Ich habe nämlich noch immer keine Antwort, weder offizielle noch inoffizielle, wo ich beim Zwangshalt stehenbleiben muß.
Das Signal "Zwangshalt" gibt es in der Wiener Signalvorschrift gar nicht., nur in der StrabVO. Allerdings ist seine Verwendung in einer Arbeitnehmerschutzverordnung des BMVIT österreichweit für Baustellen vorgeschrieben. Es ist also einerseits betrieblich kein Signal, andererseits musst du die Bestimmungen einer (ministeriellen) Verordnung einhalten, weil du sonst einen Gesetzesverstoß begehen würdest. Eine Diskrepanz erster Güte, weil die WiLi immer glauben, sie können ihre eigenen Gesetze machen, falls nötig per Dienstauftrag!
Was natürlich erlaubt wäre, die WiLi könnten in Ihrer Signalvorschrift neben dem gesetzeskonformen Signal "Zwangshalt", das ein unbedingtes Anhalten verlangt, ihr betriebseigenes Signal "Sicherheitshalt" verwenden, welches sie ja glauben* für bestimmte Haltestellen haben zu müssen (es ist gewissermaßen ein "bedingter Zwangshalt").
*) Eigentlich ist es sowieso unnötig und zum Krenreiben, weil es nur beim Ausfall eines Fahrsignales am selben Ort gilt. Und bei Ausfall eines Signales oder unsicherem Signalbild muss man sowieso beim Signal anhalten, weil die jeweils bedenklichere Signalstellung angenommen werden muss!