Ist natürlich eine Riesen-Schweinerei von allen Beteiligten und wird jetzt vielleicht zu einer Auswertung der Stechpunktdaten führen.
Aber:
1. gehört die Kontrolle des Aufzugsinnenraums zu den Aufgaben beim Rundgang?
2. interessiert es mich, ob die Entlassung vor dem Arbeitsgericht halten würde. Die einmalig (nachweisbare) Unterlassung wird das Arbeitsgericht möglicherweise nicht für eine Entlassung ausreichen und dass dabei tragischerweise ein Mensch gestorben ist, war in keinster Weise vorhersehbar - falls die Kontrolle des Aufzugsinnenraums zu den Rudngang-Aufgaben gehört.
Noch was:
Die ganze Geschichte ist symptomatisch für die Wiener Linien, die hervorragende Wertschätzung durch den Dienstgeber führt dazu, dass das Personal den Dienst uninteressiert, schlampig und/oder widerwillig verrichtet.
Ich kenne jetzt nicht die genauen Vorgaben. Ich würde jedoch sagen, da der Stationswart während seines Rundganges sich über den ordnungsgemäßen Zustand der Einrichtungen überzeugen sollte, um ggf. gleich eine Reinigung/Reparatur zu veranlassen zu können, sollte er nicht nur schauen, fährt der Aufzug, sondern sollte er zumindest auch einen Blick auf die Optik werfen.
Und zu zweitens, ich weiß nicht, ob die beiden Mitarbeiter wirklich schon entlassen sind, da der Vorfall ja für personalpolitischen Entscheidungen in einem zeitlich gerade günstigen Zeitpunkt passiert ist. Was jedoch sicher ist, das die beiden Mitarbeiter keinen Dienst mehr versehen und spätestens nächste Woche einen Termin mit der Personalabteilung wegen Auflösung des Dienstverhältnisses haben.
Es mag vielleicht die erste nachweisbare Verfehlung der Mitarbeiter gewesen sein, die hat jedoch mMn einen großen Imageschaden angerichtet, so dass eine Kündigung auf alle Fälle gerechtfertigt ist. Ganz abgesehen davon, dass sich diesen Vorfall die Staatsanwaltschaft Wien auch anschauen wird und ich nicht weis, ob die beiden Mitarbeiter zumindest eine Anklage wegen unterlassenen Hilfeleistung bekommen.
Aber noch Ärger, als das Verhalten der Stationswarte, finde ich das der Fahrgäste, die ihn dort gesehen haben. Denn diese haben es nicht der Mühe wert gefunden weder den Stationswart darauf aufmerksam zu machen, noch via Handy die Rettung zu rufen.