Autor Thema: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz  (Gelesen 127519 mal)

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Klingelfee

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #30 am: 21. April 2015, 19:25:30 »

Apropos: Saumäßig war das Verhalten eines der WL-Anwesenden. Dieser wollte nicht, dass Fotos gemacht werden, und hat sich absichtlich vor die Züge gestellt, mich bedroht und gesagt, ich darf dort nicht fotografieren.

Ohne dir nahe treten zu wollen. Du darfst das Ganze nicht so ernst nehmen. Aber du musst auch die Arbeiter dort verstehen, da immer wieder Strassenbahnfreunde Fotos machen und diese dann komplett anders interpretieren.

Und zum Foto des Mehrkammerlichtsignal. Nur weil dieses zum Zeitpunkt des Fotos die Weiche nach links zeigt, heißt es noch lange nicht, dass die Weiche sich nicht unter dem Zug gestellt hat.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

h 3004

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #31 am: 21. April 2015, 19:26:11 »
Und ich bin heute mittags noch im 1355 gesessen und hab mir aufgrund der Forumsdiskussion im anderen Thread überlegt, wie lange er noch fahren wird! Adieu

Linie 58

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #32 am: 21. April 2015, 19:35:57 »
Und zum Foto des Mehrkammerlichtsignal. Nur weil dieses zum Zeitpunkt des Fotos die Weiche nach links zeigt, heißt es noch lange nicht, dass die Weiche sich nicht unter dem Zug gestellt hat.

Eh nicht.

Das Foto entstand jedenfalls, bevor eines der beteiligten Fahrzeuge bewegt worden ist.

Hubi

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #33 am: 21. April 2015, 19:36:19 »
Zitat
Und zum Foto des Mehrkammerlichtsignal. Nur weil dieses zum Zeitpunkt des Fotos die Weiche nach links zeigt, heißt es noch lange nicht, dass die Weiche sich nicht unter dem Zug gestellt hat.
Das leuchtende Nachfahrverbot deutet aber sehr wohl darauf hin, dass sich die Flankenschutzweiche NICHT in der Grundstellung befunden hat!
Sofern das Foto überhaupt die Flankenschutzweiche zeigt!?

Klingelfee

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #34 am: 21. April 2015, 19:43:13 »
Zitat
Und zum Foto des Mehrkammerlichtsignal. Nur weil dieses zum Zeitpunkt des Fotos die Weiche nach links zeigt, heißt es noch lange nicht, dass die Weiche sich nicht unter dem Zug gestellt hat.
Das leuchtende Nachfahrverbot deutet aber sehr wohl darauf hin, dass sich die Flankenschutzweiche NICHT in der Grundstellung befunden hat!
Sofern das Foto überhaupt die Flankenschutzweiche zeigt!?

Aber es kann so NICHT FESTGESTELLT WERDEN, wie die Stellung der Weiche VOR BEFAHRUNG der Weiche gestanden ist. Das kann man wenn, nur auf Grund der Entgleisungsspuren feststellen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

hema

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #35 am: 21. April 2015, 19:45:11 »
Nur weil dieses zum Zeitpunkt des Fotos die Weiche nach links zeigt, heißt es noch lange nicht, dass die Weiche sich nicht unter dem Zug gestellt hat.
Eine Weiche, die elektrisch nicht stellbar ist und korrekt befahren wird (Signal zeigt "Gerade+Dreieck"), springt noch vor dem ersten Radpaar plötzlich um!  ::)


Ich will niemandem Böses, aber der Fahrer hat sicher eine größere Chance auf einen hohen Lotto-Sechser, als hier schuldfrei davonzukommen. Ist nur meine private Meinung, keine Vorverurteilung und kein Vorgriff auf die Erkenntnis von Richter und Sachverständigen!
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

nord22

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #36 am: 21. April 2015, 19:56:24 »
Auf der Homepage von ÖSTERREICH wird unter http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/Bim-Crash-in-Wien-10-Verletzte/185483455 über den Unfall berichtet.

nord22

Geamatic

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #37 am: 21. April 2015, 19:58:59 »
Die Faktenlage für den Ulf-Fahrer sieht nicht sehr gut aus. Es spricht alles gegen ihn. Es gibt meiner Meinung nach keine schlüssige Erklärung die ihn aus seiner Schuld befreien würde.

Meiner persönlichen Meinung nach hat der einfach aus Gewohnheit (oder aus einem anderen Grund z.B. Übermüdung etc.) die Weichenstellung nicht beachtet und ist reingefahren. Auch wenn sich die Flankenschutzweiche sich nicht zurückgestellt hat, hat diese dem Fahrer eindeutig signalisiert, dass hier was nicht passt. Ein aufleuchtendes Nachfahrverbot muss jedem Fahrer sofort ins Auge stechen!

HLS

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #38 am: 21. April 2015, 20:10:18 »
Ich weiß nur, dass diese Weiche, schon zu meinen HLS-Zeiten, praktisch sich nicht mehr zurückgestellt hat, da dauerverriegelt bzw sich gestellt hat und dann aber finster blieb.

Wenn sie allerdings von der Seite Richtung Schleife stand, frage ich mich schon welche Linie dort kurz fuhr, da der 43er in diese Richtung praktisch überhaupt nicht kurz fährt, somit könnte es nur ein 5, 33, 37 oder 38 gewesen sein, eventuell noch ein Sonderzug, da ich eine Fahrschule, um diese Zeit, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, ausschließen kann.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

Hubi

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #39 am: 21. April 2015, 20:13:43 »
Zitat
Aber es kann so NICHT FESTGESTELLT WERDEN, wie die Stellung der Weiche VOR BEFAHRUNG der Weiche gestanden ist. Das kann man wenn, nur auf Grund der Entgleisungsspuren feststellen.

Das Nachfahrverbot würde trotzdem nicht leuchten!

Geamatic

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #40 am: 21. April 2015, 20:20:00 »
Und um das gehts, das Nachfahrverbot ist der Hinweis, dass beim einprogrammieren in die Weiche diese nicht in Grundstellung war.
Würde die Weiche in Grundstellung stehen und aus unerklärlicherweise nach der Induktionsschleife plötzlich von Geisterhand springen (was rein technisch bei einer Flankenschutzweiche nicht möglich ist) würde das Nachfahrverbot nicht aufleuchten.

HLS

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #41 am: 21. April 2015, 20:34:46 »
Zitat
Aber es kann so NICHT FESTGESTELLT WERDEN, wie die Stellung der Weiche VOR BEFAHRUNG der Weiche gestanden ist. Das kann man wenn, nur auf Grund der Entgleisungsspuren feststellen.

Das Nachfahrverbot würde trotzdem nicht leuchten!
Warum nicht? Der Zug steht noch auf der Weiche und wenn der Ulf sie in die Ablenkung drückt, kann auch das Nachfahrverbot leuchten, da es eine Flankenschutzweiche ist, ist das das Grundsignal wenn die Weiche aus ihrer Flankenschutzstellung gebracht wird.

Ich hoffe jetzt kommt nicht die Antwort, dass das Einkammerlichtsignal dan finster wird. Ich habe es mit eigenen Augen gesehen, wie ein Revisor, jemanden zurück gepfiffen hat, aber dabei vergessen hat, dass die Weiche eine VETAG ist und sie nicht für den Zug stand, sprich sie wurde von dem Zug aufgeschnitten und siehe da, das Einkammerlichtsignal hat das auch "gemerkt" und es angezeit, dass diese Weiche eben "gestellt" wurde.
Es ist also durchaus auch möglich, dass es bei einer Flankenschutzweiche so funktioniert, ist sie ja praktisch eine VETAG mit Zusatzfunktion.
"Grüß Gott"

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haidi

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #42 am: 21. April 2015, 20:37:32 »
Als absehbar war, dass die Störung in Kürze aufgehoben wird, fuhren ein paar Züge stadteinwärts über die Zimmermannschleife :)
Platzmäßig hätte es sich ausgehen müssen, die gesamte Zeit stadteinwärts über die Zimmermannschleife zu fahren.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #43 am: 21. April 2015, 21:09:26 »
Aha. 43er wieder einmal auf seiner historischen Route unterweges, wie er ursprünglich gefahren ist und noch nicht sein heutiges Liniensignal gehabt hat.  :)

Nicht nur nicht sein Liniensignal, seine "Triebwagen" waren damals auch noch als Leberkäs endverwertbar.  ;D

hema

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Re: 21.4.2015: Eigenkollision Zimmermannplatz
« Antwort #44 am: 21. April 2015, 21:19:38 »
Und um das gehts, das Nachfahrverbot ist der Hinweis, dass beim einprogrammieren in die Weiche diese nicht in Grundstellung war.

Ein Nachfahrverbot leuchtet immer, sobald ein Zug (noch) auf der Weiche ist, bzw. die Weiche "glaubt" dass noch ein Zug da ist, und ein Folgezug sich an der VETAG-Schleife anmeldet. Während des Leuchtens kann die Weiche nicht umgestellt werden. Will ein Folgezug ohnehin in die gestellte Richtung, kann er zur Weichenspitze weiterfahren, will er, dass sich die Weiche umstellt, muss er rechtzeitig (gelbe Querlinie!) anhalten und bis zum Erlöschen des Balkens warten, wonach die Weiche springt. Fährt er vorzeitig weiter, muss die Weiche mit der Weichenkrücke gestellt werden.
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