Autor Thema: Re: Kleine Störungsrundschau (Kommentar-Thread)  (Gelesen 196823 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16459
Re: Re: Kleine Störungsrundschau (Kommentar-Thread)
« Antwort #240 am: 09. Oktober 2016, 15:32:33 »
. . . .  denn ehrlich sind 8h Ruhezeit zwischen zwei Dienstschichten nicht unbedingt das Schlaueste in ein Personenbeförderungsunternehmen.

Jetzt behaupte nicht, dass du immer nur acht Stunden Pause zwischen zwei Diensten hast. Wie oft kommt das vor, wenn du keine Überstunden machst!? In dem Beruf war es leider immer schon so, dass man sein restliches Leben auf gewisse Unbequemheiten des Dienstablaufes ausrichten musste. Früher waren die Bedingungen noch viel härter, ein Straßenbahnfahrer ist halt kein Büroangestellter von Mo-Fr 8-16 Uhr.



Da müsstes dich eigentlich als Fahrunfähig melden.
Eigenverantwortung ist doch ein Fremdwort!  8)

Nein, ohne Spaß, so was traut sich keiner, der den Job noch einige Zeit behalten will oder muss.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9627
Re: Re: Kleine Störungsrundschau (Kommentar-Thread)
« Antwort #241 am: 10. Oktober 2016, 11:54:00 »
. . . .  denn ehrlich sind 8h Ruhezeit zwischen zwei Dienstschichten nicht unbedingt das Schlaueste in ein Personenbeförderungsunternehmen.

Jetzt behaupte nicht, dass du immer nur acht Stunden Pause zwischen zwei Diensten hast. Wie oft kommt das vor, wenn du keine Überstunden machst!? In dem Beruf war es leider immer schon so, dass man sein restliches Leben auf gewisse Unbequemheiten des Dienstablaufes ausrichten musste. Früher waren die Bedingungen noch viel härter, ein Straßenbahnfahrer ist halt kein Büroangestellter von Mo-Fr 8-16 Uhr.
Es braucht nicht täglich sein, da reicht ein Tag und genau an dem Tag kommt die Personalkontrolle oder ein "netter" Fahrgast, der deshalb anruft.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16459
Re: Re: Kleine Störungsrundschau (Kommentar-Thread)
« Antwort #242 am: 10. Oktober 2016, 16:12:02 »
Dieses Schicksal, sogar noch härtere Bedingungen, teilten Generationen von Straßenbahnern seit Jahrzehnten mit dir. Sicher soll man Unannehmlichkeiten nach Möglichkeit vermeiden, aber irgendwie kommt mir vor, dass die meisten Leute des 21.Jahrhunderts arge Weicheier und Jammerer sind!  ::)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15296
Re: Re: Kleine Störungsrundschau (Kommentar-Thread)
« Antwort #243 am: 10. Oktober 2016, 16:57:56 »
Dieses Schicksal, sogar noch härtere Bedingungen, teilten Generationen von Straßenbahnern seit Jahrzehnten mit dir. Sicher soll man Unannehmlichkeiten nach Möglichkeit vermeiden, aber irgendwie kommt mir vor, dass die meisten Leute des 21.Jahrhunderts arge Weicheier und Jammerer sind!  ::)
Das Arbeitszeitgesetz schreibt 11 Stunden Ruhezeit vor, erlaubt 8 Stunden nur ausnahmsweise. Sicher sind bei den WL 8 Stunden Ruhezeit nicht die Regel, aber sie liegen unter der ebenfalls nicht ständig erlaubten Ruhezeit von LKW und Busfahrern von 9 Stunden (Normalruhezeit 11 Stunden). Ich bin der Ansicht, dass es unverantwortlich ist, einen Straßenbahn-, Bus- oder LKW-Fahrer nach 8 oder 9 Stunden Ruhezeit (mit Heimweg) zum Fahren zu zwingen.

Was früher war: Sind wir froh, dass die Bedingungen für die Arbeitenden besser geworden sind und verzichten wir darauf hinzuweisen, dass es früher genau so oder schlechter war. Wir müssen eh hoffen, dass die Blau-Schwarzen die Errungeschaften der arbeitenden Bevölkerung nicht wieder herunterfährt (12 Stunden Tagesarbeitszeit, Krankenstand als Urlaub anrechnen....)
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16459
Re: Re: Kleine Störungsrundschau (Kommentar-Thread)
« Antwort #244 am: 10. Oktober 2016, 18:55:53 »
Wenn du schon das Arbeitszeitgesetz ansprichst, dann am besten schwarz auf weiß zum Nachlesen!  ;)

Zitat von: Arbeitszeitgesetz
ABSCHNITT 5
Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Betrieben des öffentlichen Verkehrs
Allgemeine Sonderbestimmungen

   § 18.
(1) In dem öffentlichen Verkehr dienenden Unternehmen gelten, soweit sie nicht nach § 1
Abs. 2 von diesem Bundesgesetz ausgenommen sind, die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nach
Maßgabe des Abschnittes 5 für
   1. Arbeitnehmer, die
      a) auf Haupt- oder Nebenbahnen gemäß § 4 des Eisenbahngesetzes 1957, BGBl. Nr. 60, als
   Zugpersonal (§ 18f Abs. 1 Z 1) eingesetzt sind, oder
      b) in Haupt- oder Nebenbahnunternehmen sonstige fahrplangebundene Tätigkeiten ausüben;
   2. Arbeitnehmer in Straßenbahn- oder Oberleitungsomnibusunternehmen gemäß § 5 des
   Eisenbahngesetzes, die
      a) als Fahrpersonal eingesetzt sind,
      b) fahrplangebundene Tätigkeiten ausüben oder
      c) sonstige Tätigkeiten ausüben, die die Kontinuität des Dienstes gewährleisten;
   3. Arbeitnehmer in Seilbahnunternehmen gemäß § 2 des Seilbahngesetzes 2003, BGBl. I Nr. 103,
   die
      a) als Fahrpersonal tätig sind,
      b) zur Unterstützung oder Sicherung der Passagiere beim Ein- und Aussteigen eingesetzt oder
      c) mit der Lawinensicherung, Beschneiung und Pistenpräparierung befasst sind, sofern ein
      vorhersehbarer übermäßiger Arbeitsanfall besteht;
   4. Arbeitnehmer, im Schiffsdienst von Schifffahrts- oder Hafenunternehmen im Sinne des
   Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997;
   5. Arbeitnehmer im Schiffsdienst von Schifffahrtsunternehmen im Sinne des
   Seeschifffahrtsgesetzes, BGBl. Nr. 174/1981;
   6. Arbeitnehmer, die in Unternehmen nach dem
      a) Luftfahrtgesetz 1957, BGBl. Nr. 253,
      b) Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz, BGBl. I Nr. 97/1998,
      c) Luftfahrtsicherheitsgesetz - LSG, BGBl. Nr. 824/1992,
      als Flughafenpersonal oder als Flugsicherungspersonal Tätigkeiten ausüben, die zur
      Aufrechterhaltung des Luftverkehrs ständig erforderlich sind;
   auch wenn sie kurzfristig andere Tätigkeiten ausüben.

   (2) Durch Kollektivvertrag kann zugelassen werden, daß die nach den §§ 3 oder 5 zulässige
   wöchentliche Normalarbeitszeit abweichend von § 4 und abweichend von der nach § 3 Abs. 1 zulässigen
   tägliche Normalarbeitszeit innerhalb eines mehrwöchigen Durchrechnungszeitraumes so verteilt wird,
   daß im wöchentlichen Durchschnitt die nach den §§ 3 oder 5 zulässige wöchentliche Normalarbeitszeit
   nicht überschritten wird. Dabei, sowie in den Fällen der Überstundenarbeit abweichend von § 7 Abs. 1
   und 2, darf die Tagesarbeitszeit zehn Stunden, in den Fällen des § 5 jedoch zwölf Stunden, insoweit
   überschreiten, als dies die Aufrechterhaltung des Verkehrs erfordert.

   (3) Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsleistung Warte- und Bereitschaftszeiten einschließt, können
   durch Kollektivvertrag abweichend von den §§ 2 und 3 besondere Regelungen über das Ausmaß der
   Wochenarbeitsleistung, über die Bewertung der Warte- und Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit sowie über
   die Art und Höhe der Abgeltung dieser Zeiten getroffen werden.

   (4) Durch Kollektivvertrag kann eine von § 11 abweichende Regelung zugelassen werden, wenn es
   im Interesse der Arbeitnehmer des Unternehmens gelegen oder aus betrieblichen Gründen notwendig ist.
   (5) Abweichungen nach Abs. 2 bis 4 oder §§ 18a bis 18d sind auch durch Betriebsvereinbarung
   zulässig, wenn für die betroffenen Arbeitnehmer kein Kollektivvertrag wirksam ist.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Straßenbahn-, Oberleitungsomnibus- und Seilbahnunternehmen

   § 18a. (1) Für Arbeitnehmer gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 und 3 kann durch Kollektivvertrag zugelassen
   werden, dass die gemäß § 12 Abs. 1 zustehende tägliche Ruhezeit auf mindestens acht Stunden verkürzt
   wird. Diese Verkürzung ist innerhalb der nächsten 21 Tage durch entsprechende Verlängerung einer
   anderen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit auszugleichen. An höchstens zwei Tagen pro Woche
   kann durch Kollektivvertrag eine Verkürzung auf mindestens sechs Stunden zugelassen werden, wobei
   die erste Verkürzung innerhalb von sieben Tagen auszugleichen ist, die zweite Verkürzung innerhalb von
   14 Tagen.

   (2) Für Lenkerinnen und Lenker in Oberleitungsomnibusunternehmen sind darüber hinaus auch die
   §§ 13c und 14 anzuwenden.

Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15296
Re: Re: Kleine Störungsrundschau (Kommentar-Thread)
« Antwort #245 am: 10. Oktober 2016, 19:46:51 »
Ich weiß, ich habe die LKW-Zeiten gebracht, weil sie besser sind als diese, wenn auch nicht gut. Hältst du es für gut, dass ein Straßenbahnfahrer 8 oder mehr STunden Dienst, 6 STunden Ruhezeit, 8 oder mehr Stunden Dienst, 6 Stunden Ruhezeit und wieder 8 Stunden Dienst haben darf? (§ 18a)

Ich finde auch die 9 Stunden, die für LKW- und Buslenker erlaubt sind, sehr grenzwertig.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Inventar

  • Fahrer
  • ***
  • Beiträge: 263
Re: Re: Kleine Störungsrundschau (Kommentar-Thread)
« Antwort #246 am: 11. Oktober 2016, 04:07:28 »
Ich weiß, ich habe die LKW-Zeiten gebracht, weil sie besser sind als diese, wenn auch nicht gut. Hältst du es für gut, dass ein Straßenbahnfahrer 8 oder mehr STunden Dienst, 6 STunden Ruhezeit, 8 oder mehr Stunden Dienst, 6 Stunden Ruhezeit und wieder 8 Stunden Dienst haben darf? (§ 18a)

Ich finde auch die 9 Stunden, die für LKW- und Buslenker erlaubt sind, sehr grenzwertig.

Ich sag da jetzt nichts dazu was früher so alles gemacht wurde. Ich wunder mich nur wie wir das damals geschafft haben. Wir waren aber auch keine Übermenschen.

coolharry

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 6753
Re: Re: Kleine Störungsrundschau (Kommentar-Thread)
« Antwort #247 am: 11. Oktober 2016, 07:54:00 »
Ich weiß, ich habe die LKW-Zeiten gebracht, weil sie besser sind als diese, wenn auch nicht gut. Hältst du es für gut, dass ein Straßenbahnfahrer 8 oder mehr STunden Dienst, 6 STunden Ruhezeit, 8 oder mehr Stunden Dienst, 6 Stunden Ruhezeit und wieder 8 Stunden Dienst haben darf? (§ 18a)

Ich finde auch die 9 Stunden, die für LKW- und Buslenker erlaubt sind, sehr grenzwertig.

Ich sag da jetzt nichts dazu was früher so alles gemacht wurde. Ich wunder mich nur wie wir das damals geschafft haben. Wir waren aber auch keine Übermenschen.

Hmm. Schon mal die Verkehrsunfallzahlen und vorallem die Verkehrstoten nachgeschlagen. Bei weniger Verkehr waren wesentlich mehr Tote zu beklagen. Früher war nicht alles besser. Früher war nur weniger los:fp:
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16459
Re: Re: Kleine Störungsrundschau (Kommentar-Thread)
« Antwort #248 am: 11. Oktober 2016, 13:31:06 »
Wir reden hier von der Straßenbahn und nicht vom Autoverkehr. Und Bimfahren ist heutzutage wesentlich kommoder als vor zwanzig und mehr Jahren!


Und beim Autoverkehr muss man ein scheinbares Paradoxon akzeptieren: Ab einer gewissen Verkehrsdichte beginnen die Unfallzahlen zu sinken (eigentlich klar, weil langsamer gefahren werden muss und mehr im Stau gestanden).
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15296
Re: Re: Kleine Störungsrundschau (Kommentar-Thread)
« Antwort #249 am: 11. Oktober 2016, 14:14:15 »
Wir reden hier von der Straßenbahn und nicht vom Autoverkehr. Und Bimfahren ist heutzutage wesentlich kommoder als vor zwanzig und mehr Jahren!
Auch Straßenbahnen verursachen Unfälle bzw. sind in diese verwickelt.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27704
Re: Re: Kleine Störungsrundschau (Kommentar-Thread)
« Antwort #250 am: 11. Oktober 2016, 17:47:12 »
Wir reden hier von der Straßenbahn und nicht vom Autoverkehr. Und Bimfahren ist heutzutage wesentlich kommoder als vor zwanzig und mehr Jahren!
Auch Straßenbahnen verursachen Unfälle bzw. sind in diese verwickelt.
Aber schuld an Unfällen sind sie äußerst selten.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15296
Re: Re: Kleine Störungsrundschau (Kommentar-Thread)
« Antwort #251 am: 11. Oktober 2016, 19:19:08 »
Auch Straßenbahnen verursachen Unfälle bzw. sind in diese verwickelt.
Aber schuld an Unfällen sind sie äußerst selten.
Die Fitness des Fahrers kann entscheidend sein, ob ein unverschuldeter Unfall passiert, nicht passiert oder die Folgen gemindert werden.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

nord22

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14778
Re: Re: Kleine Störungsrundschau (Kommentar-Thread)
« Antwort #252 am: 13. Oktober 2016, 09:10:41 »
Vorkommnis vom 12.10.2016:
"08.50-09.13 723/2 Thaliastraße/Maroltingergasse Eigenkollision, 2 kurz Uhlplatz, 10 kurz Joachimsthalerplatz, 46 fahrtbehindert"
Ist bekannt, was der Unfallgegner von B1 723 war? An dieser Kreuzung kommen Züge der Linien 10 und 46 und diverse Buslinien in Betracht.

nord22

Linie 360

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 7600
Re: Re: Kleine Störungsrundschau (Kommentar-Thread)
« Antwort #253 am: 13. Oktober 2016, 09:14:27 »
"10.46-10.55 130/62 Wattmanngasse VU mit Pkw
11.13-11.22 131/9 Vinzenzgasse VU mit Pkw"

Kann nicht sehr schlimm gewesen sein, denn 130 ist heute am 62er& 131 am 10er unterwegs.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15649
Re: Re: Kleine Störungsrundschau (Kommentar-Thread)
« Antwort #254 am: 13. Oktober 2016, 10:32:21 »

08.50-09.13 723/2 Thaliastraße/Maroltingergasse Eigenkollision, 2 kurz Uhlplatz, 10 kurz Joachimsthalerplatz, 46 fahrtbehindert

Also hier von einer Kollision zu sprechen und diese noch dazu rot hervorzuheben finde ich etwas übertrieben. Und wenn, dann war es eine Eigenstreifung.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen