Da wird Häupl aber Pech haben, solange die Identitären nicht mit Nazisymbolen, -literatur, -rhetorik und -zitaten um sich werfen, sondern "nur" allgemein fremdenfeindlich und rassistisch sind, gibt es rechtlich keinerlei Handhabe. Nicht einmal dann, wenn amtsbekannte Neonazis sich dort herumtreiben. Was anderes wäre, wenn sie konkret Straftaten planen, dann kommen StGB §278 und §278a in Betracht – eine Ermittlung nach diesen §§ ist, wie hinlänglich bekannt, aber sehr vom Wohlwollen der Ermittlungsbehörden abhängig.