2. Der Polizist hat kein Recht, meine Personalien zu kontrollieren.
Der Polizist hat jedes Recht deine Identität festzustellen.
Echt?
§ 35. VStG: Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen außer den gesetzlich besonders geregelten Fällen Personen,
die auf frischer Tat betreten werden, zum Zweck ihrer Vorführung vor die Behörde festnehmen, wenn
1.
der Betretene dem anhaltenden Organ unbekannt ist, sich nicht ausweist und seine Identität auch sonst nicht sofort feststellbar ist oder
2.
begründeter Verdacht besteht, daß er sich der Strafverfolgung zu entziehen suchen werde, oder
3.
der Betretene trotz Abmahnung in der Fortsetzung der strafbaren Handlung verharrt oder sie zu wiederholen sucht.
Das Betreten auf frischer Tat fehlt!!!
Die sogenannten "Anschriftenfeststellungen" sprich Schwarzkapller steigt mit Schwarzfahrer ohne Ausweis aus der Bim, Polizei wird gerufen und die macht Meldeauskunft, nunja, grau ist die Maus.