Mit einmal Aufschlagen gefunden:
Seite 31, Abschnitt V. Störungen
Danke. Und welche Geschwindigkeit hat der Straßenbahnfahrer bei einem gestörten Signal zu wählen? Wovon hat er auszugehen?
Das steht im Lehrbehelf daneben, bei Grün-Finster–Finster-Gelb sind es 30 km/h.
Ja, weil von der Annahme ausgegangen wird, dass auch im Falle einer
Signalstörung bei einem leuchtenden grünen Licht der nächste Gleisabschnitt frei und daher ein Fahren mit 30 km/h zulässig ist. Diese Annahme ist aber falsch. Im Falle einer Signalstörung kann man nicht einen Teil des Signalbilds als "richtig" und den anderen als "falsch" deuten, ein ungültiges Signalbild ist
zur Gänze als falsch zu werten, zumindest, solange der Grund dafür nicht bekannt ist (aufgrund welcher Störung es zustande gekommen ist). Und den kann der Fahrer, der zum erstenmal darauf stößt, nicht kennen. Theoretisch könnte bei dem zur Diskussion stehenden Signalbild die obere der gelben Leuchten ausgefallen sein, die obere grüne aber - z.B. durch einen Schluß - leuchten. Somit hätte man ein - falsches - Signalbild "gelb - grün", wo aber in Wirklichkeit "gelb - gelb" gemeint ist. Daher würde der folgende Gleisabschnitt als frei angenommen, was aber tatsächlich nicht der Fall wäre.
In der SV-Strab wird auf Seite 3 unter "Allgemeines" extra darauf hingewiesen, dass bei Zweifel über die Bedeutung eines Signals - und bei einem ungültigen Signalbild *) wäre ein solcher ja wohl angebracht -
aus Sicherheitsgründen stets die bedenklichere Bedeutung anzunehmen und entsprechend vorsichtig zu handeln ist.Daraus ergibt sich klar, dass bei einem ungültigen Signalbild auf einem Nachrücksignal das Signalbild "gelb - gelb" anzunehmen und entsprechend mit V
max 15 km/h zu fahren ist. Die genannten Angabe von 30 km/h in der U-Strab-Bedienungsanleitung steht dazu im Widerspruch - eine entsprechende Diskussion mit einem Verkehrsjuristen der WL könnte hier interessante Ergebnisse bringen.
*) In der aktuellen Version (3/2012) der "Bedienungsanleitung für die U-Strab" sind die gültigen Signalbilder der Nachrücksignale explizit ausgewiesen. Jedes andere Signalbild ist demnach als ungültig einzustufen.