Allerdings frage ich mich, warum man den Autobus nach links mit dem Straßenbahnsignal abbiegen lässt, dem Autobus nach rechts aber ein eigenes Bussignal spendiert.
Die ganze Anlage ist aus rechtlicher Sicht reiner Murks (wie so vieles!). Spannend wird, wer nach dem ersten Unfall dort das meiste Schmalz kriegt. Der Planer und Errichter der Anlage? Die WiLi als Betreiber? Die genehmigenden MA-Beamten?

Vermutlich wird man natürlich versuchen, alles aufs Fahrpersonal abzuwälzen. Hier wäre im Fall des Falles jeder Fahrer/Lenker gut beraten, sich genau zu informieren und sich unbedingt einen
eigenen Anwalt zu nehmen und sich nicht vom Betrieb vertreten zu lassen!
Aus Sicht des Straßenbahnfahrers ist das Signal jedoch rein nach der Signalvorschrift ungültig, da es ein Signalbild zeigt, das an dieser Stelle nicht erwartet werden kann (oder wurde der 24A schon auf Straßenbahn umgestellt?)
.
Ungültig ist es als (Vor-)Signal nicht, allerdings ist die Konstellation dort in ihrer Gesamtheit mehr als "ungültig"!
Und was ich auch nicht überprüft habe, ist, ob das Signal "frei nach links und in die Gerade" auch dann zeigt, wenn die Gegenrichtung "frei in die Gerade" hat.
Sicher sogar, die idente Lösung hat es ja seinerzeit am Gürtel/Argentinierstraße für den 69A gegeben. War auch nicht ganz rechtskonform und wurde halt per Dienstauftrag geregelt - passiert ist nie was.
Das wäre dann nämlich trotz blechernen Permissivsignal in höchstem Maß bedenklich . . . .
Permissivsignale aus Blech gibt es (für die Straßenbahn) sowieso nicht. Und für den Bus auf der allgemeinen Fahrbahn gibt es auch keine, oder hat die schon wer in der StVO gefunden? Lässt der Straßenbahnbetrieb allerdings Busse auf (s)einem selbständigen Gleiskörper oder eigenem Bahnkörper fahren, kann er den Bussen natürlich hinhängen was immer er für richtig erachtet. Dem Busbetreiber muss er allerdings mitteilen, welche Kriterien für das Befahren gelten. Nur die Ausfahrt in den allgemeinen Verkehr (bzw. dessen Querung) muss sich wieder ausschließlich an den Vorschriften der StVO orientieren.
Dürfen SEVs auf Gleisen fahren, auf denen normale Linienbusse es nicht dürfen? 
Ja, wenn es der Straßenbahnbetrieb erlaubt/anordnet und seitens der StVO nichts dagegen spricht (Sperrflächen, Sperrlinien, Schwellen etc.). Schienenersatzverkehr ist nicht an die Bedingungen einer Linienbus-Kozesson gebunden, allerdings zu 100 Prozent an die StVO und das KFG.

Woher weiß ein Busfahrer eigentlich, ob er sich an ein Straßenbahnsignal oder die Ampel halten soll?
Prinzipiell wird das wohl mittels Dienstauftrag geregelt werden (da haben wir wieder das altbekannte Problem, dass sich die WL gern mittels Dienstauftrag über bestehende Vorschriften hinwegsetzen) . . . .
So ist es. Obwohl das eigentlich die Buslenker nicht davon befreit, die StVO etc. einzuhalten. Schließlich sind sie Führerscheinbesitzer und nicht unmündige Kinder, die machen, was die Mutti für gut heißt!
. . . . wenn ich beispielsweise an die Ustrab-Rampe Südtiroler Platz denke, wo ich schon mehrfach beobachten konnte, dass die von schräg rechts (sprich: vom Bereich des Gleiskörpers der Linie O) kommenden Busse bei gesperrtem Straßenbahnsignal seelenruhig in die Kreuzung einfahren, obwohl das Straßenbahnsignal aus der Ustrab kommend frei zeigt.
Was spricht da allgemeinrechtlich dagegen, wenn er dabei keine Straßenbahn behindert oder gefährdet? Er verstößt dann nur gegen eine betriebliche Anordnung, was nur vom Dienstgeber geahndet werden kann (interne Strafmaßnahme, Entlassung . . . . ).
Wäre es ungeregelt, würde die Straßenbahn klarerweise Nachrang haben, da sie den eigenen Bahnkörper verlässt.
Das glaube ich nicht, Tim!

Der Bus benützt den Bahnkörper, Rest siehe oben!
Dass sich Buslinien mehrfach im Graubereich bewegen, ist nichts Neues.
Wie wahr! Aber was willst du machen? Den Buslenkern ist es fast durchgehend wurscht, ihre Verteter und der Dienstgeber finden das alles supersauber und Polizei und Stadt Wien sichern zu, dass sie das tolerieren (was von den WiLi dann gern als per "Bescheid" erstelltem Freibrief für eigenmächtige Regelungen interpretiert bzw. dargestellt wird). Was die Gerichte dann jeweils sagen, ist eine andere Geschichte, wobei nicht auzuschließen ist, dass so mancher Richter durchaus die "Privatregelungen" im Rahmen seiner Ermessensfreiheit zur Grundlage seines Urteiles macht. Im Leben ist eben alles Sache des Glücks oder des Pechs, je nachdem, auf welcher Seite man grad steht.
Ganz, ganz dunkelgrau sind auch die Nachtbusse am Ring. Wenn die dort fahren dürfen (es ist nichts als Busspur markiert), müsste mir das mit dem Auto auch gestattet sein.
Darfst du eh, wenn du dabei keine Sperrlinie überfährst und keine Straßenbahn behinderst! Ein per Sperrlinie abmarkiertes Gleis, straßenbündig in der allgemeinen Fahrbahn, ist nichts anderes als ein weiterer Fahrstreifen. Man darf halt nicht auf diesen wechseln, solange die Sperrline dagegen spricht. Anders ist es, wenn auf dem Gleiskörper eine Sperrfläche markiert ist, aber das war hier nicht die Frage und die Bedeutung einer (sichtbaren!) Sperrfläche sollte eh klar sein.

Wenn irgendwo auf der Straße "BUS" markiert wird, ist das noch lange keine Busspur*, sondern nur eine allgemeine Information! Die Buspur/Busstraße wird durch die entsprechenden Verkehrszeichen angezeigt, eine Bodenmarkierung kann dort als Ergänzung dienen, muss aber nicht sein!
*) z.B. Breitenfurter Straße