Autor Thema: Neue Signalvorschrift  (Gelesen 75430 mal)

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95B

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #150 am: 10. März 2015, 11:01:42 »
Ok entschuldige.

 :up:

Aber Fakt ist dass du in letzter Zeit nur mehr Fehler aufzeigst, die mMn völlig irrelevant sind
 Wenn du das nicht sagst, wäre mir das nicht einmal aufgefallen.

Irrelevant oder nicht, Fehler ist Fehler.

Und deshalb gleich beleidigend werden zeigt von deinem Karakter.

Ich? Beleidigend? Wo? ??? Ist es eine Beleidigung, eine (objektiv nun einmal zweifellos vorhandenen!) Fehler festzustellen?

Was haben dir die WL getan? Du warst ja früher nicht so?

Ich habe mich diesbezüglich nicht verändert. Die kritikwürdigen Sachen im Umfeld der WL haben jedoch in den letzten Jahren massiv zugenommen (mag sein, dass ich das früher nicht in so großem Umfang mitbekommen habe, da ich damals noch nicht so viel Einblick hatte wie jetzt). Und ich nehme auch nicht stillschweigend und devot zur Kenntnis, was Erdberg verlautbart, sondern erlaube mir auch die Sicht eines Außenstehenden anzuwenden und mich dementsprechend kritisch mit der Materie auseinanderzusetzen.

Dass Kritik in Erdberg nicht gut ankommt, ist bekannt. Aber als öffentliches Unternehmen muss man damit leben, in der Kritik zu stehen. Nur darf man halt Kritik nicht mit Beleidigung verwechseln.
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Ferry

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #151 am: 10. März 2015, 11:56:54 »

An der Kreuzung Radetzkystraße / Hintere Zollamtstraße hab ich am Samstag die neuen Erinnerungssignale erstmals in Echt gesehen.
Sorry für die nicht gerade berauschende Bildqualität.
Auch in der Prater Hauptallee hängen schon die rot-weißen Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Und was heißt das jetzt? Dass ich 50 fahren dürfte, wenn nicht gleichzeitig daneben die (nach der neuen SV-Strab nicht mehr gültige) Geschwindigkeitsbegrenzung hängen würde? Ist das überhaupt zulässig, zwei unterschiedliche Begrenzungen an ein und derselben Stelle?
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Geamatic

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #152 am: 10. März 2015, 12:13:10 »
Die neuen rot-weißen Tafeln sagen nur die erlaubte maximal Geschwindigkeit an, die ab dieser Stelle bis zum nächsten rot-weißen Geschwindigkeitssignal gilt. Temporäre Langsamfahrstellen oder auch z.B. Weichen (15km/h) oder Gleiskreuzungen (20km/h) sind natürlich weiterhin zu beachten.

Übrigens in der Gegenrichtung zur Urania in der Füßgänerzone haben sie brav auch eines mit "25" aufgehängt und die Dreieckigen & gelben 25 sind verschwunden.

Petersil

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #153 am: 10. März 2015, 12:51:46 »
Das entspricht zwar nicht so ganz dem Geschwurbel aus der StrabVO, ist aber zweifellos sinnvoller  :up:

Das heißt, die Geschwindigkeiten werden im Großen und Ganzen ählich wie bei der U6 signalisiert.

Ferry

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #154 am: 10. März 2015, 13:16:33 »
Die neuen rot-weißen Tafeln sagen nur die erlaubte maximal Geschwindigkeit an, die ab dieser Stelle bis zum nächsten rot-weißen Geschwindigkeitssignal gilt. Temporäre Langsamfahrstellen oder auch z.B. Weichen (15km/h) oder Gleiskreuzungen (20km/h) sind natürlich weiterhin zu beachten.

Übrigens in der Gegenrichtung zur Urania in der Füßgänerzone haben sie brav auch eines mit "25" aufgehängt und die Dreieckigen & gelben 25 sind verschwunden.

Eben! Ich bleibe dabei, dass das gleichzeitige Aufhängen von zwei Erinnerungssignalen, die beide eine Geschwindigkeitsbegrenzung zum Inhalt haben, unzulässig ist. Das wäre, wie wenn man auf der Straße eine Kennzeichnung von einem 100er und darunter einen 80er hätte.

Anders sieht es aus, wenn es sich um eine temporäre Geschwindigkeitsbegrezung handelt. Diese wäre dann aber als Strecken- und nicht als Erinnerungssignal auszuführen.
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luki32

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #155 am: 10. März 2015, 13:37:30 »
Eben! Ich bleibe dabei, dass das gleichzeitige Aufhängen von zwei Erinnerungssignalen, die beide eine Geschwindigkeitsbegrenzung zum Inhalt haben, unzulässig ist. Das wäre, wie wenn man auf der Straße eine Kennzeichnung von einem 100er und darunter einen 80er hätte.

Na dann fahr einmal auf der Tangente, da hast dauernd 80er und 60er untereinander.  ;)

Anders sieht es aus, wenn es sich um eine temporäre Geschwindigkeitsbegrezung handelt. Diese wäre dann aber als Strecken- und nicht als Erinnerungssignal auszuführen.

Da hast Du natürlich recht.

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haidi

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #156 am: 10. März 2015, 16:35:56 »
Nochmals ganz ausführlich für dich zum Vergleich. Hier das alte, nicht mehr zu verwendende Logo:

(Dateianhang Link)

Und hier das aktuelle Logo, das das obige abgelöst hat:

(Dateianhang Link)

Und nun halte ich von deiner Seite aus eine Entschuldigung für angebracht. :lamp:

Ich hab heute genau aufgepasst und du scheinst die Logos verwechselt zu haben - ich hab fast nur das von dir als das alte bezeichnete Logo gesehen :)
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95B

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #157 am: 10. März 2015, 16:39:21 »
Ich hab heute genau aufgepasst und du scheinst die Logos verwechselt zu haben - ich hab fast nur das von dir als das alte bezeichnete Logo gesehen :)

Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass es sich bei diesem Logo nicht mehr um das aktuelle handelt. Schau einmal auf die WL-Website!
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Hubi

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #158 am: 10. März 2015, 16:53:42 »
Zitat
Anders sieht es aus, wenn es sich um eine temporäre Geschwindigkeitsbegrezung handelt. Diese wäre dann aber als Strecken- und nicht als Erinnerungssignal auszuführen.

Die Unterscheidung zwischen Erinnerungssignal und Streckensignal gibt es aber nicht mehr!
Bei der Beschreibung von Signalen in der neuen SV heisst es nur noch das Signale rechts oder über dem Gleis angebracht werden können!
Langsamfahrsignale auch ausnahmsweise rechts!
Also könnte theoretisch jedes beliebige Signal neben dem Gleis stehen oder an der Querverspannung hängen.
Ich gehe davon aus,dass die Behörde die neue SV vor der Genehmigung gelesen hat!..... somt müssen wir damit leben das es so ist wie es ist.

Geamatic

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #159 am: 10. März 2015, 17:07:11 »
Mmm, also meiner Meinung nach ist das ganze völlig logisch aufgebaut und es gibt auch keine Unklarheiten. Und weil hier manche einen Vergleich zum Autoverkehr machen mache ich das jetzt auch:

Geschwindigkeitssignal = Zeigt die maximal höchstzulässige Geschwindigkeit an. Kann man Vergleichen mit der Regelung im Straßenverkehr, dass man auf Landstraßen max. 100km/h bzw. auf Autobahnen 130km/h. Nur weil dann bei der Straßenbahn z.B. 50km/h erlaubt ist, heißt das nicht, dass ich das auch immer fahren kann (z.B. bei Weichen oder Kreuzungen). Ist ja im Straßenverkehr nichts anderes, nur weil auf einer Landstraße grundsätzlich 100km/h gelten, heißt das nicht, dass man eine dortige Kurve mit 100 auch noch kriegt. Das ist dann auch vorrausschauendes Fahren angesagt, egal ob Auto oder Straßenbahn

Langsamfahrsignal = Temporäre Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit. Gibts ja auch im Straßenverkehr in Form von Geschwindigkeitsbegrenzugnen.

hema

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #160 am: 10. März 2015, 17:19:28 »
Temporär ist vorübergehend, z.B. wegen eines Schadens oder einer Baustelle. Ständige Beschränkungen sind etwa wegen eines Gefälles, einer Fußgängerzone usw. gegeben, das heißt, eine örtliche Reduktion der an sich auf dieser Strecke zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Und genau dafür sieht die StrabVO die rot/weißen Zifferntafeln vor. Beim Erstellen der Signalvorschrift hat man da irgendwas "vermanscht"!  ::)


Die grundsätzlich festgelegte Streckenhöchstgeschwindigkeit braucht nicht an jeder Ecke oder Kreuzung angegeben werden, auch für Autos stehen ja nicht überall im Ortsgebiet lauter 50er- oder auf der Autobahn 130er-Tafeln (für Autos gilt natürlich die StVO und nicht die StrabVO, aber hier gibt es gewisse Analogien).
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Hubi

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #161 am: 10. März 2015, 18:44:55 »
Zitat
Die grundsätzlich festgelegte Streckenhöchstgeschwindigkeit braucht nicht an jeder Ecke oder Kreuzung angegeben werden, auch für Autos stehen ja nicht überall im Ortsgebiet lauter 50er- oder auf der Autobahn 130er-Tafeln (für Autos gilt natürlich die StVO und nicht die StrabVO, aber hier gibt es gewisse Analogien).

Jetzt wäre noch Interessant wie die am Bild nicht sichtbare Füßgängerzone Signalisiert ist, hängt dort der 25er in alter Form oder in neuer Form?

hema

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #162 am: 10. März 2015, 20:58:36 »
Irgendwann später wird alles nach der neuen "Mode" sein. Und irgendwann noch später wird man draufkommen, dass das nicht ganz korrekt ist und umsteigen auf die von mir genannte Vorgangsweise! Erkenntnisse sind in diesem Betrieb immer noch sehr langsam gesickert.   ;)
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95B

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #163 am: 10. März 2015, 22:45:28 »
Am Schwarzenbergplatz hat man für die Linie D Richtung SüdHauptbahnhof ab dem leichten Rechtsbogen vor dem Hochstrahlbrunnen einen rot-weißen 25er aufgehängt, etwa auf Höhe Schwindgasse hängt ein rot-weißer 50er.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #164 am: 11. März 2015, 02:09:49 »
Wenn man so weiter macht, werden in Wien bald viele hundert (wenn nicht über tausend) solche Taferln hängen!

Vielleicht sollte man auf Taferl-Produzent umsatteln? Könnte ein krisensicherer, umsatzträchtiger Erwerb werden!  :)
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