Es ist beides möglich, "5" oder "50" heißt 50 km/h, "05" heißt fünf km/h.
Die StrabVO meint:
Die Kennziffern der Signale G 1, G 2 und G 4 bedeuten, daß der angegebene Wert in km/h als Geschwindigkeit zugelassen ist; werden einstellige Kennziffern verwendet, gilt deren zehnfacher Wert als zulässige Geschwindigkeit.Sie ist hier schlampig formuliert, da nicht Kennziffern, sondern Kennzahlen gemeint sind. Ziffern sind einzelne Zahlzeichen, von "einstelligen Ziffern" zu sprechen, ist Unsinn, man redet ja auch nicht von einbuchstabigen Buchstaben.
Abgesehen von dieser Wortklauberei folgt die SV-STRAB aber dieser Angabe nicht, da sie immer die Angabe des vollen Werts vorschreibt. In Wien hieße daher "5" tatsächlich "5" und nicht "50".
Fazit:
Warum zeigen die hier im Thread gezeigten dreieckigen Ankündigungssignale der (permanenten) Geschwindigkeitsbegrenzung 1/10 der Geschwindigkeit, die quadratischen Signale, die den Beginn kennzeichnen aber die volle? 
Weil sie aus unterschiedlichen Quellen stammen.