Seit der Reform vor einiger Zeit verliert man keine Typenberchtigung nicht, nur weil man eine Type nicht gefahren .
Wobei das m.M.n. nicht ganz unbedenklich ist - wenn jetzt jemand drei Jahre lang ausschließlich ULF gefahren ist, dann sollte der, wenn er wieder in einem Ex sitzt, zumindest eine Schulfahrt machen müssen, bevor man ihn wieder auf die Menschheit losläßt.
Das Problem ist da aber, wenn es z.B. eine Linie wie der 6er ist, wo wirklich alle drei Typen eingesetzt werden, kann es auch vorkommen, dass der eine oder andere ständig nur Chopper & Ulf fährt aber nicht den E
1 oder den E
1 & Ulf und nicht den Chopper.
Nach deiner Meinung, die ja grundsätzlich gar nicht so schlecht ist, müßte dann peniebel drauf geachtet werden, dass er einmal einen Lehrfahrer mitbekommen muß und dann auch sichergestellt sein muß, dass er auch genau diese Wagentype, die er nie gefahren ist, auch fährt.