Autor Thema: Neue Signalvorschrift  (Gelesen 74629 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36126
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #15 am: 18. Januar 2015, 19:31:30 »
Ich glaube, am Matz hängt noch eines am Gleis 1 der Linie 18 (am Beginn des Bahnsteigs).
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16396
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #16 am: 18. Januar 2015, 19:33:11 »
Ist dort überhaupt noch ein Trenner?
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36126
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #17 am: 18. Januar 2015, 20:03:24 »
Ist dort überhaupt noch ein Trenner?

Keine Ahnung.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

martin8721

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 4148
  • Halbstarker
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #18 am: 18. Januar 2015, 20:17:09 »
Ich glaube, am Matz hängt noch eines am Gleis 1 der Linie 18 (am Beginn des Bahnsteigs).
Ist dort überhaupt noch ein Trenner?

In beiden Fällen: ja!

luki32

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 5240
  • Bösuser
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #19 am: 21. Januar 2015, 07:59:49 »
Undf offenbar gibts neben dem Kontrollsignal und dem vergessenen Zwangshalt auch das Erinnerungssignal "W" für elektrisch stellbare Weiche nicht mehr.

mfG
Luki
Vorsicht, Bösuser!
Militanter Gegner der Germanisierung der österreichischen Sprache!

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9640
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #20 am: 21. Januar 2015, 08:56:47 »
Undf offenbar gibts neben dem Kontrollsignal und dem vergessenen Zwangshalt auch das Erinnerungssignal "W" für elektrisch stellbare Weiche nicht mehr.

mfG
Luki
Das Zwangshalt und auch das neue Haltestellensymbol, konnten nicht mehr mit eingearbeitet werden, da seit 2013 die Unterlagen zur Prüfung waren.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16396
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #21 am: 21. Januar 2015, 15:47:20 »

Das Zwangshalt und auch das neue Haltestellensymbol, konnten nicht mehr mit eingearbeitet werden, da seit 2013 die Unterlagen zur Prüfung waren.
Eine Änderung in die elektronische Ausgabe der Vorschrift einzufügen kann wohl nicht zu schwierig sein. Da braucht man nur unter "Punkt I." Datum und Aktenzahl, sowie eine Anmerkung eintragen und die geänderten/hinzugefügten Signale mit einem Hinweis auf die Änderung in der Vorschrift nachtragen!

Bei Papierausführung ist/war es komplizierter, da muss(te) man jedem Besitzer einer Vorschrift die entsprechenden Nachträge zum Einkleben übergeben.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14514
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #22 am: 21. Januar 2015, 18:40:21 »
Sie dürften nicht in der geprüften Fassung sein und diese während der Prüfung auch nicht ergänzt worden sein.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16396
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #23 am: 21. Januar 2015, 18:52:19 »
Sie dürften nicht in der geprüften Fassung sein und diese während der Prüfung auch nicht ergänzt worden sein.
Änderungen und Ergänzungen müssen der genehmigenden Behörde sowieso nahegebracht werden, um (m)eine rechtsgültige Vorschrift ändern zu dürfen. Mit Erhalt des Bescheides der Kenntnisnahme seitens der Behörde, kann ich die Ergänzungen in die Rechtsunterlage (Vorschrift) einfügen! Das bloße (und eigenmächtige) Verfassen eines Dienstauftrages bringt keine Vorschriftenänderung.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36126
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #24 am: 21. Januar 2015, 19:01:29 »
Deswegen ist ja das Herausgeben von Dienstaufträgen so eine bequeme und komfortable Sache...
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16396
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #25 am: 21. Januar 2015, 20:52:21 »
. . . . und mit der bekannten "Mir san mir"-Mentalität halt das selbsterkorene Mittel der Wahl!  8)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

luki32

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 5240
  • Bösuser
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #26 am: 21. Januar 2015, 21:14:23 »
Laut den aktuellen Verkehrsblättern soll jetzt doch das Straßenbahnsymbol nach und nach die ovalen Haltestellen erssetzen, nur beziehen die sich auf die aktuelle SV Strab, und da ist das neue Symbol ja gar nicht drinnen.
Genau so sprechen sie vom Zwangshalt, aber der ist ja auch nicht drinnen.

mfG
Luki
Vorsicht, Bösuser!
Militanter Gegner der Germanisierung der österreichischen Sprache!

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16396
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #27 am: 21. Januar 2015, 21:29:40 »
. . . . . beziehen die sich auf die aktuelle SV Strab, und da ist das neue Symbol ja gar nicht drinnen.
Genau so sprechen sie vom Zwangshalt, aber der ist ja auch nicht drinnen.

mfG
Luki
Doch, allerdings nur, wie 95B schon bemerkt hat, per nachgereichtem Dienstauftrag, mit dem Hinweis, dass das jeder in seinem persönlichen Exemplar der DV nachzutragen hätte. Ob das nun ein echter Bestandteil einer genehmigten Vorschrift ist oder nur ein vom Betrieb in diese Rechtsunterlage hineinreklamierter Bestandteil, ist für Bedienstete und "äußere" Beobachter natürlich nicht nachvollziehbar. Aber da man so auch schon in den vergangenen Jahren ungeniert (und fast ausschließlich) gearbeitet hat, scheint man sich absolut sicher zu sein, dass sich die Behörden sowieso auf der Nase herumtanzen zu lassen und macht halt, wie man glaubt!

Offizielle Änderungen tragen eine Aktenzahl und die wäre, als Bestätigung der rechtlichen Wirksamkeit der nachzutragenden Sachverhalte, eigentlich dem DA beizufügen!  :lamp:
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27735
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #28 am: 21. Januar 2015, 22:11:25 »
Heutiges Ergebnis einiger Gespräche mit Fahrern:
* Die Hälfte wusste nicht, dass die neuen Vorschriften schon in Kraft sind
* Niemand hat bisher den USB Stick bekommen

 :ugvm:
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16396
Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #29 am: 22. Januar 2015, 02:39:25 »
"Am besten, du foahrst und tuast so, wia da der Instruktor und da Lehrfoahrer des g'sagt ham. Dann kann nie wos falsch sein! Und wann da wos aufkummt, frogst an Teamleita, die wissen alles, weil die ham des g'lernt!"
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!