Autor Thema: Herzinfarkt: Mann lag fünf Stunden im Aufzug  (Gelesen 25957 mal)

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haidi

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Re: Herzinfarkt: Mann lag fünf Stunden im Aufzug
« Antwort #15 am: 02. Januar 2015, 13:56:29 »
Das wird immer schlimmer und ist schon bei den einfachsten Sachen zu bemerken. Früher konnte man ohne Licht in der Nacht nicht fahren, ohne dass derjenige ein Feuerwerk an Lichthupen bekam, das macht heue kaum mehr und wenn man jemanden auf etwas Aufmerksam macht, kann man sich eher noch was anhören kann.
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HLS

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Re: Herzinfarkt: Mann lag fünf Stunden im Aufzug
« Antwort #16 am: 02. Januar 2015, 16:47:19 »
Bzgl. Kontrollrundgängen: Wenn die zwei aber ihren Rundgänge gemacht haben, auch nachweislich an ihren Stechpunkten und es nicht zwingend vorgeschrieben ist, in der Nacht die Aufzüge von innen zu überprüfen bzw einer optischen Kontrolle zu unterziehen, dann ist eine Kündigung mMn nicht oder nur schwer vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen und wenn doch, dann definitiv nur wegen einem zerüttetem Verhältnis, was wiederum bedeuten würde, dass die WL eine eventuelle Abfertigung zahlen müssten.
Wenn aber nur angegeben ist, dass die Aufzüge auf Funktionstüchtigkeit zu kontrollieren sind, reicht es mMn aus, zu sehen, dass der Aufzug sich hoch und runter bewegt und dazu brauch ich ja nicht mal sehen, dass überall die Türen aufgehen, sondern sehe es ja an der Etagenanzeige ob diese sich bewegt oder eben auch nicht.

Natürlich auch von mir, mein aufrichtiges Beileid den Hinterbliebenen.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

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Re: Herzinfarkt: Mann lag fünf Stunden im Aufzug
« Antwort #17 am: 02. Januar 2015, 16:57:04 »
. . . .  dann ist eine Kündigung mMn nicht oder nur schwer vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen . . . .
Weißt' aber eh, dass solche Prozesse viele Jahre bis Jahrzehnte dauern (können) und finanziell kaum zu "derheben" sind!  :(
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Wagenbeweger

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Re: Herzinfarkt: Mann lag fünf Stunden im Aufzug
« Antwort #18 am: 02. Januar 2015, 17:16:31 »
Erschwerend kommt hinzu das wir ja Sicherheitsstufe Gelb haben  ::)

haidi

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Re: Herzinfarkt: Mann lag fünf Stunden im Aufzug
« Antwort #19 am: 02. Januar 2015, 17:17:41 »
Bzgl. Kontrollrundgängen: Wenn die zwei aber ihren Rundgänge gemacht haben, auch nachweislich an ihren Stechpunkten und es nicht zwingend vorgeschrieben ist, in der Nacht die Aufzüge von innen zu überprüfen bzw einer optischen Kontrolle zu unterziehen, dann ist eine Kündigung mMn nicht oder nur schwer vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen und wenn doch, dann definitiv nur wegen einem zerüttetem Verhältnis, was wiederum bedeuten würde, dass die WL eine eventuelle Abfertigung zahlen müssten.
Abfertigung bekommen nur mehr alte Bedienstete, für die, die in den letzten 10 oder 15 Jahre aufgenommen worden sind, hat der Schüssel die Abfertigung an Banken und VErsicherungen verschenkt (die versprochenen 9 %/Jahr sind nie eingetroffen).
Bitte unterscheide Kündigung - Entlassung

Entlassung: Wenn der Arbeitgebernehmer massive Pflichtverletzungen begeht, den Dienstgeber angreift oder beschimpft, sexuelle Belästigungen von Arbeitskolleginnen und und und.., dann kann man ihn entlassen und der Arbeitnehmer fällt um um anteilige Sonderzahlungen, Urlaubsabfindung (für nicht verbauchte Urlaubstage) etc. Die Entlassung muss unmittelbar auf den gesetzten Entlassungsgrund erfolgen, bei Kleinstbetrieben praktisch sofort (am selben, spätestens am nächsten Arbeitstag), bei größeren Betrieben hat man etwas mehr Zeit wegen des "Amtsweges".
Das Gegenteil ist der vorzeitige Austritt aus dem Dienstverhältnis, wo der Arbeitgeber ohne einhaltung einer Frist aufhören kann und ihm alle Ansprüche erhalten bleiben - z.B. bei Gesundheitsproblemen unter bestimmten Voraussetzungen, bei Ausfall der Gehaltszahlungen, bei Angriffen durch den Chef etc. etc.

Die Kündigung ist ein normales Beendigen des Dienstverhältnis, bei dem der Chef genau so wenig einen Grund angeben muss, wie der Dienstnehmer, wenn er selbst kündigt. Bei der Kündigung ist die Kündigungsfrist einzuhalten. Es gibt aber noch spezielle Gründe, das der Chef nicht oder nicht einfach kündigen darf - Schwangerschaft, Mutterschutz, Karenz, begüngstigter Behinderter etc.

So viel ich weiß, schaut das in Deutschland anders aus, dort muss der Chef einen Grund nachweisen und es gibt weitere Einschränkungen.

Edit: Danke Captain Midnight

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captainmidnight

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Re: Herzinfarkt: Mann lag fünf Stunden im Aufzug
« Antwort #20 am: 02. Januar 2015, 18:01:20 »
Bzgl. Kontrollrundgängen: Wenn die zwei aber ihren Rundgänge gemacht haben, auch nachweislich an ihren Stechpunkten und es nicht zwingend vorgeschrieben ist, in der Nacht die Aufzüge von innen zu überprüfen bzw einer optischen Kontrolle zu unterziehen, dann ist eine Kündigung mMn nicht oder nur schwer vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen und wenn doch, dann definitiv nur wegen einem zerüttetem Verhältnis, was wiederum bedeuten würde, dass die WL eine eventuelle Abfertigung zahlen müssten.
Abfertigung bekommen nur mehr alte Bedienstete, für die, die in den letzten 10 oder 15 Jahre aufgenommen worden sind, hat der Schüssel die Abfertigung an Banken und VErsicherungen verschenkt (die versprochenen 9 %/Jahr sind nie eingetroffen).
Bitte unterscheide Kündigung - Entlassung

Entlassung: Wenn der Arbeitnehmer massive Pflichtverletzungen begeht, den Dienstgeber angreift oder beschimpft, sexuelle Belästigungen von Arbeitskolleginnen und und und.., dann kann man ihn entlassen und der Arbeitnehmer fällt um um anteilige Sonderzahlungen, Urlaubsabfindung (für nicht verbauchte Urlaubstage) etc. Die Entlassung muss unmittelbar auf den gesetzten Entlassungsgrund erfolgen, bei Kleinstbetrieben praktisch sofort (am selben, spätestens am nächsten Arbeitstag), bei größeren Betrieben hat man etwas mehr Zeit wegen des "Amtsweges".
Das Gegenteil ist der vorzeitige Austritt aus dem Dienstverhältnis, wo der Arbeitgeber ohne einhaltung einer Frist aufhören kann und ihm alle Ansprüche erhalten bleiben - z.B. bei Gesundheitsproblemen unter bestimmten Voraussetzungen, bei Ausfall der Gehaltszahlungen, bei Angriffen durch den Chef etc. etc.

Die Kündigung ist ein normales Beendigen des Dienstverhältnis, bei dem der Chef genau so wenig einen Grund angeben muss, wie der Dienstnehmer, wenn er selbst kündigt. Bei der Kündigung ist die Kündigungsfrist einzuhalten. Es gibt aber noch spezielle Gründe, das der Chef nicht oder nicht einfach kündigen darf - Schwangerschaft, Mutterschutz, Karenz, begüngstigter Behinderter etc.

So viel ich weiß, schaut das in Deutschland anders aus, dort muss der Chef einen Grund nachweisen und es gibt weitere Einschränkungen.

Edit: Unterschied zw. Arbeitgeber und Arbeitnehmer korrigiert

Klingelfee

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Re: Herzinfarkt: Mann lag fünf Stunden im Aufzug
« Antwort #21 am: 02. Januar 2015, 18:34:31 »
Die Kündigung ist ein normales Beendigen des Dienstverhältnis, bei dem der Chef genau so wenig einen Grund angeben muss, wie der Dienstnehmer, wenn er selbst kündigt. Bei der Kündigung ist die Kündigungsfrist einzuhalten. Es gibt aber noch spezielle Gründe, das der Chef nicht oder nicht einfach kündigen darf - Schwangerschaft, Mutterschutz, Karenz, begüngstigter Behinderter etc.

So viel ich weiß, schaut das in Deutschland anders aus, dort muss der Chef einen Grund nachweisen und es gibt weitere Einschränkungen.

Auch in Österreich muss der Arbeitgeber einen Grund angeben, wenn er einen Arbeitnehmer kündigt. Ansonsten frag ich mich, wieso es so viele Prozesse nach Kündigung durch den Arbeitgeber am Arbeitsgericht gibt. Viele davon auch mit den WL als beklagte Partei.

Einzig der Arbeitnehmer muss keinen Grund angeben, wenn er kündigt. Das einzige was sein kann, dass der Arbeitnehmer bei Selbstkündigung einen gewissen Anteil an Ausbildungskosten dem Arbeitgeber zurückzahlen muss. Und das sind bei den WL  bei Autobuslenker derzeit 6.000,- Euro aufgeteilt auf 5 Jahren. Bedeutet der Rückzahlungsbetrag reduziert sich jährlich um 1.200 Euro.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

haidi

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Re: Herzinfarkt: Mann lag fünf Stunden im Aufzug
« Antwort #22 am: 02. Januar 2015, 19:37:37 »
Klingelfee:
Angabe eines Grundes ist nicht notwendig.
Arbeitsgerichtsverfahren bei KÜndigungen sind aus verschiedensten Gründen möglich und können zum Erfolg führen, ich möchte da nicht ein Riesen-Posting absetzten, schau dir diesen Link zur WKÖ an.
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Bimigel

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Re: Herzinfarkt: Mann lag fünf Stunden im Aufzug
« Antwort #23 am: 02. Januar 2015, 21:48:00 »
Mehr Defibrillatoren in U-Bahn-Stationen

Der Fall eines Mannes, der nach einem Herzinfarkt fünf Stunden in einem U-Bahn-Lift lag, hat eine Diskussion über Zivilcourage und Erste Hilfe ausgelöst. In Wien sollen im öffentlichen Raum mehr „Defis“ aufgestellt werden, auch in U-Bahn-Stationen.

Praterstern, Karlsplatz, Westbahnhof, Schwedenplatz, Stephansplatz und Volkstheater: In diesen U-Bahn-Stationen sind derzeit öffentliche Defibrillatoren installiert. Die Wiener Linien wollen mehr „Defis“ aufstellen und die Fahrgäste mit verstärkten Werbekampagnen animieren, zu helfen oder Hilfe zu holen - mehr dazu in Herzinfarkt: Mann lag fünf Stunden im Lift.

Die Zahl der Defibrillatoren im öffentlichen Raum soll schon im Frühjahr erhöht werden. Im Dezember wurde das erste Gerät an der Ecke Freyung/Strauchgasse aufgestellt - mehr dazu in Herztod: Erster öffentlicher „Defi“. Im Frühjahr sollen neun weitere folgen. Im Endausbau könnten zwischen 50 und 70 öffentliche Defibrillatoren in Wien aufgestellt werden, heißt es.

Aber das reicht nicht, wie der aktuelle Fall zeigt, wo in der U-Bahn-Station „Volkstheater“ sogar ein Defibrillator in Sichtweise gewesen wäre. Der Verein „Puls zur Bekämpfung des plötzlichen Herztods“ setzt daher besonders auf Bewusstseinsbildung. „Man muss hinschauen und helfen und etwas tun. Man kann in dieser Situation nichts falsch machen außer wegzuschauen“, sagt der Arzt Markus Winnisch vom Verein. „Derzeit liegt die Überlebensrate beim plötzlichen Herztod etwa zwischen zehn und 15 Prozent. Im günstigsten Fall kann diese Überlebensrate auf mehr als 50 Prozent gesteigert werden.“

Man dürfe keine Angst haben, einen „Defi“ einzusetzen, sagt Winnisch: „Das Gerät erkennt, ob ein Elektroschock notwendig ist. Nur dann erlaubt es das Gerät, einen lebensrettenden Schock abzugeben. Man kann auch mit einem Defi, selbst wenn man sich noch nie damit beschäftigt hat, nichts falsch machen.“ Außer wegzuschauen, wie der jüngste Fall beweist.


Quelle: http://wien.orf.at/news/stories/2687333/

haidi

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Re: Herzinfarkt: Mann lag fünf Stunden im Aufzug
« Antwort #24 am: 02. Januar 2015, 23:17:41 »
Die Defi sind meiner Meinung nach ein ähnliches Geschäft wie die Ampeln.

Für den Defi hat man nicht viel Zeit.
Die Dichte ist zu gering
Woher soll ich bzw. Ersthelfer wissen, wo der nächste Defi ist
Das sind schon einmal die Hauptprobleme.

Wie oft wurden bislang öffentliche Defis eingesetzt?
Wie oft hätten sie sinnvoll eingesetzt werden können (Herzzwischenfall, bei dem er benötigt wird und er auch in entsprechender Entfernung vohanden gewesen wäre?
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Re: Herzinfarkt: Mann lag fünf Stunden im Aufzug
« Antwort #25 am: 02. Januar 2015, 23:46:39 »
Die Defi sind meiner Meinung nach ein ähnliches Geschäft wie die Ampeln.
Für den Defi hat man nicht viel Zeit.
Die Dichte ist zu gering
Woher soll ich bzw. Ersthelfer wissen, wo der nächste Defi ist
Das sind schon einmal die Hauptprobleme.

Ganz genau. Der "Nanny-State" führt zum Gegenteil dessen, was nötig ist: Obrigkeitsgläubigkeit statt Eigeninitiative, Technik statt Hausverstand. Da kann in jedem Lift ein Defi hängen, wenn sich die Leute denken, "da kümmert sich eh wer drum, lieber nicht anstreifen". Jede Idiotendurchsage, jedes sinnlose Hiweisschild, jede Idiotenampel ist indirekt daran schuld, dass die Menschen das Hirn ausschalten und sich auf die Behörden verlassen.
Harald A. Jahn, www.tramway.at

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Re: Herzinfarkt: Mann lag fünf Stunden im Aufzug
« Antwort #26 am: 03. Januar 2015, 00:19:57 »
Zitat
Es gibt ja heute schon praxistaugliche Programme, welche Livebilder auf Auffälligkeiten auswerten können. Die U-Bahn mit ihren Fahrtreppen, Aufzügen und Bahnsteigen wäre ja ein ideales Einsatzgebiet. Stellt das Programm eine Auffälligkeit fest (wie eben ein am Boden oder im Gleistrog liegender Mensch), wird das entsprechende Bild sofort auf den Überwachungsmonitor geschalten.
Klar gibt es das aber die frage ist halt ob man überhaupt so viel Geld investieren kann. Dazu braucht es halt ne HD Cam und eine gescheite Software dahinter. Dazu kommt wenn irgendwo dreck herum liegt schlagt er halt auch an.

haidi

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Re: Herzinfarkt: Mann lag fünf Stunden im Aufzug
« Antwort #27 am: 03. Januar 2015, 02:46:49 »
Klar gibt es das aber die frage ist halt ob man überhaupt so viel Geld investieren kann. Dazu braucht es halt ne HD Cam und eine gescheite Software dahinter. Dazu kommt wenn irgendwo dreck herum liegt schlagt er halt auch an.
Es wäre nett, wenn du mit der Zitierfunktion arbeitest und Name und sonstige Postingdaten, die automatisch übernommen werden, stehen lässt
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Linie 41

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Re: Herzinfarkt: Mann lag fünf Stunden im Aufzug
« Antwort #28 am: 03. Januar 2015, 03:07:02 »
2. interessiert es mich, ob die Entlassung vor dem Arbeitsgericht halten würde. Die einmalig (nachweisbare) Unterlassung wird das Arbeitsgericht möglicherweise nicht für eine Entlassung ausreichen und dass dabei tragischerweise ein Mensch gestorben ist, war in keinster Weise vorhersehbar - falls die Kontrolle des Aufzugsinnenraums zu den Rudngang-Aufgaben gehört.
Wenn die Zeitung Entlassung schreibt, bedeutet das nicht, daß es sich nicht um eine Kündigung gehandelt hat.

Bzgl. Kontrollrundgängen: Wenn die zwei aber ihren Rundgänge gemacht haben, auch nachweislich an ihren Stechpunkten und es nicht zwingend vorgeschrieben ist, in der Nacht die Aufzüge von innen zu überprüfen bzw einer optischen Kontrolle zu unterziehen, dann ist eine Kündigung mMn nicht oder nur schwer vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen
Eine Kündigung ist immer leicht durchzusetzen und es braucht dazu kein Arbeitsgericht.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

h 3004

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Re: Herzinfarkt: Mann lag fünf Stunden im Aufzug
« Antwort #29 am: 03. Januar 2015, 07:24:48 »
Für eine Kündigung braucht man aber den Betriebsrat: 3 Möglichkeiten: BR stimmt zu, BR stimmt nicht zu, BR verschweigt sich. (Siehe die einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes).