. . . . . beziehen die sich auf die aktuelle SV Strab, und da ist das neue Symbol ja gar nicht drinnen.
Genau so sprechen sie vom Zwangshalt, aber der ist ja auch nicht drinnen.
mfG
Luki
Doch, allerdings nur, wie 95B schon bemerkt hat, per nachgereichtem Dienstauftrag, mit dem Hinweis, dass das jeder in seinem persönlichen Exemplar der DV nachzutragen hätte. Ob das nun ein
echter Bestandteil einer genehmigten Vorschrift ist oder nur ein vom Betrieb in diese Rechtsunterlage hineinreklamierter Bestandteil, ist für Bedienstete und "äußere" Beobachter natürlich nicht nachvollziehbar. Aber da man so auch schon in den vergangenen Jahren ungeniert (und fast ausschließlich) gearbeitet hat, scheint man sich absolut sicher zu sein, dass sich die Behörden sowieso auf der Nase herumtanzen zu lassen und macht halt, wie man glaubt!
Offizielle Änderungen tragen eine Aktenzahl und die wäre, als Bestätigung der rechtlichen Wirksamkeit der nachzutragenden Sachverhalte, eigentlich dem DA beizufügen!
