.... Das war nicht so ein Kreisverkehr wie heute, wo der im Kreisverkehr Fahrende Vorrang hat. Es war schrecklich!
So stimmt das nur, wenn der Einfahrende eine Nachrang- oder Stop-Tafel hat. Sonst gilt auch hier die "Rechts-vor-Links" Regel.
Beispiel: Kreuzung Adolf-Loos-Gasse - Oswald-Redlich-Straße in 1210 Wien.
Der im Kreis befindliche sollte warten, weil - wegen dem Linienbus 29A - der Verkehr von der Adolf-Loos-Gasse her vorfahrtberechtigt ist und keine einschränkende Tafel hat.
Aber in der Praxis gibt es natürlich täglich jede Menge, die den Vorrang des anderen mißachten. Nicht nur hier.