Alsdern: Der Dienstauftrag Nr. 7/15 (ausgestellt vom Betriebsleiterbüro am 9.1.2015) mit dem Betreff - wörtlich zitiert:
In Kraftsetzung der neuen Dienst- und Signalvorschriften, dürfte nun zumindest in einigen Expediten und Bhfen. ausgehängt worden sein. Nachweislich an einer Stelle im Sektor West, den genauen Ort darf ich aus Gründen des Informantenschutzes nicht nennen. Erging lt. Verteiler auch an WLB, VEF und WTM.
Darin wird kundgemacht, dass die neuen DV und SV per 15.1.2015 in Kraft gesetzt werden. Der Bahnhofs-Eingangsstempel ist leider unleserlich. Dann folgen die genauen Angaben der Dokumente, total sieben an der Zahl. Darunter ein Link ins WiLi-Intranet und der Hinweis, dass jeder Mitarbeiter im Fahrdienst (Straßenbahn, U-Bahn und U6) "im Jänner 2015 einen USB-Stick" erhält - jedoch ohne irgend einer Aussage, ob und wann (Dienst oder Freizeit) man sich dessen Inhalt anzueignen hat. Zu guter Letzt wird angemerkt, dass "gleichzeitig die bis dahin gültigen DV und SV der Straßenbahn (...), U-Bahn (...) und U-Bahn mit Oberleitung (...), sowie jene Dienstaufträge, die Änderungen oder Ergänzungen der alten DV und SV beinhalten, außer Kraft" gesetzt werden.
Ob bereits USB-Sticks an Fahrpersonal verteilt worden sind, ist (mir) nicht bekannt.
So - nun sind die Juristen hier im Forum dran:
1.) Wurde (wird) der Betrieb des Schienenbereiches der WL (+WLB im Stadtbereich,...) seit ca. 1 Woche freundlich forumuliert im rechtsfreien Raum geführt, weil die betreffenden MA erst 1 Woche nach Inkrafttreten von der Existenz der neuen Vorschriften Kenntnis bekamen?
2.) Welche Rechtswirksamkeit hat ein solcher Aushang überhaupt?
3.) Wäre es rechtlich gedeckt, wenn die WL das Studium der neuen Vorschriften in der unbezahlten Freizeit verlangen würden?
4.) Können die WL ihre MA überhaupt dazu zwingen, a) einen PC zu besitzen und b) an diesen einen fremden Datenträger anzuschließen (Virengefahr)?
(evt. 5.) Wie soll sich ein MA nun verhalten, wenn er für die Entgegennahme des USB-Sticks eine Unterschrift leisten soll? Was unterschreibt er damit: Nur die Entgegennahme oder auch, dass er sich den Inhalt aneignet?)
So, jetzt dürfte die Diskussion hier erst so richtig losgehen! Gute Nacht derweil, die nächsten Tage werden spannend
