Autor Thema: Neue Signalvorschrift  (Gelesen 74675 mal)

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denond

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #180 am: 30. September 2015, 19:06:34 »
Änderung der SV-STRAB, Abschnitt Notsignal

Gibt es dafür einen bestimmten Anlass oder einen speziellen Hintergrund?

Also, ich glaube, daß da in der SV STRAB 2013 bezüglich §4-Notsignale in der Handlungsberschreibung ganz einfach ein Lese-/Sinnesfehler passiert ist und jetzt entdeckt wurde. Denn, die Deutung eines Notsignales war auch schon 1977 und in den darauffolgenden Jahren: sofort eine Notbremsung mit Sandunterstützung bis zum Stillstand des Zuges einzuleiten.

Sabine Schienenbruch

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #181 am: 01. Oktober 2015, 14:45:57 »
Gibt es dafür einen bestimmten Anlass oder einen speziellen Hintergrund?

Ja. So a la "Trocknen sie Ihren Hamster nicht in der Mikrowelle!"

95B

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #182 am: 01. April 2017, 17:24:56 »
Ergänzung der SV-STRAB:

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #183 am: 01. April 2017, 18:14:51 »
Ergänzung der SV-STRAB:
Und wie soll man wissen, an welcher Stelle die Gefahrenstelle komplett einsehbar ist? ???
"das korrupteste Nest auf dem weiten Erdenrund"
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95B

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #184 am: 01. April 2017, 18:28:33 »
Ergänzung der SV-STRAB:
Und wie soll man wissen, an welcher Stelle die Gefahrenstelle komplett einsehbar ist? ???

Das weißt du als Autolenker bei einer Stopptafel ja auch.
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hema

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #185 am: 01. April 2017, 19:19:06 »
Ergänzung der SV-STRAB:

Damit fehlt aber das "offizielle" Signal  Zwangshalt aus der StrabVO immer noch in der Vorschrift.
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HLS

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #186 am: 02. April 2017, 11:43:26 »
Ergänzung der SV-STRAB:

Damit fehlt aber das "offizielle" Signal  Zwangshalt aus der StrabVO immer noch in der Vorschrift.
Und um das gings mir damals bei der Bemängelung.

Ich habe nämlich noch immer keine Antwort, weder offizielle noch inoffizielle, wo ich beim Zwangshalt stehenbleiben muß.

Es gab nämlich vor Wochen die Situation, dass am Matzleinsdorfer Platz ein Zwangshalt, kurz nach dem "Aquarium"(FR Eichenstraße), aufgestellt wurde und die Anlage 1 lief.
In Richtung Kliebergasse stands genau am Bahnsteigende und für den 6er wurde erst gar kein eigenes aufgestellt obwohl genau in diese Gleiskreuzung irgendwelche Arbeiten ausgeführt wurden.

Man hat mir zwar gesagt, dass man das anpassen wird, was man allerdings angepasst hat, sieht man im obrigen Dienstauftrag. :-\
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

95B

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #187 am: 02. April 2017, 12:14:32 »
Meiner Ansicht nach ist beim Zwangshalt stets auf Höhe des Signals anzuhalten. Es gibt ja auch keinen fix montierten Zwangshalt, sondern der wird je nach Erfordernis aufgestellt. Bei Anlage 1 auf der Kreuzung widerspricht er selbstverständlich der Bedienungsanleitung für die Ustrab, weshalb ich in so einem Fall auf weitere Anweisungen von der BI zurückgreifen würde.
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hema

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #188 am: 02. April 2017, 12:24:12 »

Ich habe nämlich noch immer keine Antwort, weder offizielle noch inoffizielle, wo ich beim Zwangshalt stehenbleiben muß.

Das Signal "Zwangshalt" gibt es in der Wiener Signalvorschrift gar nicht., nur in der StrabVO. Allerdings ist seine Verwendung in einer Arbeitnehmerschutzverordnung des BMVIT österreichweit für Baustellen vorgeschrieben. Es ist also einerseits betrieblich kein Signal, andererseits musst du die Bestimmungen einer (ministeriellen) Verordnung einhalten, weil du sonst einen Gesetzesverstoß begehen würdest. Eine Diskrepanz erster Güte, weil die WiLi immer glauben, sie können ihre eigenen Gesetze machen, falls nötig per Dienstauftrag!

Was natürlich erlaubt wäre, die WiLi könnten in Ihrer Signalvorschrift neben dem gesetzeskonformen Signal "Zwangshalt", das ein unbedingtes Anhalten verlangt, ihr betriebseigenes Signal "Sicherheitshalt" verwenden, welches sie ja glauben* für bestimmte Haltestellen haben zu müssen (es ist gewissermaßen ein "bedingter Zwangshalt").





*) Eigentlich ist es sowieso unnötig und zum Krenreiben, weil es nur beim Ausfall eines Fahrsignales am selben Ort gilt. Und bei Ausfall eines Signales oder unsicherem Signalbild muss man sowieso beim Signal anhalten, weil die jeweils bedenklichere Signalstellung angenommen werden muss!
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Ferry

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #189 am: 08. Mai 2023, 09:49:14 »
Wie ich gehört habe, passiert in Wien endlich etwas, was in anderen Städten bereits selbstverständlich ist: Streckentrenner werden künftig mittels Erinnerungssignal (weißes T auf blauem Hintergrund mit Angabe einer Kennung, ähnlich wie bei Weichen) gekennzeichnet sein. Die Installation der Signale beginnt ab Mitte Mai.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #190 am: 08. Mai 2023, 10:05:55 »
Wie ich gehört habe, passiert in Wien endlich etwas, was in anderen Städten bereits selbstverständlich ist: Streckentrenner werden künftig mittels Erinnerungssignal (weißes T auf blauem Hintergrund mit Angabe einer Kennung, ähnlich wie bei Weichen) gekennzeichnet sein. Die Installation der Signale beginnt ab Mitte Mai.

Sehr interessante Information!
Was bedeutet das dann konkret für den Fahrer? Dass er in diesem Bereich nicht stehenbleiben sollte? Und wird das Signal sowohl bei überbrückten als auch bei nicht überbrückten Trennern angebracht?

Klingelfee

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #191 am: 08. Mai 2023, 10:09:48 »
Wie ich gehört habe, passiert in Wien endlich etwas, was in anderen Städten bereits selbstverständlich ist: Streckentrenner werden künftig mittels Erinnerungssignal (weißes T auf blauem Hintergrund mit Angabe einer Kennung, ähnlich wie bei Weichen) gekennzeichnet sein. Die Installation der Signale beginnt ab Mitte Mai.

Sehr interessante Information!
Was bedeutet das dann konkret für den Fahrer? Dass er in diesem Bereich nicht stehenbleiben sollte? Und wird das Signal sowohl bei überbrückten als auch bei nicht überbrückten Trennern angebracht?

Das ist korrekt erkannt. Zusätzlich soll man ab diesen Zeitpunkt einen Trenner wieder auf 0, bzw auf Bremsstufen passieren. Dies war vor dem ULF auch so.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

haidi

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #192 am: 08. Mai 2023, 10:33:23 »
Heißt das, dass alle Streckentrenner wieder offen sind?
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #193 am: 08. Mai 2023, 10:41:10 »
Wie ich gehört habe, passiert in Wien endlich etwas, was in anderen Städten bereits selbstverständlich ist: Streckentrenner werden künftig mittels Erinnerungssignal (weißes T auf blauem Hintergrund mit Angabe einer Kennung, ähnlich wie bei Weichen) gekennzeichnet sein. Die Installation der Signale beginnt ab Mitte Mai.
Bin froh, das es keine anderen Sorgen gibt.......

Klingelfee

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #194 am: 08. Mai 2023, 10:52:04 »
Heißt das, dass alle Streckentrenner wieder offen sind?

Nein. Und solange die Abschnitte aus dem gleichen Unterwerk gespeist werden, ist es eigentlich auch unerheblich. Aber es kommt offensichtlich durch den Abrissfunken bei zu großer Last immer wieder zu Beschädigungen von Bügel, bzw Streckentrenner. Daher kommt es jetzt offensichtlich zu dieser Vorschrift.

Und wie gesagt, zu meinen Anfängen bei der Straßenbahn war es Gang und Gebe, dass man Streckentrenner nur mit 0 oder Bremstufen passiert hat.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen