Ich weis nicht, ob das nicht mit der neuen Signalvorschrift zusammenhängt.
Gem. StrabVO müssen derartige Signale rund und Weiß sein und haben dann tatsächlich die Bedeutung "Freie Fahrt über die Eisenbahnkreuzung". Und genau so müssten sie auch in die neue Signalvorschrift aufgenommen werden bzw. worden sein. Anschauen, wie das ausschaut, kann man sich das am einfachsten bei der Badner Bahn* (Eichenstraße/Wolfganggasse).
Ausserdem hat die Straßenbahn dort schon seit ewigen Zeiten ein Signal.
Aha, ein unsichtbares?
Und was machen die Oldtimer?
Die kommen dort kaum mehr vorbei.
Schalten können solche Anlagen (alle neueren Ampeln und viele aktualisierte Anlagen haben nur mehr Funkanmeldung) nur Fahrzeuge, welche eine für diese Strecke brauchbare, aktuelle Speicherkarte eingesetzt haben und im IBIS den korrekten Fahrweg eingestellt haben. Für alle anderen gibt es Richtungsdrehschalter oder sie müssen "mit besonderer Vorsicht", also unter Einhaltung der für solche Fälle gültigen Vorschriften fahren.
*) Interessanterweise wurde dort ein Kreuzungssignal gem. StrabVO errichtet, obwohl die Badner Bahn als Eisenbahn (Lokalbahn) gar nicht unter die StrabVO fällt. Auch die Betriebsvorschriften der Wiener Straßenbahn gelten auf diesem Abschnitt nicht, da das Gleis nicht zum Netz der WiLi gehört.