Haltestellenverlegung mit vorschriftswidrigem Sicherheitshalt* 
*) Die vorschriftenkonforme Ausführung bestünde nur aus dem Erinnerungssignal "außergewöhnliche örtliche Bestimmung"! 
Bitte um Erklärung, wieso vorschriftswidrig? Meiner Meinung, wäre nur ein Erinnerungssignal "außergewöhnliche örtliche Bestimmung" vorschriftswidrig.
Beides ist schwammig, wobei hingegen nur das "weiße Taferl" mir richtiger erscheint.
Begründung: mit dem weißem Taferl kann ich alles per DA erklären und wäre fertig. Allerdings ist es mMn da der Sicherheit nicht unbedenkt dienlich, da Dienstaufträge verschwinden können und somit der Fahrer genau das Falsche bzw gar nichts macht.
Da ist es von der Sicherheit her, besser wie es jetzt immer gemacht wird. Da selbste wenn der Fahrer nicht weiß was das weiße Taferl bedeutet, denn Sinn eines Sicherheitshaltes sollte ihm bewusst sein, ergo bleibt er im "schlimmsten Fall" einmal zu oft stehen.
Ist ja an der Kreuzung Erdbergstraße/Schlachthausgasse auch ein teillegale Ausführung von Fahrverbot für alle Züge+weiße Tafel.