Autor Thema: Neue Signalvorschrift  (Gelesen 96440 mal)

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nord22

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #60 am: 23. Januar 2015, 11:38:00 »
Ein ganz wesentlicher Punkt der neuen SV ist noch nicht umgesetzt: Streckenhöchstgeschwindigkeiten
Bei Umsetzung der neuen SV sollte das Geschwindigkeitssignal (nichts anderes als die Tafeln, welche auf der U6 seit den 80er Jahren verwendet werden) im ganzen Netz aufgehängt werden; z.B. lt. Wiederholungsschule bei Bahnhofsausfahrten 50. Bis dahin wird nach diversen altbekannten Geschwindigkeitsangaben gefahren (Spinnen, Ausschilderungen lt. StVO, Dienstaufträge .....).

nord22

Ferry

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #61 am: 23. Januar 2015, 11:44:30 »
Sinngemäß: Im Zweifel die bedenklichere Bedeutung des Signals annehmen bzw. Anfunken der Leitstelle und Weisungen einholen.
:up: Gilt für alle unbekannten bzw. offensichtlich nicht funktionsfähigen Signale...

Wie kann man von einem per Definition unbekanntem Signal die "bedenklichere Bedeutung" annehmen? Das würde ja voraussetzen, dass das Signal zumindest zwei bekannte Bedeutungen besitzt. Da es in der SV aber nicht mehr vorkommt, ist es unbekannt und daher gibt es auch keinerlei "bedenklichere" Bedeutung, die angekommen werden könnte. Theoretisch müsste jeder Fahrer x-mal am Tag die BI anfunken, wenn er an einem solchen Signal vorbeikommt.

Wie gesagt, mir geht's nicht um den praktischen Ablauf, der ist ohnehin jedem mit einem Minimum an Grips klar. Mir geht es um die rein juristische Auslegung, nach der die neue SV vermutlich gar nicht vollziehbar wäre.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

13er

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #62 am: 23. Januar 2015, 11:47:39 »
Da hättest du jetzt aber auch selbst nachschauen können:

Zitat
(13)
Wird ein Signal nicht deutlich wahrgenommen oder bestehen Zweifel über
die Bedeutung eines Signales, so ist aus Sicherheitsgründen stets die bedenklichere
Bedeutung anzunehmen und entsprechend vorsichtig zu handeln.
(14)
Gestörte, beschädigte oder in ihrer Bedeutung nicht erkennbare Signale sind
sofort der Betriebsinspektion zu melden.

Mit uns kommst du sicher... zu spät.

haidi

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #63 am: 23. Januar 2015, 13:26:48 »
Da hättest du jetzt aber auch selbst nachschauen können:
Ein Signal ist ein in der SV oder in der StVO definiertes Zeichen. Wenn jetzt am Fahrbahnrand, neben den Gleisen oder sonst wo eine gackerlgelb/rosa/lila gemusterte Tafel steht oder eine andere die vor urdenklichen oder denklichen Zeiten einmal in der SV war, so ist das kein Signal im Sinne der jetzt gültigen DV.
Es gäbe dann auch unterschiedlichen Vorgangsweisen zwischen alten Fahrern und Fahrern, die jetzt erst die FAhrerschule machen, letztere bräuchten dieses Signal nicht beachten, weil sie es überhaupt nicht kennen und erstere müssten den ganzen Sermon abarbeiten.
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13er

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #64 am: 23. Januar 2015, 13:53:20 »
Ein Signal ist ein in der SV oder in der StVO definiertes Zeichen. Wenn jetzt am Fahrbahnrand, neben den Gleisen oder sonst wo eine gackerlgelb/rosa/lila gemusterte Tafel steht oder eine andere die vor urdenklichen oder denklichen Zeiten einmal in der SV war, so ist das kein Signal im Sinne der jetzt gültigen DV.
Wenn es offenbar wie ein Signal aussieht und nicht auf einen von Kinderhand bemalten Pappendeckel schließen lässt, dann ist es offensichtlich ein in seiner Bedeutung nicht erkennbares Signal. Anfunken -> BI schickt jemanden vorbei, der sich das anschaut und ggfs. entfernt.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

HLS

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #65 am: 23. Januar 2015, 14:52:52 »

Wenn es offenbar wie ein Signal aussieht und nicht auf einen von Kinderhand bemalten Pappendeckel schließen lässt, dann ist es offensichtlich ein in seiner Bedeutung nicht erkennbares Signal. Anfunken -> BI schickt jemanden vorbei, der sich das anschaut und ggfs. entfernt.
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/6/65/Military-loading-class.jpg/170px-Military-loading-class.jpg

Wenn du plötzlich dieses Schild sehen würdest, was würdest du machen? Sieht es nicht wie ein offiziellen Schild aus? Ist es nicht eindeutig, dass man in die eine Richtung 100km/h und mit Gegenverkehr 50km/h fahren kann?*

*Das ist natürlich keine Geschwindigkeitsangabe, für alle die es nicht wissen. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Milit%C3%A4rische_Lastenklasse
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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #66 am: 23. Januar 2015, 16:40:05 »
Ein ganz wesentlicher Punkt der neuen SV ist noch nicht umgesetzt: Streckenhöchstgeschwindigkeiten
Man sollte in die Signalvorschrift auch das dreieckige Signal "Ankündigung einer Geschwindigkeitsbeschränkung" aufnehmen, für jene Fälle, wo sich die bis zu diesem Punkt zulässige Geschwindigkeit reduziert.

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Hubi

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #67 am: 23. Januar 2015, 16:49:05 »
Wo liegt da der Unterschied zum jetzt eingeführtem Langsamfahrsignal, da gilt das gelbe Dreieck mit Geschwindigkeitsangabe ja auch als Ankündigung?

95B

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #68 am: 23. Januar 2015, 16:53:02 »
Wo liegt da der Unterschied zum jetzt eingeführtem Langsamfahrsignal, da gilt das gelbe Dreieck mit Geschwindigkeitsangabe ja auch als Ankündigung?

Das rote Signal ist für permanente Geschwindigkeitsangaben, das gelbe für temporäre. Es stellt sich halt die Frage, ab wann eine Geschwindigkeitsbeschränkung temporär oder permanent ist. Wenn ich beispielsweise an die Strecke Laurenzgasse – Kliebergasse denke ...
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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #69 am: 23. Januar 2015, 17:00:06 »
Temporär ist eine Beschränkung, die bis zur Beseitigung jener Umstände und Hinderlichkeiten besteht, die eine Einhaltung der an sich für diese Stelle vorgesehenen Geschwindigkeit nicht möglich machen!  ;)
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haidi

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #70 am: 23. Januar 2015, 17:53:01 »
Temporär ist eine Beschränkung, die bis zur Beseitigung jener Umstände und Hinderlichkeiten besteht, die eine Einhaltung der an sich für diese Stelle vorgesehenen Geschwindigkeit nicht möglich machen!  ;)
Dann ist sie bei den WL eine permanente, weil wenn man auch die gesamte Führungsetage austauscht - die Roten werden nichts besseres nehmen.
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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #71 am: 23. Januar 2015, 19:48:58 »
Warum zeigen die hier im Thread gezeigten dreieckigen Ankündigungssignale der (permanenten) Geschwindigkeitsbegrenzung 1/10 der Geschwindigkeit, die quadratischen Signale, die den Beginn kennzeichnen aber die volle? ???
Demnach wird die Signalisierung - zumindest die Tafeln betreffend - der "großen" Eisenbahn angeglichen?
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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #72 am: 23. Januar 2015, 20:01:29 »
Es ist beides möglich, "5" oder "50" heißt 50 km/h, "05" heißt fünf km/h.
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95B

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #73 am: 23. Januar 2015, 20:34:45 »
Es ist beides möglich, "5" oder "50" heißt 50 km/h, "05" heißt fünf km/h.

Die StrabVO meint: Die Kennziffern der Signale G 1, G 2 und G 4 bedeuten, daß der angegebene Wert in km/h als Geschwindigkeit zugelassen ist; werden einstellige Kennziffern verwendet, gilt deren zehnfacher Wert als zulässige Geschwindigkeit.

Sie ist hier schlampig formuliert, da nicht Kennziffern, sondern Kennzahlen gemeint sind. Ziffern sind einzelne Zahlzeichen, von "einstelligen Ziffern" zu sprechen, ist Unsinn, man redet ja auch nicht von einbuchstabigen Buchstaben.

Abgesehen von dieser Wortklauberei folgt die SV-STRAB aber dieser Angabe nicht, da sie immer die Angabe des vollen Werts vorschreibt. In Wien hieße daher "5" tatsächlich "5" und nicht "50".

Fazit:

Warum zeigen die hier im Thread gezeigten dreieckigen Ankündigungssignale der (permanenten) Geschwindigkeitsbegrenzung 1/10 der Geschwindigkeit, die quadratischen Signale, die den Beginn kennzeichnen aber die volle? ???

Weil sie aus unterschiedlichen Quellen stammen.
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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #74 am: 23. Januar 2015, 20:37:04 »
Warum zeigen die hier im Thread gezeigten dreieckigen Ankündigungssignale der (permanenten) Geschwindigkeitsbegrenzung 1/10 der Geschwindigkeit, die quadratischen Signale, die den Beginn kennzeichnen aber die volle? ???
Demnach wird die Signalisierung - zumindest die Tafeln betreffend - der "großen" Eisenbahn angeglichen?

Zitat StrabVO:
Zitat
Die Kennziffern der Signale G 1, G 2 und G 4 bedeuten, dass der angegebene Wert in km/h als Geschwindigkeit zugelassen ist; werden einstellige Kennziffern verwendet, gilt deren zehnfacher Wert als zulässige Geschwindigkeit.

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