Fällt ein Buslenker bei diesem Gesundheitscheck durch, so ist er verpflichtet dies spätestens bei Ablauf des Führerscheines dem Arbeitgeber zu melden.
Ich hoffe doch, dass ein Buslenker (und Bimfahrer ebenso)
sofort vom Fahrdienst abgezogen wird, wenn er die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.
Das dies nur ein Proformaakt war und die wichtigste Frage bein Bahnhofsarzt war, wann man frei ist, ist eine andere Geschichte.
Was meinst du mit "frei sein"?
Und wenn der Direktionsarzt Mitarbeiter nur zeitlich befristet die Berechtigung erteilt, darf auch nicht weitermelden, wann der Mitarbeiter wieder vorstellig sein muss.
Wie gibt es so etwas bitte? Der Arbeitgeber muss doch wissen, ab wann die Person nicht mehr fahren darf.