Autor Thema: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich  (Gelesen 34214 mal)

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #45 am: 03. Januar 2015, 09:58:47 »
Also ich kann mich fast wörtlich an die Aussage des Fahrlehrers zum Blinken im Verlauf von Vorrangstraßen erinnern. "Schad't net, is aber nirgends vorg'schrieben!"
Dabei handelt es sich definitiv um eine Fehlinformation.

Auch "Pkw-Schulbüros" sind nicht allwissend und fehlerfrei. ;) Ich habe in der Autofahrschule auch so manchen Blödsinn gehört – und was ich dort definitiv nicht gelernt habe, war Autofahren. 8)
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Linie 41

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #46 am: 03. Januar 2015, 11:35:37 »
Autofahren habe ich mit dem L-Pickerl gelernt. Das bringt 100 mal mehr.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

phil1296

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #47 am: 03. Januar 2015, 15:32:08 »
Autofahren habe ich mit dem L-Pickerl gelernt. Das bringt 100 mal mehr.

Stimmt! :up:
Lieber 67er nach Oberlaa, ich werde dich vermissen!

haidi

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #48 am: 03. Januar 2015, 16:08:49 »
Ich habs mit einem L17 und einem L wieder gelernt - aufgefrischt und trau mich heute jederzeit zu einer praktischen Fahrprüfung, nach einigen Durchgängen der Prüfungs-Cd auch zu einer theoretischen Fahrprüfung antreten. (Bei den beiden L bin ich rechts gesessen - um Missverständnissen vorzubeugen)
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Linie 41

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #49 am: 03. Januar 2015, 16:57:34 »
@haidi: Ach Du bist nach Britannien umgezogen? >:D >:D >:D 8) 8) 8)
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

haidi

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #50 am: 03. Januar 2015, 17:09:35 »
Ein Cottage in Cornwall, einen französischen Supermarkt daneben und eine mollige FRanzösin (die versteht dann sicher was vom Kochen) hätt schon was für sich.
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IngWer

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #51 am: 03. Januar 2015, 23:14:02 »
Ja, es ist erlaubt links vorbeizufahren, wenn es die Sichtverhältnisse und der Verkehr erlauben. Es gibt aber Ausnahmen (Schutzwege, gekennzeichnete Schulbusse etc.). §§ 17 und 18 StVO. Detto ähnliche Regelungen beim Überholen von Schienenfahrzeugen §5 StVO.
So ein Vorbeifahren an der Straßenbahn ist extrem gefährlich. Ich wollte in der O-Hst Sechskrügelgasse noch vor der Straßenbahn auf die andere Seite und wurde von einem vorbeifahrenden Raser fast erwischt. In den gefährlichen Straßenbahnhaltestellen sollte man grundsätzlich Sperrlinien anbringen. Man könnte sagen, den Raser interessiert die Sperrlinie auch nicht, aber dann würden wir gar keine StVO brauchen.

hema

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #52 am: 04. Januar 2015, 03:05:47 »
De facto ist das Vorbeifahren an der linken Seite auf Straßen mit Gegenverkehr nicht erlaubt, weil:

Zitat von: StVO
§ 17. Vorbeifahren.

(1) Das Vorbeifahren ist nur gestattet, wenn dadurch andere Straßenbenützer, insbesondere
entgegenkommende, weder gefährdet noch behindert werden . . . .

Und wie will man das praktisch erkennen? Außerdem könnte die Straßenbahn ja während des Vorbeifahrens anfahren! Was dann? Da sie mitunter ganz schön rasch beschleunigt, wird der Weg seeeehr lang und außerdem wird aus dem "Vorbeifahren" ein ganz normaler Überholvorgang, womit man dann schnell gegen die Bestimmungen des §. 16 (Überholverbote!) verstoßen könnte! Somit ist so ein Vorhaben ein Hasardspiel und das kann doch wohl kaum vom Gesetz vorgesehen bzw. gedeckt sein.
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haidi

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #53 am: 04. Januar 2015, 11:29:27 »
Die  Bestimmung ist meiner Meinung nach antiquert und totes Recht und gehört eh aus der StVO raus. Links vorbeifahren bzw. überholen tut eh kein normal denkender Mensch, leider werden es die, die es jetzt machen, auch bei einem Verbot weiterhin machen.
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60er

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #54 am: 04. Januar 2015, 12:02:36 »
Die  Bestimmung ist meiner Meinung nach antiquert und totes Recht und gehört eh aus der StVO raus. Links vorbeifahren bzw. überholen tut eh kein normal denkender Mensch, leider werden es die, die es jetzt machen, auch bei einem Verbot weiterhin machen.
Ich muss zugeben, dass ich es auch schon gemacht habe, an einer Stelle, wo es völlig ungefährlich und möglich war. In der Regel lässt es der Verkehr eh nicht zu, links zu überholen.

HLS

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #55 am: 04. Januar 2015, 13:28:00 »
Die  Bestimmung ist meiner Meinung nach antiquert und totes Recht und gehört eh aus der StVO raus. Links vorbeifahren bzw. überholen tut eh kein normal denkender Mensch, leider werden es die, die es jetzt machen, auch bei einem Verbot weiterhin machen.
Da habe ich euch ja schoneinmal berichtet, dass unser geschätzter Kollege E2 bzw. seine Kollegen, einmal einen Autofahrer mehr als 30min "gefiltzt" haben, weil er sich praktisch für eine Kontrolle aufgedrängt hat.
Das war am 60er im Bereich Sillerplatz FR Rodaun, da hat mich einer Überholt und wurde nur ein Stück weiter freundlich rausgewunken geworden. Ob das jetzt allerdings an der Sperrfläche, die ja im Gegengleis aufgemalt ist, an seiner Geschwindigkeit(eine Laserpistole habe ich zumindestens nicht gesehen) oder rein wegen des Überholvorganges war, weiß ich nicht. Schadenfroh war ich aber schon, als ich von Rodaun zurück kam, stand er noch immer da.  ;D
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

60er

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #56 am: 04. Januar 2015, 14:52:38 »
Na gut, beim Sillerplatz zu überholen ist natürlich höchst illegal. Geschieht ihm recht!

hema

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #57 am: 04. Januar 2015, 15:46:26 »

Ich muss zugeben, dass ich es auch schon gemacht habe, an einer Stelle, wo es völlig ungefährlich und möglich war. In der Regel lässt es der Verkehr eh nicht zu, links zu überholen.
Ja, am Ring!  ;)  ;D


Selbst in der Wallrißstraße muss man sehr aufpassen, kann sich doch die Straßenbahn jederzeit in Bewegung setzen oder, falls ein 40er ist, die Haltestelle ohne Halt durchfahren!
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IngWer

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #58 am: 04. Januar 2015, 20:41:33 »
Die  Bestimmung ist meiner Meinung nach antiquert und totes Recht und gehört eh aus der StVO raus. Links vorbeifahren bzw. überholen tut eh kein normal denkender Mensch, leider werden es die, die es jetzt machen, auch bei einem Verbot weiterhin machen.
Eine StVO-Änderung durchzuboxen können nur die Mächtigen. Außerdem kann passieren, dass Fremde diese Neuregelung gar nicht kennen. Eine Sperrlinie in den betroffenen Haltestellen anzubringen wäre eindeutig und billig, wenn diese bei den regelmäßigen Markierungserneuerungen passiert. Leider will der Magistrat nicht mitmachen, ganz anders als bei den teuren und ärgerlichen Kuhgittern.

60er

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Re: Vorbeifahren an Fahrzeugen im Haltestellenbereich
« Antwort #59 am: 04. Januar 2015, 21:07:40 »
Ja, am Ring!  ;)  ;D
Nein, es war nicht am Ring. 8)