Autor Thema: Neue Signalvorschrift  (Gelesen 73915 mal)

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13er

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #30 am: 22. Januar 2015, 09:21:58 »
Die Teamleiter wissen in dem Fall auch nix :) :)
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Ferry

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #31 am: 22. Januar 2015, 09:50:44 »
Heutiges Ergebnis einiger Gespräche mit Fahrern:
* Die Hälfte wusste nicht, dass die neuen Vorschriften schon in Kraft sind
* Niemand hat bisher den USB Stick bekommen

Vielleicht sind sie - nicht zuletzt wegen einiger Postings hier - daraufgekommen, dass die USB Stick-Variante doch nicht die beste ist. Und jetzt etwas anderes zu finden, das dauert eben seine Zeit...  :)
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

haidi

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #32 am: 22. Januar 2015, 11:19:14 »
Heutiges Ergebnis einiger Gespräche mit Fahrern:
* Die Hälfte wusste nicht, dass die neuen Vorschriften schon in Kraft sind
* Niemand hat bisher den USB Stick bekommen

Vielleicht sind sie - nicht zuletzt wegen einiger Postings hier - daraufgekommen, dass die USB Stick-Variante doch nicht die beste ist. Und jetzt etwas anderes zu finden, das dauert eben seine Zeit...  :)
Gfunden wärs ja schnell, aber der Pearl hat soooo langen Lieferzeiten.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

HLS

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #33 am: 22. Januar 2015, 11:57:14 »
Wann kam denn das Arbeitnehmerschutzprospekt raus? Erst da kam ja das Zwangshalt. Wenn es nach 2013 kam, kann es schon gut möglich sein, dass es nicht mit eingearbeitet werden konnte.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

luki32

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #34 am: 22. Januar 2015, 12:11:13 »
Wann kam denn das Arbeitnehmerschutzprospekt raus? Erst da kam ja das Zwangshalt. Wenn es nach 2013 kam, kann es schon gut möglich sein, dass es nicht mit eingearbeitet werden konnte.

Und seit wann gibts das Kontrollsignal, das auch fehlt?

mfG
Luki
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nord22

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #35 am: 22. Januar 2015, 12:52:27 »
Das Kontrollsignal wurde erstmalig im Dienstauftrag Nr. 530 vom 31. Juli 1996 erwähnt:

Einführung des "Kontrollsignals"
provisorische Ergänzung der SV-Strab

Es werden zukünftig Konfliktpunkte (Kreuzungen) mit zuggesteuerten Verkehrslichtsignalanlagen mit sogenannter "unvollständiger Signalisierung" geregelt werden können. Hiebei verfügen die Signalgeber für die zu regelnde Relation nur über eine "Rot"- und "Gelb"- Kammer. Ohne Zugsanmeldung sind diese Signalgeber finster, nach erfolgter Zugsanmeldung schaltet die Anlage über "gelb" auf "rot"; nach Abmeldung der Zugsfahrt erlischt das Rotlicht, die Anlage ist wieder finster. Wenn bei einer derartigen Anlage Signalgeber nur für bestimmte Relationen vorhanden sind, wird dem Straßenbahnfahrer das Aufleuchten des Rotlichts mittels "Kontrollsignal" angezeigt:

blinkendes (dimmendes) gelbes Dreieck

Signalgruppe: Lichtsignal
Signalart: Straßenbahn Verkehrslichtsignal
Signalname: Kontrollsignal
Erläuterungen: blinkendes (dimmendes), auf der Basis stehendes Dreieck zeigt dem Fahrer an, daß die Anlage dem Individualverkehr "Halt" zeigt (quasi temporäre Stopptafel); eine Weiterfahrt ist unter Beachtung der gegenüber den nicht geregelten Relationen bzw. Straßenbenützern geltenden Bestimmungen zulässig.

Das Kontrollsignal kann mit einem weißen Pfeil oder mit einem Signal "Ankündigung einer Freiphase" mit Zusatzpfeil, der als Bestätigung der Anmeldung aufleuchtet, ergänzt sein. Leuchtet diese Anmeldung nicht auf, ist die Anmeldung mittels Drehschalter vorzunehmen. Wenn keine Anmeldung zustande kommt bzw. das Kontrollsignal nicht blinkt, ist eine Weiterfahrt unter Beachtung der örtlichen Verkehrszeichen (eventuell auch Benachrangung der Straßenbahn!) zulässig. Vbi ist zu verständigen.

Wien, am 31.Juli 1996     Der Betriebsleiter Straßenbahn, U-Bahn

dies zur Info
nord22

Rodauner

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #36 am: 22. Januar 2015, 13:47:59 »
Heutiges Ergebnis einiger Gespräche mit Fahrern:
* Die Hälfte wusste nicht, dass die neuen Vorschriften schon in Kraft sind
* Niemand hat bisher den USB Stick bekommen

Aus guter Quelle kann ich mitteilen, dass Fahrer und Zugbegleiter der Museumsvereine VEF und WTM bereits mit der neuen SV beteilt worden sind und dafür auch unterschreiben mußten.

:ugvm: (Müßig zu erwähnen, wen ich meine....)

13er

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #37 am: 22. Januar 2015, 13:50:55 »
Aus guter Quelle kann ich mitteilen, dass Fahrer und Zugbegleiter der Museumsvereine VEF und WTM bereits mit der neuen SV beteilt worden sind
Stimmt! :up:
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

hema

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #38 am: 22. Januar 2015, 14:05:47 »
Wobei die Information etwas falsch ist, das Kontrollsignal bedeutet nicht automatisch, dass die geltenden Vorrangregeln aufgehoben sind, sondern ist nur ein Hinweis, dass der querende Fahrzeugverkehr jetzt Rot haben sollte.

Unverständlich, dass man nicht das "amtliche" Signal aus der StrabVO übernimmt, das solche Übergänge regelt (Weißes Blinklicht plus schwarz/weißer Balken)!  ::)




Nur kurz sei angemerkt, dass die Rot/Gelb-Ampeln in einigen -Anwendungsfällen eine Gefahr für Fußgänger bedeuten, da sich eine Problematik mit den Bestimmungen des § 76. (3) der StVO ergibt!  :o
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

schaffnerlos

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #39 am: 22. Januar 2015, 14:14:52 »
Nur kurz sei angemerkt, dass die Rot/Gelb-Ampeln in einigen -Anwendungsfällen eine Gefahr für Fußgänger bedeuten, da sich eine Problematik mit den Bestimmungen des § 76. (3) der StVO ergibt!  :o

Wo wäre das in welcher Form der Fall?

hema

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #40 am: 22. Januar 2015, 14:26:04 »

Wo wäre das in welcher Form der Fall?
Z.B. wenn die Rot/Gelb-Ampel auf einer Straße mit Gegenverkehr nur eine Fahrtrichtung regelt. Oder wenn die Straßenbahn trotz aus Sicht des Fußgängers rot zeigender Ampel weiterfährt.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Rodauner

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #41 am: 22. Januar 2015, 23:55:12 »
Alsdern: Der Dienstauftrag Nr. 7/15 (ausgestellt vom Betriebsleiterbüro am 9.1.2015) mit dem Betreff - wörtlich zitiert: In Kraftsetzung der neuen Dienst- und Signalvorschriften, dürfte nun zumindest in einigen Expediten und Bhfen. ausgehängt worden sein. Nachweislich an einer Stelle im Sektor West, den genauen Ort darf ich aus Gründen des Informantenschutzes nicht nennen. Erging lt. Verteiler auch an WLB, VEF und WTM.

Darin wird kundgemacht, dass die neuen DV und SV per 15.1.2015 in Kraft gesetzt werden. Der Bahnhofs-Eingangsstempel ist leider unleserlich. Dann folgen die genauen Angaben der Dokumente, total sieben an der Zahl. Darunter ein Link ins WiLi-Intranet und der Hinweis, dass jeder Mitarbeiter im Fahrdienst (Straßenbahn, U-Bahn und U6) "im Jänner 2015 einen USB-Stick" erhält - jedoch ohne irgend einer Aussage, ob und wann (Dienst oder Freizeit) man sich dessen Inhalt anzueignen hat. Zu guter Letzt wird angemerkt, dass "gleichzeitig die bis dahin gültigen DV und SV der Straßenbahn (...), U-Bahn (...) und U-Bahn mit Oberleitung (...), sowie jene Dienstaufträge, die Änderungen oder Ergänzungen der alten DV und SV beinhalten, außer Kraft" gesetzt werden.

Ob bereits USB-Sticks an Fahrpersonal verteilt worden sind, ist (mir) nicht bekannt.

So - nun sind die Juristen hier im Forum dran:

1.) Wurde (wird) der Betrieb des Schienenbereiches der WL (+WLB im Stadtbereich,...) seit ca. 1 Woche freundlich forumuliert im rechtsfreien Raum geführt, weil die betreffenden MA erst 1 Woche nach Inkrafttreten von der Existenz der neuen Vorschriften Kenntnis bekamen?
2.) Welche Rechtswirksamkeit hat ein solcher Aushang überhaupt?
3.) Wäre es rechtlich gedeckt, wenn die WL das Studium der neuen Vorschriften in der unbezahlten Freizeit verlangen würden?
4.) Können die WL ihre MA überhaupt dazu zwingen, a) einen PC zu besitzen und b) an diesen einen fremden Datenträger anzuschließen (Virengefahr)?

(evt. 5.) Wie soll sich ein MA nun verhalten, wenn er für die Entgegennahme des USB-Sticks eine Unterschrift leisten soll? Was unterschreibt er damit: Nur die Entgegennahme oder auch, dass er sich den Inhalt aneignet?)

So, jetzt dürfte die Diskussion hier erst so richtig losgehen! Gute Nacht derweil, die nächsten Tage werden spannend ;D ;D ;D


4463

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #42 am: 23. Januar 2015, 00:19:27 »
So - nun sind die Juristen hier im Forum dran:

1.) Wurde (wird) der Betrieb des Schienenbereiches der WL (+WLB im Stadtbereich,...) seit ca. 1 Woche freundlich forumuliert im rechtsfreien Raum geführt, weil die betreffenden MA erst 1 Woche nach Inkrafttreten von der Existenz der neuen Vorschriften Kenntnis bekamen?
2.) Welche Rechtswirksamkeit hat ein solcher Aushang überhaupt?
3.) Wäre es rechtlich gedeckt, wenn die WL das Studium der neuen Vorschriften in der unbezahlten Freizeit verlangen würden?
4.) Können die WL ihre MA überhaupt dazu zwingen, a) einen PC zu besitzen und b) an diesen einen fremden Datenträger anzuschließen (Virengefahr)?

(evt. 5.) Wie soll sich ein MA nun verhalten, wenn er für die Entgegennahme des USB-Sticks eine Unterschrift leisten soll? Was unterschreibt er damit: Nur die Entgegennahme oder auch, dass er sich den Inhalt aneignet?)
0. Ich bin kein Jurist, aber beschäftige mich durchaus immer wieder mit Arbeitnehmerschutz, daher will ich meine bescheidene Meinung dazu kundtun.

1. Nein, kein rechtsfreier Raum, aber das Unternehmen ist wohl für die Verfehlungen der MA voll haftbar, wenn diese die neuen Vorschriften noch nicht kennen.
2. Ein Aushang kann eventuell rechtswirksam sein, wenn die MA im Dienstvertrag (oder auf eine andere geeignete Art) nachweislich darauf hingewiesen wurden, dass sie sich die betreffenden Aushänge z.B. täglich vor Dienstbeginn oder 1x pro Woche anzusehen haben.
3. Garantiert nicht. Ich bezweifle sogar, dass es überhaupt rechtlich gedeckt ist, die neuen Vorschriften ohne entsprechende Schulung auf die MA "loszulassen".
4. a) und b) nein.

5. Was der MA unterschreibt, steht hoffentlich auf dem jeweiligen Formular. Wenn er nur die physische Übernahme unterschreibt, erwächst ihm daraus wohl keinerlei Verpflichtung, die Daten darauf auch zu lesen. Wenn er die Kenntnisnahme der darauf befindlichen Dokumente ebenfalls unterschreibt, stellt sich mir die Frage, auf welchem Gerät er diese lesen soll (auf den dem Fahrpersonal zugänglichen PCs der WL sind ja die USB-Ports anscheinend nicht verwendbar) und warum er die Kenntnisnahme von etwas untschreiben soll, das er überhaupt erst nach Leistung der Unterschrift lesen kann (vorher hat er ja noch keinen USB-Stick in der Hand)?

Überhaupt bin ich der Meinung, dass es höchst unprofessionell ist, dass die neuen Vorschriften in Kraft treten, bevor sie den betroffenen MA zur Verfügung gestellt werden. Normalerweise müssten alle MA, die noch keine Kenntnis der neuen Vorschriften haben, solange (gegen unverminderte Bezahlung) vom Fahrdienst abgezogen werden, bis eine entsprechende Schulung erfolgt ist.
"das korrupteste Nest auf dem weiten Erdenrund"
Mark Twain über die Wienerstadt.

Rodauner

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #43 am: 23. Januar 2015, 00:40:23 »
Danke 4463, das ist ja schon recht viel an Infos. Wird meinen Spetzl sicher interessieren ;D (so, und jetz geh i wirklich ins Bett  :P)

HLS

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #44 am: 23. Januar 2015, 00:57:47 »
Da gibts noch viel Diskussionsstoff, was da so alles nicht recht passt.

Mehr erst wenn es der eine oder andere gelesen hat und er die Frage bzw. die Fehler hier aufdeckt.
Nur soviel ein befreundeter Anwalt, für Verkehrs- & Eisenbahnrecht, war schwer schockiert aufgrung des gravierenden Unterschiedes zwischen alter und neuer Vorschrift.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr