahmerecht von Eisenbahnaufsichtsorganen fällt (aus dem Kopf: keine Störung oder Behinderung des Eisenbahnverkehrs).
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hema

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #10 am: 15. März 2014, 15:02:57 »
Das Festnahmerecht der Eisenbahnaufsichtsorgane beschränkt sich auf Fälle, wo jemand gegen die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes verstößt und gegenwärtig keine Organe der öffentlichen Sicherheit unmittelbar beigezogen werden können. Und zeitlich auch nur bis zum nächstmöglichen Punkt, wo ein Einschreiten der Polizei möglich ist. Alles andere fällt unter das "private Festhalterecht", das jedermann im Anlassfall zusteht und wofür man sich gegebenenfalls auch verantworten muss.



Die WiLi sollten sich endlich einmal besinnen und statt dieser "Wegelagerei" in den U-Bahn-Stationen (Schwerpunktkontrollen) in den U-Bahn-Zügen kontrollieren. Das stößt auf hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, während die Abpasserei und Aufhalterei bei den Ausgängen fast ausschließlich als lästig und zumindest zeitraubend empfunden wird! Außerdem sind da schon viele (eigentlich) unschuldig zum Handkuss gekommen, was sie plus ihre Freunde und Verwandten sicher nicht zu zufriedenen Fahrgästen der WiLi gemacht hat.
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haidi

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #11 am: 15. März 2014, 15:57:50 »
1. Bei Kontrollen an den Zugängen kann niemand nachweisen, dass ich mit der Ubahn gefahren bin.
2. Der Polizist hat kein Recht, meine Personalien zu kontrollieren.
3. Die Wiener Linien werden sich hüten, in diesem Fall die 100 EUR einzuklagen, weil sie wissen, dass sie mit guter Wahrscheinlichkeit einfahren
4. Ein Richter hat inzwischen die Höhe des Betrages in Zweifel gezogen und die Wiener Linien abblitzen lassen.
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hema

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #12 am: 15. März 2014, 16:47:33 »
1. Bei Kontrollen an den Zugängen kann niemand nachweisen, dass ich mit der Ubahn gefahren bin.

Du hast nur gegen die Hausordnung verstoßen und das ist sicher nicht strafbar, da kannst du maximal des Hauses verwiesen werden oder ein Betretungsverbot bekommen!  ;)
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ULF

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #13 am: 15. März 2014, 17:01:24 »
2. Der Polizist hat kein Recht, meine Personalien zu kontrollieren.
Der Polizist hat jedes Recht deine Identität festzustellen.

E2

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #14 am: 15. März 2014, 17:07:02 »
2. Der Polizist hat kein Recht, meine Personalien zu kontrollieren.
Der Polizist hat jedes Recht deine Identität festzustellen.

Echt?



§ 35. VStG: Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen außer den gesetzlich besonders geregelten Fällen Personen, die auf frischer Tat betreten werden, zum Zweck ihrer Vorführung vor die Behörde festnehmen, wenn

           
1.
 der Betretene dem anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist oder
 
2.
 begründeter Verdacht besteht, daß er sich der Strafverfolgung zu entziehen suchen werde, oder
 
3.
 der Betretene trotz Abmahnung in der Fortsetzung der strafbaren Handlung verharrt oder sie zu wiederholen sucht.
 

Das Betreten auf frischer Tat fehlt!!!

Die sogenannten "Anschriftenfeststellungen" sprich Schwarzkapller steigt mit Schwarzfahrer ohne Ausweis aus der Bim, Polizei wird gerufen und die macht Meldeauskunft, nunja, grau ist die Maus.