Die Spekulationen können wir uns auch sparen, diese Haltestellenhäuschen gehören nicht der Gewista.
Doch, sie gehören der Gewista, siehe auch Antwort von Klingelfee.
Das so eine Meldung von dir kommt, war direkt zu erwarten. Lass dir doch bitte etwas neues einfallen.
Na, sei doch nicht so humorlos. Gut, ich lasse mir etwas Neues einfallen:
Das Zentralorgan des volkseigenen Verkehrskombinats verlautbart nach Weisung durch das Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Wiens, dass der gegenständliche Vorfall nicht durch eine glosende Zigarette ausgelöst wurde, sondern durch nicht näher zu bestimmende Umstände. Da im aktuellen Fünf-Jahres-Plan jedoch die Fertigung von Fahrgastunterständen nicht vorgesehen sei, könne keine Auskunft gegeben werden, ob und wann Ersatz geleistet werden kann. Die Fahrgäste werden ersucht, sich bei ungünstigen Witterungsverhältnissen entsprechend zu kleiden bzw. Regenschirme mitzuführen. Besser?

Die Zigarettenmeldung ist abgedroschen, fad
... gehört aber immer noch zum Standardrepertoire des echten Verkehrsunternehmens.

Und jetzt zur Haftung. Ich will jetzt absolut nicht sagen, dass die WL in einem Schadensfall nicht verantwortlich sind. Die Hauptverantwortung für den Zustand und die Instandhaltung des Fahrgastunterstandes hat mMn die Firma, die dort die Plakate affichiert. Die müssten mMn als erster etwas wirksames Unternehmen, wenn der Fahrgastunterstand nicht mehr der Sicherheit entspricht.
Wer weiß, ob man den besorgniserregenden Zustand des Wartehäuschens überhaupt erkennen hätte können? Eventuell waren die Träger von außen nur leicht angerostet, aber von innen zerfressen? Solche seltenen Zwischenfälle wird man bei derart widrigen Bedingungen niemals zur Gänze verhindern können.
Was die WL jetzt aber auf jeden Fall machen müssten, wäre, der Gewista auf den Zahn zu fühlen, dass sie all ihre Wartehäuschen einer genauen Kontrolle unterzieht. Oder man führt eigene Kontrollen durch und leitet die Ergebnisse an die Gewista weiter bzw. entfernt beschädigte Wartehäuschen selbst (Gefahr im Verzug).