Was spricht bei einem C1 dagegen, die gestörte Tür per Hand zu schließen und außer Betrieb zu nehmen? Wird ja heute auch nicht anders gemacht.
Damals sprachen die Vorschriften dagegen. Da man es gewohnt war, mit offenen Fahrzeugen zu fahren, war es ein logischer Schluss, bei Türstörungen die gestörte Tür im geöffneten statt im geschlossenen Zustand zu belassen. Ich nehme jedoch an, dass man das bald geändert hat, als man draufgekommen ist, dass das vor allem in der kalten Jahreszeit aufgrund fehlender Plattformtüren eine sehr unwirtliche Vorgangsweise darstellt (wohl nicht wegen der Fahrgäste, sondern eher wegen des Schaffners ...).
Ich wartete einmal als Schüler bei der Messenhausergasse auf den T. Es kam von der Oberzellergasse ein E1 mit Schaffner und cx. Die Tür 2 am E1 war während der Fahrt offen und schloss sich - wenig überraschend - als die anderen Türen aufgingen.
Wie ist sowas möglich? Wenn bei einem (Schaffner oder Fahrer) die Türkontrolllampe ausfällt, dann ist es doch extrem unwahrscheinlich, dass sie das beim anderen auch tut?
Möglicherweise war die Türkontrolle generell gestört (und ging nicht aus). Da konnte man durchaus übersehen, wenn man eine Tür falsch bedient hat. Ist in
Oradea Craiova übrigens heute ganz ähnlich: Die Türen der dortigen E
1 sind alle einzeln vom Fahrerplatz aus bedienbar, es gibt aber keinerlei Türkontrolle. Da passiert es auch hin und wieder, dass ein paar (oder alle) Türen während der Fahrt offen bleiben.